O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
ab wann warst du im krankenhaus und wann hast du entbunden?
gruß,
snowy
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
da muß es doch an deiner kk liegen. bei meiner wird es so gehandhabt, dass jeder tag in kkh vor der geburt von mir gezahlt werden muß, und ab der geburt die kk die kosten übernimmt, egal, wie lange man drin lag.
hätte nicht gedacht, dass kk bei so etwas auch noch unterschiede machen.
lg,
snowy
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
das mit den vorzeitigen wehen wurde im januar letzten jahres von allen kk abgeschaft. leider. denn ich hatte auch wehen 1 woche vor der geburt und mußte die zwei tage im kkh selber zahlen.
gruß,
snowy
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Habe die Antwort ;-)
kurz vor meiner Entbindung habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und habe auch danach gefragt.
Die nette Frau erklärte es mir so:
Für die ersten 6 Tage im Krankenhaus nach einer Entbindung braucht man nicht zuzahlen. Wenn man länger als 6 Tage bleibt (also ab dem 7.Tag)muss man ab dem 1.Tag bis zur Entlassung die Zuzahlung leisten (schöner wäre es, erst ab dem 7.Tag zu zahlen :-)wäre auch gerechter).
Liebe Grüße,
Diana und "Zeitung-Zerreis"-Lisa *08.07.2003
Re: Habe die Antwort ;-)
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
nö denn bei einer Entbindung ist man davon befreit. ruf dort mal an. Habe das bei meiner Großen auch gehabt. habe überwiesen und bekams dann wieder zurück weil sies selber festgestellt haben, und ich glaub ich auch noch telefoniert habe.LG Natalie
Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!
Ich habe das heute mit der KK geklärt. Es war ein Irrtum, denn das KH hatte nicht angegeben, dass ich zur Entbindung dort war, deswegen wurde angenommen, es war eine normale stationäre Behandlung. Ich darf die Rechnung nun vernichten und muß nix zahlen. LG Nicole
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