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Kinderbetreuung in Elternzeit

Hallo,
ihr erfahrenen Mütter - vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:
Wenn mein Kind im 2. Lebensjahr eine Kindertagesstätte besucht oder zu einer Tagesmutter geht, während ich wieder Teilzeit arbeite (erlaubt sind ja bis 30 h pro Woche), kann ich dann immer noch Erziehungsgeld bekommen (wenn ich natürlich die Einkommensgrenzen nicht überschreite)? Im Erziehungsgeldgesetz steht ja, dass man Anspruch auf Erz.geld hat, wenn man "das Kind überwiegend selbst betreut". Wenn man aber Teilzeit arbeitet, muss man das Kind ja von jemand anderem betreuen lassen.
Wer weiß Rat - bin übrigens aus Sachsen (gibt ja vielleicht Unterschiede in den Bundesländern?)? Danke.
Laura
Nov.-Dez.2004
Bisherige Antworten

Re: Kinderbetreuung in Elternzeit

Hallo Laura!
Wenn du nur Teilzeit arbeitest, betreust du doch dein Kind überwiegend selbst. Teilzeitarbeit ist ja erlaubt und es ist ja wohl klar, daß es in dieser Zeit von jemand anderes betreut werden muß. Das hat doch nichts damiot zu tun, ob du noch Erz.geld bekommst. Mein Sohn geht übrigens schon in eine Krippe, ich bekomme aber weiterhin Erziehungsgeld, weil ich noch nicht wieder arbeite.
LG Susanne

Re: Kinderbetreuung in Elternzeit

Hallo, solange du die Einkommensgrenze damit nicht überschreitest, bekommst du das Erziehungsgeld auch weiter. Habe ich auch bei beiden Kindern. LG Nicole

Re: Kinderbetreuung in Elternzeit

Vielen Dank für eure Antworten.
Laura
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