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Kein Teilzeitjob :-(

Hi Ihr,
grad hab ich mit meinem AG gesprochen. Eigentlich wollte ich ja gaaaar nicht arbeiten. Aber jetzt dachte ich so 10 Stunden von zuhause aus (wie beim ersten Kind) wäre ja doch ganz gut. Tja, nett aber bestimmt hat mir mein Chef dann gesagt, dass die finanzielle Lage der Stadt (öffentlicher Dienst) so mies ist und dass sie irgendwie grad ganz froh sind, dass ich nicht da bin, da meine Vertretung meinen Job für viel weniger Geld macht. (Kann ich was dafür dass ich studiert hab und die mich vor der ersten Schwangerschaft bis zur Endstufe befördert haben ;-(?) Und ob ich nicht aus zwei Jahren, die ich beantragt habe vier machen möchte... Na ja, also bleib ich daheim. Ist ja auch gut so, aber ein wenig, ein ganz kleines bißchen tut es dennoch weh. Musste das mal loswerden. Danke und liebe Grüße von Katja
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Re: Kein Teilzeitjob :-(

Hallo, bin auch bei der Stadt. Ist es nicht so, dass man bei einem Betrieb ab soundsoviel Leuten einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat? Also das Recht?
GLG Anja&Maja

Re: Kein Teilzeitjob :-(

Hi Anja,
ja, das hat man, teorethisch, ´Mindeststundenzahl sind dann 15 Stunden pro Woche. Und das vor Ort, also nicht von daheim aus. Das wäre mir zuviel. Da habe ich dann gar nicht danach gefragt. Ich habe nur höflich nach 10 Stunden von zuhause aus gefragt, da das bei meinem ersten Kind auch ging. Wenn mein Erziehungsurlaub vorbei ist, dann werde ich aber auf meine 25 Stunden, die ich vor Mutterschutzbeginn hatte bestehen! LG Katja

Nicht in der Elternzeit

Hi,
es gibt da ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Ba-Wue, dass der Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit nur dann besteht, wenn man sich von vorneherein darauf festgelegt hat.
Wenn man also einfach die 3 Jahre Elternzeit beantragt hat und dann sagt, "ach übrigens, ich hätte gerne Teilzeitarbeit", dann gibt es dafür keinen rechtlichen Anspruch. Wenn man hingegen rechtzeitig sagt "ich will Teilzeit" und dann erst die Elternzeit beantragt, dann geht das (sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen stehen).
Jennifer.

Re: Nicht in der Elternzeit

Hi Jennifer,
ist klar, daher hab ich auch nur gefragt und anstandslos und widerspruchslos akzeptiert als es hieß, das ginge nicht. Wenn aber die Elternzeit rum ist, dann hab ich eh einen Anspruch auf Teilzeit, da ich vorher einen unbefristeten Vertrag über 25 Wochenstunden hatte :-)
LG Katja
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