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OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo Ihr Lieben,
bevor unser Sachbearbeiter der Krankenkasse bei mir noch einen Nervenzusammenbruch auslöst, frage ich hier mal nach, vielleicht weiß eine zufällig Bescheid.
1. Ich bin durch meine Selbstständigkeit bisher (teuer!) freiwillig gesetzlich versichert. Nun ist mein Mann derzeit Angestellter und wir haben einen Antrag auf Familienmitversicherung gestellt, denn ich könnte im Moment die Weichen so stellten, dass ich meine freiberufliche Tätigkeit erst einmal aufgebe.
Es kam ein Brief, in dem sie sich erst einmal generell dumm anstellten und eine Reihe von Voraussetzungen nannten, unter denen ich familienmitversichert sein kann. Eine davon ist "keine Versicherungsfreiheit". Wie ist das denn, wenn ich nicht mehr selbstständig tätig bin und nur noch Hausfrau und Mutter wäre: Wäre ich dann wieder versicherungspflichtig? Ist die Versicherungsfreiheit an die tatsächliche selbstständige Tätigkeit gebunden oder klebt die jetzt lebenslänglich an mir als einen Eigenschaft meiner Person?
2. Ist jemand selbständig und hat Erziehungsgeld bekommen? Wart Ihr dann von den Krankenkassenbeiträgen befreit? Meine Hebamme arbeitet z.B. selbstständig im Erziehungsurlaub in geringem zeitlichen Umfang, und sie zahlt (bei meiner!) gesetztlichen Krankenkasse keine Beiträge. Ich habe das nun auch fürs erste Lebensjahr nachgefragt, und bekam zur Antwort, Erziehungsurlaub gäbe es nur bei abhängig Beschäftigten und die Krankenversicherung bestünde nur bei Versicherungspflichtigen während des Bezugs von Erziehungsgeld beitragsfrei weiter. Ich verstehe das nicht, weil meine Hebamme genau in meiner Situation ist - wie soll ich nur argumentieren? (Wobei ich vermute, dass sie mir das Geld sowieso nicht nachträglich zurückzahlen.)
Fix und fertig von diesem Amtskram
Tini mit großem Sohn 02.09.03 und Butzele im Bauch 10+5
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Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo Tini,
ich kann Dir nicht grossartig helfen, da ich als Selbständige privat versichert war und diese Beiträge weitergezahlt habe. Als ich mich damals selbständig gemacht habe, war ich noch gesetzlich versichert und habe mich darüber informiert. Meines Wissens nach gab es die Möglichkeit sich einkommensabhängig zu versichern oder sich bei einem bestimmten Satz auf X-Jahre zu verpflichten. Wenn Du letzteres gewählt hast, wäre halt wichtig zu wissen, wie lange Du dort quasi zu Beiträgen verpflichtet wärest. Erziehungsgeld habe ich gar nicht beantragt, weil wir über dem Satz lagen und Erziehungsurlaub kann ich als Selbständiger ja nicht bekommen - von wem denn? Ich grübele noch, wer Dir da weiterhelfen könnte und melde mich, wenn mir was eingefallen ist. Hast Du ein Gewerbe oder bist Du freiberuflich tätig?
vlG Susanne

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo Susanne,
ich bin als Psychologin Freiberuflerin, und die freiwillige gesetzliche Versicherung ergab sich mehr oder minder automatisch, als ich aus der Familienmitversicherung meines Manns herausfiel, als ich die Verdienstgrenzen überschritt.
Die Erziehungsurlaubsregelung hat meine Hebamme genutzt, indem sie eine geringe Stundenzahl arbeitet (wie ich auch) und ihren positiven Erziehungsgeldbescheid vorlegte - ich war auch überrascht, dass sie das geltend machen konnte.
Hast Du ein Gewerbe?
Liebe Grüße
Tini

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo Tini,
ich war auch Freiberuflerin. Jetzt bin ich aber wieder Angestellte und, weil ich unter die Bemessungsgrenze gefallen bin, auch wieder gesetzlich versichert.
vlG Susanne

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Liebe Tini,
in den Detailfragen kenne ich mich nicht aus, aber ich weiß, dass es beim Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon gibt, das sich um genau solche Spezialfragen kümmern soll. Ein Freund von mir hat mal dort angerufen und fand die Beratung kompetent, ein Versuch lohnt sich also auf jeden Fall. Ich schicke Dir einen Link! Viel Erfolg und liebe Grüße, Ulli

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Super, danke!! Liebe Grüße, Tini

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo, ich weiß nicht, ob ich dir weiterhelfen kann, kann dir nur sagen, wie das bei mir zur Zeit läuft.
Ich bin eigentlich momentan in Elternzeit, d.h. habe 3 Jahre bei meinem AG beantragt. Somit wäre ich eigentlich weiterhin kostenfrei versichert...
Ich habe mich aber im April 2004 selbständig gemacht und ab da mußte ich mich "freiwillig" versichern, obwohl ich bisgher nix verdient habe :(
Mein Mann ist Student und somit sind er und die Kinder bei mir mit versichert.... Erziehungsgeld bekommen ich, da wir kaum Einkommen haben 2 Jahre voll... womit ich momentan die Krankenversicherung zahle...
Das Ganze ärgert mich total, denn wenn ich gar nicht arbeiten würde/wollte, würde ich die Krankenversicherung sparen... So ist das...
LG Nicole

auch noch was vergessen...

...wenn ich mein Geaschäft aufgeben sollte oder wieder bei meinem alten AG arbeite, kann ich ganz normal wie vorher versichert werden. LG Nicole

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo Tini,
merkwürdige Sache, das! Bin auch freiwillig gesetzlich versichert, allerdings bin ich noch in der Künstlersozialversicherung - vielleicht macht das einen Unterschied? Jedenfalls ist mieine KK davon ausgegangen, dass ich die Elternzeit nehme und wollte mir meine KK-Beiträge "erlassen". Und zwar nicht nur während der Zeit des Erziehungsgeldbezugs, sondern volle 3 Jahre. Natürlich bist du als Hausfrau und Mutter vers.-pflichtig - und keiner kann dir vorschreiben, dass du selbstständig bleibst.
GlG Simone

Re: OT: Freiwillig gesetzlich versichert - Hilfe!

Hallo Tini,
vielleicht hilft dir ja das hier (hab mal was zusammengesucht):
Also, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (findest du mit googlen ganz leicht) kannst du solange nicht mit familienversichert werden, solange du noch freiwillig versichert bist.
Zur freiwilligen Versicherung hab ich hier http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html?char=F&id=338 (ich hoffe, QM läßt den Link stehen) das gefunden:
"Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt grundsätzlich nur durch eine Beitrittserklärung des Mitglieds zu Stande; sie endet durch den Eintritt einer Versicherungspflicht, durch Tod, Kündigung oder durch Zahlungsverzug."
Es ist also grundsätzlich möglich, daß du deine freiwillige Versicherung kündigst. Seid ihr beide bei der gleichen Versicherung oder sind das verschiedene? Falls es die gleiche ist, könntest du ihnen ja schreiben, daß euer Antrag auf Familienversicherung als Kündigung deiner freiwilligen Versicherung angesehen werden kann (oder du teilst es noch mal ausdrücklich mit, daß du kündigst).
Zur Kündigung hab ich noch das hier gefunden:
"Der Versicherte kann seine freiwillige Mitgliedschaft durch schriftliche Kündigung beenden. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall regelmäßig mit Ablauf des auf den Monat der Kündigung folgenden übernächsten Kalendermonats. Die Satzung der Krankenkasse kann übrigens auch einen früheren Zeitpunkt festlegen (vgl. § 191 Nr. 4 SGB V)."
(http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html?char=F&id=338) Wäre also ganz gut, mal in diese Satzung zu gucken, evtl. auf der Homepage eurer Versicherung.
Vielleicht wäre ein persönliches Gespräch mit euerem Sachbearbeiter ja auch sinnvoll. Da kann er euch/dir mal in "normalen Worten" erklären, wo er das Problem sieht. Oder ob eine Kündigung der freiwilligen Versicherung einer anschließenden Familienversicherung im Wege steht.
Hoffe, ihr findet eine Lösung! Wenn du erstmal familienversichert bist, ist das Erziehungsgeld für Butzele Nr. 2 dann vermutlich ja auch kein Problem mehr.
Alles Gute,
wünscht Antje
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