O.T. Kündigung einer Wohnung!!
ich wünsche euch als erstes einmal ein tolles Wochenende. ;-) Nun aber zum Thema. Wie manche vielleicht wissen, ziehen wir ja in gute 3 Wochen um. Da wir eine Kündgungsfrist von 3 Monaten haben, haben wir unsere alte Wohnung fristgerecht zum 1.8. gekündigt. Und in unsere neue Wohnung können wir ab dem 1.8. . Nun fing aber unser alter Vermieter gestern plötzlich an Druck zu machen. Wortwörtlich sagte er, das die Nachmieterin am 1.8. einzieht und er die Wohnungsübergabe zum 25.07. machen möchte. Da sagte mein Mann, wie jetzt wir sind doch bis Ende Juli noch in der Wohnung und haben zum 1.8. erst gekündigt. Da bekam er die Antwort, das man eine Wohnung nicht zum Anfang des Monats kündigt, sondern zum Mitte des Monats bzw. Ende eines Monats. Nun ist unsere Frage wer nun im Recht ist(wir sind da leider Laien). Kündigt man eine Wohnung wirklich nicht zum Anfang eines Monats, oder haben wir alles richtig gemacht? ich hoffe jemand von Euch kennt sich damit besser aus und kann uns eine Antwort geben. Vielen Dank schon einmal von mir
GLG Moni mit Julian
Re: O.T. Kündigung einer Wohnung!!
ich hab mal schnell im netz geschaut und folgendes gefunden:
Bei der Kündigung einer Mietwohnung unterliegt der Mieter einer Frist von drei Monaten, der Vermieter hingegen einer gestaffelten Fristenregelung. Grundsätzlich beträgt die Frist drei Monate, ab einer Mietdauer von fünf Jahren sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats zugehen, ansonsten verlängert sich die Frist um einen Monat. Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Es ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn eine schwere Vertragsverletzung vorliegt.
also ich denke, ihr seit da klar im recht. lasst euch da nix unterjubeln.
bis denne... die nina mit stine!
Re: O.T. Kündigung einer Wohnung!!
wenn Du die Wohnung zum 1.8. gekündigt hast, KANN die Übergabe schon vorher stattfinden. Normalerweise findet sie jedoch am Termin statt. Du bist im Recht, dein Vermieter war etwas zu voreilig. ;o)
LG
Steffi
Ich sehe das anders ...
also ich sehe das anders.In § 565 Abs. 2 Satz 1 BGB steht: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonate für den Ablauf!!! des übernächsten Monats zulässig".
Beispiel: Kündige ich am 02.07., so endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats, also zum 30.09.. Das heißt, selbst wenn du in die Kündigung schreibst, dass du zum 01.08. die Wohnung kündigen willst, kündigst du tatsächlich zum 31.07.! Das heißt, spätestens am 31.07. ist die Wohnung dem Vermieter zu übergeben.
Tut mir leid, aber ich fürchte, ihr werdet spätestens am 31.07. ausziehen müssen!
Liebe Grüße Nicci
Re: Ich sehe das anders ...
bis denne... die nina!
das ist wohl wahr, nichtsdestotrotz ...
ich finde es eh seltsam, in eine nicht renovierte wohnung umzuziehen *grübel*. wir haben selber auch morgen hausbesichtigung und hoffen, den zuschlag zu erhalten, wenn es uns von innen auch so gut gefällt wie von außen. aber da wir dort renovieren müssen und auch unsere jetzige wohnung wieder in den urspungszustand herstellen müssen (tapeten runter, laminat raus *uff*), werden wir uns einen monat zeit lassen. der nachteil dabei ist, dass wir für einen monat doppelte miete zahlen müssen, aber so haben wir wenigstens keinen zeitdruck.
liebe grüße nicci mit schlafmotte-jessica
Re: das ist wohl wahr, nichtsdestotrotz ...
Dennoch, um den einen Tag hätte ich mich nicht gestritten. Wenn Mona am 31. raus ist, muss das dem Vermieter genügen. Er kann nich die Wohnung schon vorher wieder vermieten. Üblich ist es allerdings, dass man ein, zwei Wochen vorher rein kann eben zum renovieren. Rechtlich besteht kein Anspruch.
Mir persönlich wäre es zu knapp. ;o)
Liebe Grüße von
Steffi
P.S.: Deine Tochter wird immer hübscher! Ich bewundere so die Löckchen...und sie strahlt immer mehr. Ganz ehrlich, ich hab' immer das Gefühl, dass sie so richtig froh ist bei Euch zu sein! ;o)
Re: das ist wohl wahr, nichtsdestotrotz ...
vielen lieben Dank für deine Antwort. Sicher werden wir zum 31.7. die Wohnung räumen. Aber uns verdutzte es das der Vermieter zum 25.7. schon Übergabe machen wollte und sagte das man zum Anfang des Monats nicht kündigt. Unsere neue Wohnung ist dann schon renoviert. Sie wird derzeit komplett saniert mit Heizung, neue Fenster, neues Bad, neue Böden usw. . Daher können wir auch 100% erst zum 1.8. rein. Gegebenfalls die Bauarbeiten sind früher abgeschlossen, können wir auch etwa eine Woche früher rein. Und unsere alte Wohnung werden wir auch in den ursprünglichen Zustand bringen. Da mein Mann Maler und Lackierer ist, schafft er unsere alte kleine 2-Zimmer Wohnung an einem Tag durchzustreichen. (positiv wenn man einen Fachmann hat*ggg*)
GLG Moni
Re: O.T. Kündigung einer Wohnung!!
Also, ersten kündigt man zum Ende des Monats, also 31.07.2004 in eurem Fall.
Und zweitens bin ich da Meinung, das bedeutet, man muß am Folgetag 12:00 mittags verschwunden sein.
So teilt man sich quasi den einen Tag, denn sonst könntet ihr ja auf jeden Fall bis 31.07. 00:00 Uhr in der Wohnung bleiben und um diese Zeit zieht wohl kaum jemand um und deshalb ist der magische Zeitpunkt 12:00 mittags am 1. Tag des Folgemonats.
Und ich meine das findet man im Mietvertrag, habe unseren leider nicht zur Hand
Die Übergabe könnt ihr theoretisch schon vorher machen,
ließe sich ja im Protokoll vereinbaren, daß die Wohnung noch geweißt wird.
LG, mondkuss
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