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O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Ihr Lieben,
ein Käufer behauptet heute per E-Mail, dass eine von mir am 29.07.05 als Warensendung versandte Ware nicht bei ihm angekommen sei. Ich habe nun leider keinen Beweis, DASS ich verschickt habe und er hat keinen, dass er NICHTS bekommen hat. Was kann man tun? Kann man überhaupt was tun? Kann man sich da irgendwie einigen? Schicke ich das Geld zurück?
Ich habe schon so Vieles als Warensendung versandt und es ist immer alles angekommen. Ich verstehe das überhaupt nicht.
Wer weiß Rat?
LG und DANKE!
Daggi
Bisherige Antworten

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Daggi,
hattest du denn in der Artikelbeschreibung stehen, dass bei einem unversichertem Versand das Risiko des Verlustes bzw. der Beschädigung alleine beim Käufer liegt ? Wenn ja, dann hat der Käufer einfach Pech gehabt ....
Du könntest aber trotzdem mal nachfrage, bei der Post und vielleicht einen Nachforschungsauftrag stellen.
Außerdem kann eine Warensendung teilweise sogar 4 Wochen Lieferzeit haben !
Bitte den Käufer einfach nochmal um Geduld und frage bei der Post nach !
Liebe Grüße
Katrin

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

HI,
also leider ist es halt so, daß Du wenigstens einen Nachweis haben solltest, daß Du die Warensendung aufgegeben hast! Ich bewahre immer alle Quittungen auf, so kann man beweisen, daß man die Ware wirklich aufgegeben hat. Somit stehst Du jetzt als erstes in der Beweispflicht, leider. HÄttest du einen Beleg und die Ware wäre nicht angekommen, wärst du aus dem Schneider, da der Rest Postangelegenheit ist und Du ja für den Verlust nicht haftest..ich würde vorschlagen, Dich gütlich mit ihm zu einigen. Ich würde die Woche auch noch abwarten und dann mit ihm nochmal reden. War die Ware sehr teuer?
LG Doro

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Doro,
ich versender häufig Warensendungen und bekomme nie eine Quittung. Wiso ist der Verkäufer denn in der Beweispflicht? Die Sendung ist unversichert. Das heißt, ich werfe sie ein oder gebe sie bei der Post ab und der Rest liegt doch nicht an mir.
LG Nicole

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Nicole,
ich seh das leider etwas anders...ich meine, da könnte ja jeder behaupten, er hätte die Ware weggeschickt, Du bist halt nun mal der erste,der in der Beweispflicht liegt. Nun denn, ich hab folgendes für Dich mal kopiert(ist von einer Rechtsanwaltsseite):
Für den Versender ist wichtig, dass er Nachweis darüber führen kann, ob er die Ware auch tatsächlich in den Versand gegeben hat. Ein Kauf bei ebay stellt sich als Fall des so genannten Versendungskaufs dar, bei dem der Verkäufer solange zur Lieferung verpflichtet bleibt, bis er ?das seinerseits Erforderliche? getan hat. Von ihm wird also verlangt, die Ware an eine Transportperson ? im häufigsten Falle die Deutsche Post AG ? zu übergeben. Dies muss er im Streitfalle auch nachweisen können. Daher sollte er in jedem Falle eine Quittung aufbewahren, bis er vom Empfänger die Nachricht erhält, die Ware sei angekommen. Wichtig hierbei ist, dass nur die Quittung für ein Paket dokumentiert, dass ein solches an den Empfänger versandt wurde. Die Quittung für einen Maxibrief oder ein Päckchen belegen nur, dass man Briefmarken in entsprechendem Wert gekauft hat.
Für den Verlust der Warensendung ab Übergabe an die Transportperson haftet nicht mehr der Verkäufer, sondern der Erwerber selbst. Dieser bleibt darüber hinaus auch zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Zwar besteht nach dem HGB ein Anspruch gegen den Transporteur, jedoch nur insoweit diesem auch ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Dies wird in den allermeisten Fällen unmöglich sein, so dass der vorsichtige Käufer sich nur dadurch absichern kann, indem er eine gesonderte Transportversicherung wünscht.
Aber ich wünsch Dir trotzdem, daß alles positiv ausgeht ;)
LG Doro

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Doro,
natürlich könnte jeder behaupten er hätte sie Ware versendet allerdings kann auch jeder behaupten sie sei nicht angekommen. Woher weiß ich denn daß das auch stimmt.
In dem von Dir eingefügtem Text steht doch auch drin daß im Streitfall der Erwerber haftet und nicht der Verkäufer. Das ist ja das was ich auch sagte.
naja, wir drücken mal die Daumen daß sich alles auffindet in dem Fall.
LG Nicole

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Doro,
ich habe bei einer Warensendung noch nie ein Quittung bekommen. Das ist nicht üblich. Deswegen ist es ja so günstig. Ich glaube nicht, dass ich beweisen muss, dass ich etwas abgeschickt habe. Mein Handelspartner kann ja ebenso nicht beweisen, dass er die Sendung nicht bekommen hat. Wenn Warensendungen tatsächlich länger dauern, behalte ich vorerst mal die Nerven :o).
LG Daggi

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Daggi,
der Käufer soll sich mal etwas gedulden. Leider dauern Warensendungen oft länger. Dafür ist der Versand halt günstig.
Da der Versand unversichert ist hat man leider nichts in der Hand und wenn die Sachen verloren gehen kann man keinen Schadensersatz fordern. Ob Du das Geld zurück zahlst liegt bei Dir. Wenn ich tatsächlich etwas versendet habe und die ware nicht ankommt, würde ich nichts zurück zahlen. Dafür war die Ware eben unversichert und wenn ich das Geld zurück zahlen habe ich eben weder Ware noch Geld. Ich weise jetzt immer wieder ausdrücklich darauf hin daß ich für unversicherten Versand keine Verantwortung übernehme.
LG Nicole

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Nicole,
ja, eigentlich ist es wohl so, dass man sich als Käufer auch darüber im Klaren sein sollte, dass eine Warensendung unversichert versandt wird und auch mal etwas abhanden kommen kann. Ich werde da künftig auch extra darauf hinweisen. Vielleicht kommt es ja auch noch an, waren 5 CDs. Ich werde mal noch warten.
LG Daggi

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Daggi,
ich würde den Käufer erst mal um noch mehr Geduld bitten. Warensendungen sind oft bis zu 14 Tage unterwegs, kommt drauf an wie groß sie sind oder welches Format sie haben.
Es kann natürlich auch leicht mal was verlorengehen.
Den Nachweis, dass Du es verschickt hast, hast Du eigentlich nie, ebensowenig wie der Käufer nachweisen können muss, etwas NICHT erhalten zu haben.
Wenn er nach 14 Tagen immer noch nichts hat, würde ich ihm die Hälfte des von ihm bezahlten Preises zurückzahlen. Andere Hälfte für ihn.
Bei Warensendungen ist das Risiko immer noch größer als normal, aber so oft kommt es zum Glück nicht vor.
Ich hoffe, der Artikel war nicht allzu teuer.
LG anabel

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Hallo Anabel,
ich habe auch schon so an die Hälfte gedacht. War nicht so teuer, ein CD-Set. Habe ihm schon geschrieben, dass wir erstmal die Nerven behalten sollten und ich mich dann nochmal bei ihm melde. Mal sehen, was zurück kommz. Hoffe mal, ich krieg nicht gleich `ne Negative `reingedonnert. Bin mir nämlich wirklich keiner Schuld bewusst und habe ihn dämlicherweise schon positiv bewertet...
LG Daggi

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Huhu Daggi,
aber das spricht dann doch für Dich,
daß du bereits positiv bewertet hast.
Ansonten kannst du einer evtl. negativen Bewertung noch einen Kommentar hinzufügen.
Ich habe mal ne Büchersendung wirklich erst nach den berühmten 4 Wochen gekriegt. Gestempelt war es aber entsprechend vorher.
Ich habe dann immer gesagt, da hat einer von der Post erstmal das Buch gelesen.
Vielleicht werden die CD's auch grad irgendwo kopiert?
LG, Kirsche

Re: O.T. An die Ebayerinnen - Was tun?

Huhu Kirsche,
ja vielleicht hört die echt erst einer ab von der Post *lach*. Denke schon, dass die Dinger noch ankommen. Bin gespannt.
Übrigens ist bei uns das Wetter ähnlich mies, wie bei euch und es k...mich an. Wir haben doch noch Sommer, oder?
LG Daggi

Paragraphen und Urteile - lang ;-)

Hallo Daggi,
rein rechtlich gesehen geht bei einem Privatverkauf (wie bei dir) in dem Moment das Risiko des Versandes auf den Käufer über, wenn du die Ware dem Versandunternehmer (Post) in die Hand gedrückt hast. Das hört sich jetzt super an, aber: Der Verkäufer, sprich du, MUSS beweisen, dass er die Ware der Post übergeben hat. Und genau da liegt das Problem. Bei einer Warensendung kannst du es nicht beweisen! Als Beweis gilt z.B. ein Paketschein, ein Einschreiben oder die Anwesenheit eines Zeugen. Da du den Beweis nicht erbringen kannst ist das Risiko nie auf den Käufer übergegangen, weil die Ware rein von der Beweislage her nie aufgegeben wurde. Doof erklärt aber ich hoffe du weißt wie ich es meine.
Es nützt dir auch der Kommentar "Risiko für unversicherten Versand trägt der Käufer" in der Auktion wenig. Das stimmt zwar aber erst musst du ja mal beweisen, dass du die Warensendung überhaupt abgeschickt hast.
Zutreffender Paragraph ist § 447 BGB "Gefahrübergang beim Versendungskauf" und z.B. ein Urteil vom LG Berlin vom 01.10.2003 oder eines vom Amtsgericht Bad Iburg von 2002, in denen dann eben die Beweispflicht im Verlustfall dem Verkäufer zugeschanzt wird.
Aus dem Urteil des AG Bad Iburg ist folgender Absatz:
"Beweisbelastet für die ordnungsgemäße Übergabe der verkauften Sache an den Beförderer ist der Verkäufer.
Dieser Nachweis ist dem Beklagten nicht gelungen: Es steht nicht fest, dass er die Kamera am 17.07.2001 tatsächlich auf den Postweg gebracht hat. Bei einer Versendung als Paket hätte der Beklagte einen entsprechenden Einlieferungsbeleg der Post erhalten und somit Beweis für die Übergabe an den Beförderer erbringen können. Der von ihm zu den Akten gereichte Postbeleg der Postfiliale Georgsmarienhütte beweist dagegen lediglich, dass er am 7.07.2001 erstanden hat Briefmarken im Werte von 14,40 DM.
Der Kauf von Briefmarken aber beweist nicht, dass die Kamera tatsächlich zur Post gegeben wurde (...)
Der Beklagte kann somit nicht beweisen, dass er die Kamera tatsächlich zur Post gegeben hat. Damit steht nicht fest, dass er seiner Hauptleistungsverpflichtung zur Übergabe an ein Transportunternehmen genügt hat. (...) Der Beklagte hat somit den Nachteil davon zu tragen, dass er nicht beweisen kann, dass er die Kamera tatsächlich zur Absendung gegeben hat (...) "
Das wissen aber die wenigsten Käufer *g* Wenn du Glück hast und dein Käufer kennt sich rechtlich nicht aus akzeptiert er, dass du sagst, er hat ja schließlich den unversicherten Versand gewählt, also hätte er Pech gehabt. Ich würde anbieten einen Nachforschungsantrag zu stellen. Wenn der erfolglos bleibt siehst du immer noch weiter. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, wenn auch nicht grad in deinem Sinne.
LG Sally
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