Muß mich mal aufregen, sorry!
ich muß mich mal aufregen! Meine Firma geht mir ja sooooooo auf den Nerv - die sind echt sowas von unkooperativ.
Ich möchte meinen Urlaub (immerhin 20 Tage für diese Jahr!) gerne direkt vorm Mutterschutz nehmen - damit wäre ich ab 1.5. nicht mehr in der Firma. Meine netten Kolleginnen haben jetzt durchblicken lassen, daß sie wohl gar nicht gut fänden, wenn ich meinen Urlaub direkt vorm Mutterschutz nähme. Weil das 4 Wochen sind und dann ja keiner von denen in Urlaub gehen könnte! Ich glaub, es geht los! Die wollen, daß ich dann, wenn eh keiner will (so im März oder so), Urlaub mache. Von wegen, bis dann ein Ersatz für mich kommt und ich muß die einarbeiten etc.
Ich werde am Freitag gleich mit meinem Chef darüber reden. Er soll zusehen, daß er bis April jemand findet für mich, damit ich noch 4 Wochen habe, um diejenige einzuarbeiten. Ich sehe es ja nun gar nicht ein, deshalb in Zwangsurlaub zu gehen oder mir den gar auszahlen zu lassen! Hatte mir das so schön vorgestellt - die letzten 10 Wochen vor der Geburt zu Hause und ganz viel Zeit für mich und meinen Bauch! Oder sehe ich das zu eng?
GGGGGGGGGLG Helli 13+1
Re: Muß mich mal aufregen, sorry!
Also, ich seh das genauso wie Du! Ich werde meinen Urlaub auch direkt vor dem Mutterschutz nehmen. Das machen doch alle so! Wir brauchen noch genügend Zeit zum Vorbereiten und Einrichten. Immerhin können wir uns in den letzten 6 Wochen wohl kaum noch viel bewegen.
Ich kenne das allerdings auch nur so. Alle meine Bekannten haben ihren Urlaub direkt davor gelegt. Das macht man ja auch so, wenn man gekündigt hat.
Darauf würde ich mich an Deiner Stelle nicht einlassen!
Liebe Grüße
von
Nicole
Re: Muß mich mal aufregen, sorry!
ich kann dich gut verstehen und würde mich in dem fall auch nicht drauf einlassen. dein chef darf dir den urlaub nicht verbieten, es sei denn, es geht betrieblich nicht anders, aber das muß er dann ganz genau nachweisen.
ich persönlich allerdings werde meinen urlaub nicht direkt vorm mutterschutz nehmen. ich nehme ihn zwischendurch, wenn ich halt noch richtig was mit der zeit anfangen kann. ende märz z.b. geht´s für eine woche nach ägypten. das ist schon lange geplant (schon vor ss). eigentlich wollten wir tauchen, aber jetzt werde ich mich wohl mit sonnenbädern und schnorcheln beschäftigen. ein urlaub muß vor der geburt auf jeden fall noch sein, und später will ich nicht mehr fliegen. lange autofahrten sind dann auch nichts mehr und richtung norden an die küste zu fahren, dafür ist es mir einfach zu teuer und das wetter zu ungewiss.
gruß,
snowy
Re: Muß mich mal aufregen, sorry!
Ich habe eigentlich vor, meinen Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen (es sei denn, ich bin absolut urlaubsreif), denn während des Mutterschutzes steht dir auch Urlaub zu. D.h., dein Urlaub verlängert sich um ein paar Tage. Und zweites bekommt man dann nochmal volles Gehalt und das ist ja schon ein Unterschied zum Erziehungsgeld. GLG Kerstin
Hab dazu mal ne Frage...
bis wann besteht denn der urlaubsanspruch, ich meine ich habe et am 29.07. habe ich bis dahin urlaubsanspruch, oder sogar noch für die 8 wochen mutterschutz im anschluss?
also habe ich 7/12 jahresurlaub (für die fast 7 monate bis ende juli),
oder habe ich 9/12 jahresurlaub (für die fast 9 monate bis ende september)???
Kann mir jemand helfen? vielen dank
glg irina aus hamburg (11+1)
Re: Hab dazu mal ne Frage...
NACH MuSchu = länger volles Gehalt :-))
hm, das ist zwar schon blöd, aber wenn Du Deinen Urlaub (vielleicht einen Teil davon) NACH den MuSchu nehmen würdest, dann bekämest Du sogar noch nach der Geburt länger das volle Gehalt. Und das finde ich, ist gar nicht zu verachten. Mir wäre es so sogar viiiieeel lieber.
Denk mal drüber nach.
LG Chris
Re: NACH MuSchu = länger volles Gehalt :-))
ich hätte da auch gern noch was zu diesem thema gewusst:
ich habe ET am 9.7., plus mu-schu bis 9.9. - muss mir meine perso dann urlaub gewähren für exakt diese zeit oder bis ende september, sprich 9/12 des jahresurlaubs? die wollen mir nämlich nur anteilig urlaub geben, ultimo termin für die berechnung soll 9.9. sein. mir sagte aber mal jemand, es müsse der kalendermonat bis zum ende gewertet werden und nicht bis zum exakten termin.
können die mir verweigern, meinen urlaub nach dem mu-schu zu nehmen? hätte ja auhc gern mehr geld, glaube aber, dass das so einfach wie hier beschrieben in der praxis nicht zu realisieren ist....
dnake für hilfe,
LG, sanni
Re: NACH MuSchu = länger volles Gehalt :-))
das weiß ich leider auch nicht genau. Ich meine aber, daß der Zeitraum des MuSchu für den Gesamturlaub mitgerechnet wird. Da Du dann auch noch auf der Gehaltsliste des AG stehst. Schau doch mal im Schwanger&Geld Forum nach.
LG Chris
Re: Muß mich mal aufregen, sorry!
letztendlich entscheidet dein Chef, aber er muss
natürlich alle Interessen berücksichtigen. Je nachdem,
was du arbeitest und wie schnell er Ersatz bekommt, können
deine Kolleginnen während deines Mutterschutzes zumindest
anfangs keinen Urlaub nehmen, und ich verstehe sie auch,
wenn sie ihre Planung nicht so durcheinander haben
möchten. Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden.
Ich mache meinen Urlaub deutlich vor dem Mutterschutz,
weil ich noch wegfahren möchte, und das geht ja kurz
vor der Geburt eher schlecht. Vermutlich werde ich in
der Zeit vor der Geburt auch noch teilweise weiter
arbeiten, je nachdem, wie ich mich fühle. Mir fällt
zuhause doch nur die Decke auf den Kopf :-)
Jennifer.
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