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Lohnzahlung???

Bei mir steht ein Beschäftigungsverbot an und lt. Gesetzt muß der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen. Das ist mir auch klar ABER wie sieht es aus wenn meine Arbeitszeit von derzeit 8,5 Stunden tgl. auf 4 Stunden verkürzt wird?
Bekomme ich dann trotzden den vollen Lohn oder wird der dann
gekürzt???
Danke im voraus für Eure Antworten...
Sylvia + Krümmelchen
SSW 18+3
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Re: Lohnzahlung???

Hallo,
von der Logik her, würde ich sagen, du bekommst natürlich deinen vollen Lohn weitergezahlt! Ob nun vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse - egal. Aber ich weiß nicht, was das Gesetz dazu sagt, sorry.
LG Helli 23+6

Re: Lohnzahlung???

Also, lt. § 11 MuSchuG bekommst du:
"mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem das Beschäftigungsverbot eingetreten ist"
Ich würde das so interpretieren, daß du ein anteiliges Mutterschaftsggeld für die 4,5 h, die du nun nicht mehr arbeitest, bekommst. Und für die restlichen 4 h, die du noch arbeitest, deinen normalen Lohn.
Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden? Falls du gar nicht mehr arbeitest, und dein Arbeitsvertrag trotzdem geändert wird, müßtest du das volle MuSchuGeld kriegen.
LG, Antje 21+5
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