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Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung?

Hallo Ihr Lieben,
bei meinem Mann stehen innerbetriebliche Gespräche an, in denen es - mit etwas Glück - auch um eine kleine Gehalterhöhung gehen könnte. Wie das aber leider bei diesen kleinen Gehalterhöhungen so ist, bleibt da netto unter dem Strich fast nichts mehr von übrig. :-(
Nun habe ich mich an ein Posting hier vor Ewigkeiten zurückerinnert, in dem dazu geraten wurde, statt einer Gehalterhöhung doch lieber einen Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber zu wünschen. Ich habe dazu ein wenig recherchiert und dies scheint mir tatsächlich eine gute Alternative zu sein. Allerdings bleiben für mich ein paar Fragen offen:
1. Hat jemand von euch als Arbeitgeber oder - nehmer (Jennifer???) in der Praxis schon einmal Erfahrungen damit gemacht, evtl. den Zuschuss selbst beantragt/bewilligt?
2. Welche Nachteile können durch den Zuschuss statt der Gehaltserhöhung entstehen?
3. Was ist, wenn das Kind eingeschult wird? Wird der Zuschuss dann automatisch in eine Gehaltserhöhung umgewandelt oder muss dies von vorneherein schriftlich fixiert werden?
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand von euch damit auskennt.
LG, Viola
Bisherige Antworten

Re: Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung

Hallo Viola,
habe den Zuschuß zwar selber nicht bekommen, aber als Betriebsprüferin "läuft" er mir ab und zu über den Weg:-)
Der einzige Nachteil, den ich evtl. sehe, ist dass der Zuschuß halt nur bis zur Einschulung gezahlt werden darf.
Es muß also wirklich geregelt werden, wie der zeitraum danach aussieht.
Bekommt Dein Mann denn Fahrtkosten ersetzt? Wäre auch eine steuerfreie Möglichkeit.
Ansonsten ist es eine recht simple Sache, Dein Mann muß nur einen schriftl. Nachweis des Kiga bringen und dann kann der Zuschuß gezahlt werden.
LG, Tamara aus dem Mai/Juni 03 Forum

Re: Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung

Hallo Tamara,
vielen Dank für deine Antwort! Welche Möglichkeiten gibt es denn aus deiner Erfahrung für den "Zeitraum danach", d.h. nach der Einschulung? Wie wird das in den meisten Fällen (vertraglich) geregelt?
LG, Viola

Re: Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung

hallo viola,
in den meisten Fällen fällt es einfach ersatzlos weg, weil es nicht als gehaltserhöhung galt, sondern nur für die kiga zeit als zuschuß.
wenn man die gleiche summe netto haben wollen würde, würden für den arbeitgeber ja einiges mehr an kosten entstehen (höheres brutto, ag-anteile der sozialversicherung usw.).
viell. hat der brötchengeber deines mannes da ja eine spezielle idee oder er sieht es dann so, dass wenn euer kind aus dem kiga raus ist, dass dann die nächste erhöhung fällig ist und er das brutto erhöht:-)- sind ja einiges jahre dann noch hin.
müßte halt echt festgehalten werden.
oder ist "braucht" ein neues kiga-kind *gg*
lg, tamara

Re: Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung?

Hallo Viola,
ich hätte diesen Betreuungszuschuss sehr gerne genommen, aber bei uns geht das nicht, denn die Personalabteilung ist nicht Willens zwei Buchungen zu tätigen.
Bei den Großunternehmen passt das leider nicht zu den Geschäftsprozessen und wird meist nicht gemacht. Dies solltet Ihr erst mal klären, ob das überhaupt geht.
Solange Betreuungskosten anfallen, hat die Lösung nur Vorteile.
Wenn das Kind eingeschult wird, entfallen ja die Betreuungsgelder nicht unbedingt, denn meine Kinder werden ja auch in der Grundschulzeit über Mittag betreut.
Man sollte auf jeden Fall ein Schriftstück haben, was die Zeit danach regelt und festlegt, ob dann die Gehaltserhöhung zum Gehalt zugeschlagen wird.
vlG Susanne, die jeden Monat beweint, daß ihre Firma so unbeweglich ist

Re: Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung?

Hi Viola,
ich habe dazu schon mal gepostet, denn wir nutzen das in unserem Unternehmen recht intensiv und ich selbst bekomme das auch als Gehaltsbestandsteil. Wichtig ist, dass es Teil einer Gehaltserhöhung ist und keine Gehaltsumwandlung. Du brauchst auch einen ordentlichen Beleg, um die Kosten nachzuweisen. Bei mir ging die Vereinbarung auch schon mal durch eine Lohnsteuerprüfung, und das wurde anstandslos akzeptiert.
Nachteil: Den Nachteil sprichst du mit deiner Frage 3 an: man muss sich einigen, was passiert, wenn das Kind, für das der Zuschuss gewährt werden soll, schulpflichtig wird. In der Regel wird der Zuschuss dann als Gehalt weitergezahlt, unterliegt dann aber der Steuer und ist weniger wert. Wir verhandeln dann einfach neu, aber bisher hatten wir nur Fälle, bei denen dann neue Kinder nachkamen und man die Regelung einfach auf diese anwandte :-)
Wenn du noch etwas konkretes wissen willst, melde dich bitte! Ich finde, diese Regelung wird noch VIEL zu wenig genutzt!
Jennifer.

Re: Kinderbetreuungszuschuss statt Gehaltserhöhung?

Hallo Jennifer,
>
Das finde ich auch, aber bei den Großunternehmen ist da nichts zu machen, denn die haben halt Gehaltsprozesse, die nicht dazu passen und sind nicht bereit da flexibel zu sein.
vlG Susanne
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