Schimmel-Gutachten
Da ja viele von euch schon mit der Schimmelproblematik im Wohnraum konfrontiert wurden, stelle ich den Beitrag jetzt auch mal hier rein. Ich hoffe, ihr seit net böse, dass es total off topic ist.
Dieser Text wird jetzt sehr lang, aber vielleicht hat ja doch jemand die Ausdauer ihn zu lesen und mir die Fragen dazu zu beantworten:
Wir kämpfen den zweiten Winter mit Schimmelflecken im Schlafzimmer und Kinderzimmer (beide Zimmer haben zwei Außenwände). Wir wohnen im Erdgeschoss/gedämmter Neubau und die Wände, wo sich der Schimmel bildet sind Außenwände. Der Schimmel breitet sich immer weiter aus. Mittlerweile ist auch unser Holzbett im Schlafzimmer angegriffen.
Wir versuchen derzeit aus unserem Zeitmietvertrag rauszukommen. Die Genossenschaft hat nun ein Gutachten erstellen lassen und schickte uns nun einen Brief mit folgendem Inhalt:
" .....eindringende oder aufsteigende Feuchtigkeit als Ursache kann ausgeschlossen werden. Die Außenwandbereiche sind ordnungsgemäß gedämmt, hinsichtlich des Wärmerüchhaltevermögens ist der Vollwärmeschutz vollständig wirksam. Baulich bedingte Ursachen für den Schimmelbefall liegen nicht vor.
Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten war zum Zeitpunkt der gutachtlichen Messung nur zum Teil ausreichend, im Schlafzimmer wurden zeitweise eine Raumluftfeuchtigkeit von über 62% erreicht (meine Anmerkung: ich führe mittlerweile bis zu 8Mal täglich Stoßlüften durch, nachts schlafen jedoch 3 Personen in diesem Raum - also steigt nachts die Luftfeuchte logischerweise etwas an - kann ja schlecht bei Minusgraden das Fenster auflassen).
Dem Gutachten zugrunde liegende Messwerte lassen darauf schließen, dass im Vorfeld der Messung andere raumklimatische Bedingungen geherrscht haben (meine Anmerkung: sind solche Unterstellungen überhaupt zulässig?). Selbst im Messzeitraum war die Belüftung des Schlafzimmers nicht hinreichend. Die Erwämung und Belüftung der Wandbereiche mit Schimmelbefall werden auch durch die Möbelierung teilweise eingeschränkt (meine Anmerkung: Welche Möbelierung?? - unser Bett ist unten komplett durchlässig und im Kinderzimmer steht dort nur das Kinderbett).
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Genossenschaft keine den Schimmelbefall begünstigende Bedingungen in Ihrer Wohnung zu verantworten hat, sondern die Ursache eindeutig im Heiz-und Lüftungsverhalten zu suchen ist.
Die Genossenschaft behält es sich deshalb vor, Ihnen die Rechnung das bauphysikalischen Gutachtens zum Ausgleich weiter zu reichen.
.........möglich des geschlossenen Zeitmietvertrag in Form eines Aufhebungsvertrages zu beenden. Dieses Angebot gilt nur unter der Maßnahme, dass von Ihnen sowohl die Kosten für das baupysikalische Gutachten als auch die Kosten für die Schönheitsreparaturen einschließlich der fachgerechten Beseitigung das Schimmelbefalls getragen werden."
Aus unserer Sicht ist unser Lüftungsverhalten einfach nicht optimierbar. In allen anderen Zimmer, die übrigens keine zwei Außenwände haben wie die von den Schimmel befallenen, haben wir keinerlei Probleme.
Wir schlafen zu dritt (Josi schläft noch mit im Schlafzimmer) in einem ca 16qm großen Raum. Da unser Kind ca 19Uhr ins Bett geht, können wir nicht noch mal lüften wenn wir dann gehen. Das Fenster wird also von ca 19Uhr abends bis 8Uhr morgens (Schwankungen sind natürlich gegeben) nicht geöffnet. Die Luftfeuchte abends liegt ungefähr bei 45%. Morgens ist sie dann bei knapp über 60% angelangt . Nach dem morgendlichen Lüften sind wir bei knapp über 50% und im Laufe des Tages pendelt dies sich auf ca 45-47% ein.
So nach dem Gutachten werden ja teilweise Werte um die 60% gemessen (wie wir das ja auch tun am frühen morgen) und uns wird jetzt die absolute Schuld am Schimmel aufgrund unseres Heiz-und Lüftungsverhaltens gegeben.
Kann man von mir verlangen, dass ich trotz Kleinkind nachts noch mal das Fenster aufreiße? Bzw. kann man verlangen, dass wir unser Kind aus dem Schlafzimmer verbannen, weil drei Personen zu viel atmen??
Weiterhin befand sich das Feuchtigkeitsmessgerät der Gutachterin in meiner Kopfhöhe in etwa 40cm Entfernung. Somit hab ich doch die halbe Nacht dieses Teil mit meiner Atmung angehaucht. Zumindest reagiert unser Gerät schon bei dieser Entfernung. Sind die Messgeräte der Gutachter da empfindlicher/unempfindlicher?
Leider ist der Termin bei unserem Anwalt erst übernächste Woche. Wir haben aber am Montag ein Gespräch mit dem großen Chef der Genossenschaft. Es wäre schön wenn mir hier jemand einen Ratschlag über das weitere Vorgehen geben kann bzw. dieses Brief einmal bewerten kann.
Vielen Vielen Dank für jemanden der sich durch diesen Text durchgeequält hat :-)
LG Jessi
Re: Schimmel-Gutachten
Wirklich helfen kann ich dir da nicht, aber ich würde vielleicht eine Kopie des Briefes schon mal an den Anwalt senden oder sogar vorbeibringen und fragen, ob nicht eher ein Termin möglich ist!
Zumal Schimmel ja eh gesundheitsschädlich ist.
Das Bett (wenn tatsächlich schon vom Schimmel befallen) solltet ihr besser dann auch nicht mehr mit in die nächste Wohnung(?) nehmen...
LG Karin
Re: Schimmel-Gutachten
Ja, das ist uns schon alles klar. Der Anwalt will auch eine Kopie des Gutachtens - müssen wir halt erstmal sehen ob sie uns das so einfach aushändigen. Der Anwalt ist leider bis übernächste Woche im Urlaub (wollen aber gerne zu ihm gehen), vorsichtshalber lassen wir uns erstmal an einen Anwalt vom Mieterbund weiter vermitteln.
Danke
LG Jessi
Re: Schimmel-Gutachten
Ich drücke die Daumen, dass alles klappt.
LG Karin
Re: Schimmel-Gutachten
ich fürchte das Gutachten ist nicht sehr gut für Euch, ihr könntet höchstens ein Gegengutachten erstellen lassen (habt ihr eine gute Rechtsschutzversicherung?). Die erwarten tatsächlich, dass ihr die ganze Nacht lüftet. Um Eure derzeitige Situation zu verbessern, könntet ihr tatsächlich nochmal kurz lüften, bevor Ihr ins Bett geht, so extrem kalt wird es ja nicht dabei. Oder Ihr stellt einen Raumentfeuchter auf. Ich persönlich finde es schon hart, das Die Raumfeuchtigkeit bei Euch so ansteigt, Euer Haus ist zu gut gedämmt. Wir haben leider das umgekehrte Problem.
LG Sofie, die leider auch keinen guten Rat weiß und hofft, dass Euer Anwalt einen hat
Re: Schimmel-Gutachten
Wenn kein Einlenken der Genossenschaft geschieht, wird es
wohl auf ein Gegengutachten hinauslaufen. Bin schon mit
einigen Leuten im Netz in Kontakt getreten (die sich mit
solchen Dingen auskennen) und alle zweifeln die korrekte
Durchführung an (uns kommt das ja auch alles nicht ganz
korrekt vor).
Ja die Wohnung ist wirklich zuuu gut gedämmt. Selbst wenn
wir 23Uhr noch mal lüften - bis früh 7.30Uhr ist die
Luftfeuchtigkeit trotzdem bei locker 60%. Ist ja auch ganz
logisch bei 3Personen auf 16qm. Mittlerweile habsch aber
auch schon herausgefunden, dass Werte bis 65% absolut
tolerierbar sind.
Na ja man wird sehen.
LG Jessi
Re: Schimmel-Gutachten
mein Mann meint übrigens, dass in ein so gut gedämmtes Haus eine automatische Lüftungsanlage gehört, rein baulich gesehen. Leider hilft Euch das jetzt auch nicht wirklich.
Drück Euch die Daumen
Sofie
Re: Schimmel-Gutachten
Bei mir haben die damals richtige Bohrungen ins Mauerwerk und in den Fußboden vorgenommen und festgestellt, daß Kältebrücken vorhanden sind und sich somit Kondenswasser und in der Folge Schimmel bildet.
Bei uns gings damals auch erst in Richtung falsches Lüften seitens des Vermieters, ich bin aber abosluter Frischluftfanatiker und daher kam das m.E. überhaupt nicht in Betracht.
Wie die gutachterin das Gerät installiert hat, klingt für mich auch erstmal nicht sachgemäß und wenn du mich fragst, kann die Luftfeuchtigkeit alleine den Schimmel nicht verursachen, dann müsste es in jedem Bad und in jeder Küche schimmeln, oder?
Wie sieht es denn in den anderen Wohnungen des Hauses aus?
LG, und weiterhin toitoi, Kirsche
P.S.: mit der Androhung die Kosten für das Gutachten auf Euch abzuwälzen, wollen sie Euch sicher bange machen
Re: Schimmel-Gutachten
Ja, ich glaube vor langer Zeit hattest du das schon mal
angeschnitten. Müsste sowas nicht in einem ordentlichen
Gutachten auch gemacht werden?? Darf ich fragen, wieviel
euch dies beim Gesundheitsamt gekostet hat??
Will jetzt nicht den dritten Schritt vor dem zweiten tun.
Schöpfe nur gerade jede Info aus den weiten des Internets
um mit meinem Wissen dieses Gutachen (falls ich es zu
Gesicht bekomme) tatkräftig zu wiederlegen und die
Richtigkeit meines Lüftungsverhaltens darzustellen.
Über die weiteren Schritte wird uns der Mieterbund bzw
unsere Anwältin, die ab übernächster Woche wieder da ist,
hoffentlich gut beraten. Ohne Einlenken wirds ja wohl auf
Gegengutachten hinaus laufen.
Wir hoffen immer noch inständig, dass die ohne Androhungen
einlenken. Die Vermieter der neuen Wohnung haben uns nun
noch zwei Wochen Zeit gegeben zum Mietvertag
machen......aber ewig warten die halt auch nicht.
LG Jessi
Re: Schimmel-Gutachten
Das haben die so gemacht, eben wegen der Gesundheitsgefährdung. Ruf da einfach mal an und laß dich beraten.
Wenn das Gutachten aussagekräftig sein soll, müssen die es wohl vorlegen und nicht einfach nur aus dem Zusammenhang gerissene Passagen zitieren und dafür noch Kostenübernahme androhen.
Mit dem Miterschutzbund, seid ihr auf jeden Fall auf den richtigen Weg.
Ich würde auch mal mit dem KiA sprechen, wegen eines Attestes für Josi, damit ihr zumindest aus dem Vertrag rauskommt.
GLG, Kirsche
Re: Schimmel-Gutachten
Mein Mann fragt gerade ganz interessiert, wie das bei euch
damals abgelaufen ist...
Ich soll fragen, was das in Bezug auf die Schuldfrage
bringt, wenn wir die Schadenskonzentration durch das
Gedundheitsamt ermittelt haben??
Ein Schreiben vom Kinderarzt hatten wir schon der
Kündigung beglegt. Die Kinderärztin wollte Josi bloß nicht
gleich einen Allergietest unterziehen sondern hat das
erstmal auf dem allgemeinen Weg gemacht. Das scheint auch
angekommen zu sein. Jedoch wollen sie uns ja nur auf
diesem "erpresserischen" Weg rauslassen.
Du siehst, wir drehen uns bissel im Kreisel und Mühlen
mahlen langsam. Wir können im Endefekt nur hoffen, dass
die keinen Bock auf Gericht haben..sonst werden die Mühlen
wohl noch ne ganze Zeit drehen.
LG Jessi d
Ach im Übrigen, wir haben heute einen Tag Hygrometer
Beobachtung eingelegt. Selbst wenn wir von früh bis abends
nicht lüften würden (natürlich unter der Bedingung das
keiner im Schlafzimmer ist), steigt der Wert nicht mal
über 53%. Also beziehen die sich nur auf ihre
Nachtmessungen wo ich nunmal nicht nachts 3Uhr den Wecker
stelle um zu lüften
Re: Schimmel-Gutachten
Also, es war jedenfalls so, daß ich aufgrund der Aussage des Gesundheitsamtes, die Miete gekürzt habe und dann auch ausgezogen bin, habe aber glaube ich, die Kündigungsfrist eingehalten? Kann ich aber nicht mehr genau sagen.
Jedenfalls hat der Mensch vom Gesundheitsamt festgestellt, daß es doch am Mauerwerk und nicht am Lüften liegt. Und das wäre ja, der für Euch wichtige Punkt.
Es hatte damit zu tun, daß eben nicht ausreichend gedämmt war und das Mauerwerk quasi zur Innenseite der Wohnung zu kalt war und somit kalte auf warme Luft traf und dann eben Kondenswasser bildete.
Es war bei uns auch nur an zwei Aussenwänden.
Als ich bereits ausgezogen war, wurde die gesamte Verblendung erneuert etc.
Und wie gesagt, diese Feuchtigkeitsmessung in der Nacht würde ich auch anzweifeln, wie gesagt in Bäder ist die Luftfeuchtigkeit wohl häufig höher.
LG, auch an deinen Mann, Kirsche
Re: Schimmel-Gutachten
Danke für die Auskunft!
Bei uns ist es ja der umgehrte Fall. Absolute Dämmung und
kein Luftzug mehr *g*. Also wenn da 5 Stunden drei
Menschen atmen....
Das Mauerwerk ist trocken. Ich vermute, hier liegt einfach
typische Neubaufeuchte vor. Seit Josi teilweise im
Kinderzimmer schläft, gehts auch dort los.....also die
Räume vertragen keine Atmung.
Wir werden uns wohl darauf berufen müssen, dass sie nicht
verlangen können, dass wir nachts aufstehen und lüften.
Wenn dies aber nötig ist, um Schimmel zu vermeiden ist die
Wohnung nicht bewohnbar- Punkt- Ende.
Da die Schuldfrage derzeit gegen uns spricht, darf ich die
Miete nicht kürzen (danke an die Weiten des Internets!).
So nun wünsch ich dir ne gute Nacht!
Ich dank dir ganz lieb
Jessi
Re: Schimmel-Gutachten
ich hatte auch mit Schimmel im Schlafzimmer zu kämpfen.
Ich wohne zwar im 1. Stock, aber habe im Schlafzimmer drei Außenwände. Zudem Altbau, noch nicht gedämmt und zudem auch noch "Wetterseite"
Nur weils außen gedämmt ist, muss es noch lange nicht heißen, dass die Wand nicht feucht ist. Feuchtigkeit kann auch von unten hochziehen. Und da ihr im Erdgeschoss wohnt, kanns doch auch sein, dass keine ausreichende Horizontalsperre ins Fundament gelegt wurde!
Desweiteren war bei mir z.B. der große Fehler, dass ich keine Silikatfarbe zum Renovieren genommen hab, sondern normale Dispersionsfarbe. Jetzt habe ich das Problem, dass die Luftfeuchtigkeit an den kalten Mauern kondensiert und dort bei geringer Belüftung der Schimmel wächst.
Ich würde einen neutralen Sachverständigen (Gesundheitsamt o.ä) zu Rate ziehen. Manchmal kommt der auf ganz andere Ergebnisse...wär zumindest nicht das erste Mal.
Ich würde auf keinen Fall locker lassen und drück euch ganz arg die Daumen, dass alles gut wird:-)))
LG Micha
Re: Schimmel-Gutachten
Ich würde mich jedenfalls nicht einschüchtern lassen - seid ihr finanziell gerüstet, um euch auf einen größeren Streit einzulassen? Ich würde mich auch um Mitzinsminderung (gilt auch rüchwirkend, zumindest hier in Ö) kümmern, auch das kaputte Bett gehört ersetzt,....! Gibts so etwas wie einen Ombudsmann/Konsumentenschutz? Und das Gesundheitsamt ist sicher auch ein guter Tipp! Gut, dass du dich so gut informierst, lasst euch nur nicht unterkriegen und erzähl mal, wie es weiter läuft. LG Uschi
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