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Mutterschutzgesetz

Im Mutterschutzgesetz steht doch, man darf ab Ende 5. Monat (denke ich) nicht mehr als 4 Stunden im Stehen arbeiten. Gilt das für 4 Stunden ununterbrochen oder ist es ok, wenn man 7 Stunden arbeiten geht und davon ne halbe Stunde Pause hat. Kennt sich da jemand aus???
LG Keksiii
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo Keksii! Zitiere mal den Gesetzestext: Insbesondere gilt ein BV für werdende Mütter nach Ablauf des 5. Monats der ss mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich 4 Std. überschreitet. Daraus würde ich lesen, dass dir dein AG wechselnde Arbeit anbieten muss oder aber dir zumindest gewährleisten muss, dass du dich ab und an mal ausruhen kannst. Ist dem nicht so, solltest du über deinen FA durchaus ein BV erwirken können. Ich selbst hab im Einzelhandel schon gesehen, dass für schwangere Verkäuferinnen so eine Stehhilfe (eine Art Hocker) bereitgestellt wurde. Leider habe ich kein BV bekommen, da wir wechselnde AP´s haben, aber vielleicht klappt es ja bei dir, wenn es notwendig wird. LG Antje

Re: Mutterschutzgesetz

Supi, danke. Bei uns ist es so, daß ich mich nicht hinsetzen kann, wann ich will sondern nur, wenn einer da ist. Würde ich einfach mal so im Laden sitzen, weil stehen nicht mehr geht, würde ich woghl ne Menge Ärger bekommen. Werde nächste Woche bei der VU mal mit meiner FÄ reden.
LG keksiii

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo Keksi!
Du wünsch ich Dir viel Glück bei Deinem Arzt. Meiner hat ehrlich gesagt ziemlich blöde reagiert. Ich arbeite selber im Einzelhandel und kann mich zwar ab und zu mal ein paar Minuen hinten hinsetzten aber mal ehrlich....was sind denn ein paar Minuten wenn man den ganzen Tag steht?
Mein Arzt hat mich zwar erst krank geschrieben, wegen vorzeitiger Wehen aber jetzt war ich wieder arbeiten und ich habe auch totale Probeme mit dem Wasser in den Beinen und Füßen. Ich lasse mich nun weiter von meinem Hausarzt krank schreiben.
Mein Gyn meinte, nachdem er mich nun erst krank geschrieben hätte, könnte er mir kein BV mehr ausstellen. Das ginge nicht. Habe aber hier im Forum von anderen schon gehört daß es doch geht.
Viel Glück und liebe Grüße Lilly 28.SSW

Re: Mutterschutzgesetz

Hi Keksii,
ich bin im EH tätig und stand bis zu 10 Std. im Laden, was aber mittlerweile nicht mehr geht ( tierische Schmerzen in den Füßen ) . Ich habe mit meinem Vorgesetzten dann gesprochen und nun arbeite ich nur noch 5 Std. täglich ( ohne Lohneinbußen ) , denn lt. Gesetzt DARFST Du nur 4 Std. stehend arbeiten !!! Ruf `doch einfach mal Deine Krankenkasse an, die schicken Dir sicherlich das Muschugesetz zu, denn es gibt ja auch Regelungen z.B. bezüglich von Sonntagsarbeit ( VERBOTEN ) ect.
Liebe Grüße von Nicole 25.SSW

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo!
Das Gesetz habe ich ja, ich wußte halt nur nicht, wie das mit den 4 Stunden ausgelegt wird. Ob die insgesamt für einen Tag gemeint sind oder halt, daß man nicht länger als 4 Stunden ohne Pause arbeiten darf. Das müßte ich wissen, bevor ich zu meinem Arbeitgeber gehe.
LG Keksiii

Re: Mutterschutzgesetz

hi und Sorry, dann habe ich das falsch verstanden ! Also Du darfst pro Tag nicht länger als 4 Std. stehend beschäftigt werden, d.h. theoretisch könnte Dich Dein Chef nach je 1 Std. Arbeit 1 Std. Pause machen lassen usw. bis Du auf Deine 8 Std. kommst, oder 4 Std. am stück stehen und den Rest der Zeit sitzend beschäftigen.
So, ich glaube, jetzt haben wir`s *ggg*. LG Nicole

Re: Mutterschutzgesetz

Ja, ich denke jetzt haben wir es. Meine Chefin wollte mir das nicht glauben. Naja, die wird sich umgucken. :-)
LG Keksiii
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