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Mutterschutzgesetz, lang

Hallo!
Ich beschäftige mich z.Zt. mit den Änderungen im Mutterschutzgesetz.
Eines ist mir unklar:
Nach altem Gesetz dauerte der Mutterschutz (bei "normaler" Geburt) 6 Wochen vor Termin und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn das Kind wenige Tage vor dem ET geboren wurde hatte man halt Pech weil sich der Mutterschutz dann um diese Tage verkürzte.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es aber nach neuem Gesetz so, dass die Tage, die man von den 6 Wochen vorher nicht in Anspruch nehmen konnte (Kind wird z.B 1-2 Tage früher geboren), einfach an die 8 Wochen nachher "drangehangen" werden. So dass sich der Mutterschutzzeitraum nur noch nach dem vom Arzt berrechneten ET richtet - nicht nach der eigentlichen Geburt.
Ist das so richtig? Oder gilt das nur in Fällen, wenn das Kind viel früher kommt wie erwartet (und nicht wenige Tage)?
Hoffentlich war das jetzt nicht zu wirr...
GLG Zazu, 13+1
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgesetz, lang

Hallo Zazu,
soweit wie ich das verstanden habe, erhält man insgesamt 14 Wochen (also 6 Wochen vorher + 8 Wochen hinterher). Das heißt wenn Dein Baby früher kommt erhältst Du noch ein paar Tage hintendran, kommt es später werden Dir von den 8 Wochen ein paar Tage abgezogen. So habe ich es jedenfalls verstanden. GLG von Birgit (18+6)

Re: Mutterschutzgesetz, lang

Hallo Zazu,
also ich habe es so verstanden das man wenn das Kind eher kommt diese Tage im Anschluß an die 8 Wochen erhält - so daß man auf mindestens 14 Wochen kommt. Kommt das Kind später werden diese Tage aber nicht von den 8 Wochen danach abgezogen.
GLG Beate 13+2

Re: Mutterschutzgesetz, lang

Hallo!
Dann habe ich das richtig verstanden. Ich bin allerdings auch der Meinung, dass man nichts abgezogen bekommt, wenn das Kind erst später geboren wird.
Danke für die schnellen Antworten!
GLG Zazu

Re: Mutterschutzgesetz, lang

Hallo Zazu..ich hab das mit dem Muschu ja schon hinter mir *g* meine Tochter wurde später geboren, als der berechnete ET war. Vom Tag der geburt an werden, wenn es später geboren wird die 8 Wochen gerechnet. Und vorher bekommt man halt MEHR als die 6 Wochen- ist also sogar "günstiger" bzw. MEHR als die 14 Wochen insgesamt.Kommt das Kind eher bekommt man insgesamt die 14 Wochen (6 Wochen mminus x Tage vorher und 8 Wochen plus die x Tage nachher). LG und noch eine schöne SS Conny

Conny hat Recht!

Liebe Zazu, ich bin Rechtsanwältin, allerdings keine Spezialistin für ArbeitsR und habe mich gestern auch mal schlau gemacht.
Wenn Dein Kind früher kommt als der errechnete ET, dann werden die fehlenden Tage hinten drangehängt. Kommt es später, dann fangen ab dem Tag der tatsächlichen Geburt die acht Wochen an. Dann hat man quasi "Glück gehabt". Bei einer Frühgeburt bekommt man 12 Wochen und zusätzlich die fehlenden Tage zum ET.
Liebe Grüße
*maus*
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