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Mutterschutz

Guten Morgen zusammen, mal ne Frage zum Mutterschutz: angenommen, man bekommt das Baby 3 Wochen früher als vorgesehen. Werden dann die 3 Wochen Mutterschutz den 8 anschließenden Mutterschutz-Wochen nach der Geburt hinzugerechnet? Danke für eure Antwort, viele Grüße Sunshine
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz

Huhu Sunshine,
ja, werden sie. Das Mutterschutzgesetz ist kürzlich dahingehend geändert worden. Ursprünglich wurde die "versäumte" Zeit nur an den anschließenden Mutterschutz angehängt, wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelte. Inzwischen ist geregelt, dass der Mutterschutz immer mindestens die zugesicherten insgesamt 14 Wochen umfassen muss. Also das, was dir an den 6 Wochen vorher fehlt, wird an die 8 Wochen nachher angehängt.
LG Lacrima

Re: PS...

nochmal kurz ich: das gilt übrigens NICHT im Umkehrschluss!! Falls nämlich das Baby z.B. eine Woche später kommt als ursprünglich angenommen, dann verlängern sich ja die 6 Wochen Mutterschutz vor dem errechneten ET auf 7 Wochen bis zum tatsächlichen ET. Anschließend bekommt man dann aber trotzdem die vollen 8 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz, die zusätzliche Woche durch die verspätete Geburt wird also nicht wieder abgezogen.
Wollte das nur nochmal sagen :-)
LG Lacrima
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