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O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

Hallo, ich habe mal eine Frage an alle gesetzlich krankenversicherten (ohne zusätzliche Privatversicherung)zum Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt nach der Entbindung. Ich dachte, man müsste nach einer Entbindung 4 Tage keinen Eigenanteil zahlen. Hat sich das geändert?? Habe nämlich gerade eine Rechnung von meiner Krankenkasse über 72 Euro für 8 Tage KH-Aufenthalt bekommen, habt ihr das auch alle bezahlen müssen? LG Nicole
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Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

Oh oh was bist du denn für eine KK....???bin selbst immer schon gesetzlich und bin immer 5tage nach meinen beiden geburten im khaus geblieben...ist frei...würd die kkasse mal anrufen was das soll...ich kenne keine die was bezahlen musste für entbindung ...KEINE...ob bek oder aok oder sonstwas....lg feechen

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

Das hat mich nämlich auch gewundert, hatte zwar einen geplanten KS, aber da dachte ich, müsste ich allerhöchstens die Tage bezahlen, die länger waren! Ich bin bei der DAK, aber das ist denke ich doch egal, ob AOK, DAK oder sonstwas! Vielen Dank für die Antwort, da werde ich gleich morgen mal nachfragen. LG Nicole

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

hallo nicole,
ab wann warst du im krankenhaus und wann hast du entbunden?
gruß,
snowy

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

Ich bin am 31.07. stationär aufgenommen worden, am 01.08. hatte ich einen KS (kein WKS, aber das ist sicher nicht relevant) und am 07.08. bin ich entlassen worden. LG Nicole

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

hallo nicole,
da muß es doch an deiner kk liegen. bei meiner wird es so gehandhabt, dass jeder tag in kkh vor der geburt von mir gezahlt werden muß, und ab der geburt die kk die kosten übernimmt, egal, wie lange man drin lag.
hätte nicht gedacht, dass kk bei so etwas auch noch unterschiede machen.
lg,
snowy

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

also ich bin bei beiden kindern mit wehen ins khaus abends gegen 20/21uhr....und die kinder sind erst am nächsten tag geboren...ich musste nix zahlen...auch nicht als ich in der ersten ss mit vorzeitigen wehen (weil im rahmen der ss )4tage im khaus war..ich kenne es nur bei entbindung und so (egal ob 3 oder 8tage)nichts zu zahlen ist...lg feechen die immer in derselben gesetzlichen kk war..

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

hallo feechen,
das mit den vorzeitigen wehen wurde im januar letzten jahres von allen kk abgeschaft. leider. denn ich hatte auch wehen 1 woche vor der geburt und mußte die zwei tage im kkh selber zahlen.
gruß,
snowy

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

boaaaaaaaa find ich ne frechheit....lg feechen die sich NUr noch über kkassen aufregt und der ganzen mistregierung hier in D...

Habe die Antwort ;-)

Hallo Nicole,
kurz vor meiner Entbindung habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und habe auch danach gefragt.
Die nette Frau erklärte es mir so:
Für die ersten 6 Tage im Krankenhaus nach einer Entbindung braucht man nicht zuzahlen. Wenn man länger als 6 Tage bleibt (also ab dem 7.Tag)muss man ab dem 1.Tag bis zur Entlassung die Zuzahlung leisten (schöner wäre es, erst ab dem 7.Tag zu zahlen :-)wäre auch gerechter).
Liebe Grüße,
Diana und "Zeitung-Zerreis"-Lisa *08.07.2003

Re: Habe die Antwort ;-)

Danke für die Antwort! So kann ich es mir nun auch erklären, ist zwar schon doof, da ich vom KH aus einen Tag früher stationär aufgenommen wurde und ich mir dann nicht aussuchen konnte, wie lange ich bleibe.... aber da könnte man ja wenigstens von irgendjemandem darauf hinweisen werden....... LG Nicole

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

Hallo nicole
nö denn bei einer Entbindung ist man davon befreit. ruf dort mal an. Habe das bei meiner Großen auch gehabt. habe überwiesen und bekams dann wieder zurück weil sies selber festgestellt haben, und ich glaub ich auch noch telefoniert habe.LG Natalie

Re: O.T. Frage @alle gesetzlich krankenversicherten!

Hallo, ich danke euch allen für die Antworten!
Ich habe das heute mit der KK geklärt. Es war ein Irrtum, denn das KH hatte nicht angegeben, dass ich zur Entbindung dort war, deswegen wurde angenommen, es war eine normale stationäre Behandlung. Ich darf die Rechnung nun vernichten und muß nix zahlen. LG Nicole
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