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Lehrerinnen anwesend? FRAGEN !!

hallo,
nachdem ich seid ewigen zeiten sicher war, dass ich direkt nach dem mutterschutz wieder mit voller stelle arbeiten will, bin ich in den letzten tagen doch arg ins grübeln gekommen und werde vielleicht doch erst wieder zum nächsten halbjahr einsteigen.
daher meine fragen: wie sieht es denn mit der krankenversicherung aus? muss ich die dann ganz bezahlen? mein arbeitgeber wird ja wohl kaum aus lauter freundlichkeit seinen anteil weiter zahlen, oder? und zahlt die beihilfe weiter oder nicht?
liebe grüße,
anke 33+5
Bisherige Antworten

Re: Lehrerinnen anwesend? FRAGEN !!

Würde dir ja gerne helfen, aber wahrscheinlich sind wir CH-Lehrerinnen nicht gleicht versichert! LG Susanne

Re: Lehrerinnen anwesend? FRAGEN !!

das denke ich auch - schade :o(

Vielleicht kann ich helfen?!

Hallo Anke!
Habe mich hier zufällig hin verirrt und kann Dir vielleicht Auskunft
geben. Also wenn Du nicht arbeiten willst wirst Du ja in den EZU gehen.
Während des EZU bis Du ganz normal zu 50% weiter beihilfefähig, d.h.
Dein Arbeitgeber zahlt normal weiter. Du wirst ja nicht kündigen oder?
Da fällt mir ein, ist natürlich auch abhängig davon ob Du verbeamtet bist
oder nicht. Wenn Du nur einenh Zeitvertrag hast sieht das natürlich
anders aus.
Übrigens ist dein Kind zu 70% beihilfefähig, was ja schon interessant ist.
Und noch ein Tipp, wenn Du zum ersten Mal Beihilfe nach der Geburt
einreichst, dann kreuze den Punkt "Zuschuss für Säuglingspflege &
Erstausstattung" (heißt so oder ähnlich) an, dann bekommst Du noch
mal 170 (oder waren es 130) Euro zusätzlich.
Noch Fragen? Dann maile mir einfach. Gruß und alles Gute für die
Restschwangerschaft + Geburt: SUNNY mit Mara (2 Jahre) und Fiona (8
Wochen)
PS. Mit dem zweiten Kind bist Du übrigens selber zu 80% beihilfefähig
und zahlst viel weniger KK.

*freu*

hallo sunny,
vielen dank, du bist ein schatz - das klingt doch alles richtig gut :o) falls mir noch fragen einfallen, melde ich mich direkt über dein profil ...
dANKE :o)
p.s. ich muss dann aber schon die ganzen krankenkassenkosten tragen, oder?

@puraraffa

Ja, Du zahlst KK wie bisher. Also eigentlich bleibt alles beim Alten nur
das es noch Zuschüsse gibt... Gut's Nächtle: SUNNY

Re: Noch ein Beihilfe- Tipp!

Huhu!
Bin zwar nicht aus der Schweiz, aber was eben geschrieben wurde, hört sich genauso an wie bei uns. Wenn es dein 2. Kind sein sollte, bist du danach zu 70%Beihilfe versichert. Von deinem Landesamt für Besoldung kriegst du dann noch 31 ? Zuschuss zum KK- Beitrag. Da alle anderen Bedingungen genauseo laufen wie hier, solltest du die auf jeden fall auch beantragen können!
GGGLG
toria

LBV-Zuschuss???

Hallo Toria!
Von dem KK-Zuschuss durch das LBV wusste ich nichts. Muss ich den
speziell beantragen oder wie bekomme ich den? Gib mir doch bitte mal
Info. Danke und Gruß: SUNNY

Re: LBV-Zuschuss!!! @Sunny

Juhu!!
Ich weiß nicht mehr genau, ich hatte davon gehört und meinen Sachbearbeiter (voll die Schlaftablette :-/) beim LBV angerufen. Dann musste ich eine Bescheinigung meiner Versicherung+Geburtsurkunde einreichen und bekam fortan 31? Zuschuss im Monat. Steht dir auf jeden Fall zu!! Kommt immer am Anfang jeden Monats! Hast du einen Verband? Die können den Paragraphen dazu nochmal raussuchen. Falls nicht, meld dich nochmal, dann ruf ich meinen Verband nochmal an!- aber normalerweise müsste das per Anruf beim LBV zu klären sein. Ich bin verbeamtet, weiß nicht, ob das für Angestellte auch gilt?! Aber vermutlich bist du ja auch Beamtin..!
GGGGLG
Toria

Wow - prompt!

Huhu!
Danke für die prompte Antwort. In welchem Bundeland arbeitest Du
denn? Ich bin in NRW verbeamtet, arbeite aber bereits seit Sommer 2000
nicht mehr. Habe gerade mal im Internet geforscht und folgende
Aussage gefunden:
"Ab dem 01.01.2001 wird durch das LBV für Beamtinnen, die Elternzeit
in Anspruch nehmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss
zur Krankenversicherung in Höhe von DM 60,- gezahlt. Der Anspruch ist
beim LBV geltend zu machen."
Fragt sich jetzt nur was die "bestimmten Voraussetzungen" sind. Werde
morgen mal direkt dort anrufen. Was mich ja immer so aufregt ist, dass
man bei der Geburt des ersten Kindes nicht mal ein Blatt bekommt auf
dem steht, welche Vergünstigen man haben kann. Immer heißt es nur
"Ich habe mir sagen lassen..." - "Ich habe gehört..." Die machen es sich
echt leicht!
Gruß: SUNNY

Re: Wow - prompt!

Juhu!!
Ja, das find ich auch zum Kotzen!!! Also ich habe/hatte keine bestimmten Voraussetzungen, und ich bin auch in NRW verbeamtet (Bezirksregierung Düsseldorf). Ich krieg jetzt beim 2. Kind, welches innerhalb der 1.Elternzeit geboren wird, ?13 pro Tag während der 2. Mutterschutzzeiten, dann die 31? Zuschuss zur KK und diese Erstausstattungs- Kohle einmalig. Mehr vergünstigungen weiß ich leider auch nicht, falls du noch was rauskriegst, sag mal Bescheid ;-))).
GGGLG
Toria

@Toria - LBV

Hallo Toria!
Vielen herzlichen Dank für Deinen Tipp. Habe eben beim LBV angerufen
und sie zahlen mir den Zuschuss sogar noch rückwirkend zum 1. März
2001 (= Geburtsmonat meiner ersten Tochter). Freu - das ist wieder ein
netter Geldzuschlag!!!!!!!!!!!! Leider kann ich Dir keine weiteren Tipps
mehr geben. Nur den "Säuglingszuschlag" nicht vergessen anzukreuzen.
Den habe ich letzte Woche dann auch bekommen (= 151 Euro).
Dank und Gruß aus Rheinhessen: SONJA
PS. An welcher Schulform unterrichtest Du?

Re: Lehrerinnen anwesend? FRAGEN !!

bei mir war und ist es so dass man umsonst mit kind in der kversicherung ist solang man erziehungsgeld bezieht...bin kassenpatientin...lg feechen
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