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Ich-AG, Online Shop, OT HILFE

Hallöchen Ihr Lieben,
ich kündige ja bei meinem jetzigen AG. Noch mal dazu eine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist in der Elternzeit 3 Monate beträgt? 21.08.04 wäre mein erster Abeitstag, sprich ich müsste am 20.05. kündigen?
Könnte ich auch schon jetzt kündigen zum 20.08.04?
So, dann überlege ich, was ich danach mache. Ich würde auch hier in der Nähe eine Stelle bekommen für Teilzeit. Lieber würde ich aber von zu Hause aus arbeiten.
Ich habe mir mal so Gedanken gemacht, wie es mit einem Online Shop z.B. über E-bay wäre. Ich dachte da an Aquaristik, also Fischfutter, Wassertests usw. Es gibt ja nun die Möglichkeit, wenn man arbeitslos ist, einer Ich-AG. Würde sich das auch auf so einen Online-Shop beziehen?
Wie ist das, wenn man ein Gewerbe anmeldet mit Kosten usw.
Wenn man nun ein Gewrbe angemeldet hätte, müsste man ja erst einmal einen Großhändler finden, von dem man die Produkte erhalten kann.
Ich würde mich sehr über Hilfe mit einer privaten Mail freuen.
Herzlichen Dank
Sandra
Bisherige Antworten

Re: Ich-AG, Online Shop, OT HILFE

Hallo, mit der Ich-AG habe ich mich demletzt auch befasst, da muß man aber soweit ich weiß schon eine Zeit lang arbeitslos gemeldet sein, aber kann ich dir nicht wirklich genau sagen.
Ich habe jetzt ein Gewerbe angemeldet, obwohl ich nicht arbeitslos bin, habe deswegen auch keinerlei Zuschüsse bekommen und krankenversichern mußte ich mich auch (freiwillig), denn mein Mann ist Student und die Kinder und er sind bei mir versichert, das sind nun auch ganz schöne Extrakosten. Ich hoffe mal, es rentiert sich.
Am besten ist es, falls ihr einen Steuerberater habt, den um Rat zu fragen, der kennt sich da sicher aus und kann dir Tipps geben.
LG Nicole
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