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Habt Ihr die Elternzeit schon beantragt?

Hallo, ja ich weis es gibt ein eigenes Forum für solche Fragen...aber dort dauert es immer so lange bis eine Antwort kommt. Die Elternzeit kann ich doch schon vor der Geburt beantragen oder? Gibt es da irgend ein Standardformular oder hat mir jemand einen Text indem alles Wichtige für den AG und mich drinsteht? LG Nadine 36.SSW
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mal einschleicht

Hallo Nadine,nein die Elternzeit kannst Du erst beantragen wenn das Baby da.Es zählt ab dem Tag wo das Kind geborgen wird.Meistens reicht ein formloses Schreiben mit Kopie der Geburtsurkunde.Am besten fragst Du Deinen AG wie er es haben will.LG Manuela+Jean-Pierre(20 Monate)und Luna Noreen 18w4t

@Jilla+Wombel+Luna

Ups peinlich, vielen Dank. Hab gerade schon Panik geschoben. Dann kann man das Erziehungsgeld wahrscheinlich auch erst nach der Geburt beantragen oder? LG Nadine

Re: @Jilla+Wombel+Luna

Hey Nadine,genau das Erziehungsgeld kannst Du auch erst nach der Entbindung beantragen,die ersten acht Wochen nach der Geburt bekommst Du ja noch das Mutterschaftsgeld von der KK,und danach gibt es dann das Erziehungsgeld.LG Ela

Re: Habt Ihr die Elternzeit schon beantragt?

hi erst nach der geburt...ich hatte damals 4wochen zeit das dem ag mitzuteilen...ich war da und er schrieb es auf...diesmal bin ich ja arbeitslos gewesen und bin einfach nur abgemeldet seit muschu...ach ja erziehungsgeld natürlich auch erst nach der geburt....aber eigentlich bekommt man ja meist nur 22monate das geld weil dein muschugeld voll angerechnet wird und das deines partners dazu...lg feechen

Re: Habt Ihr die Elternzeit schon beantragt?

hallöle, also ich hab hier die broschüre vom familienministerium und da steht, dass man den arbeitgeber über die pläne zur elternzeit spätestens 6 wochen vor ihrem beginn schriftlich informieren muss ("die elternzeit schriftlich anmelden"). Die meisten nehmen die Elternzeit ja direkt im Anschluß an den Mutterschutz, also hättest Du noch 2 wochen nach der geburt zeit für die mitteilung an den arbeitgeber.
(ich habs jetzt schon gemacht - natürlich ohne geburtsdatum ;), dann muss ich mich nach der geburt nicht damit behängen, sondern schicke nur noch eine kopie der geburtsurkunde hin.)
und dann musst du da verbindlich reinschreiben, für welche zeiträume innerhalb von 2 jahren die elternzeit genommen werden soll. wie und ob du das 3. jahr nehmen willst, musst du dem arbeitgeber erst viel später (nach ca. 2 Jahren) mitteilen.
ein formular o.ä. gibt´s nicht.
ach so, und man sollte in dem brief um eine schriftliche bestätigung bitten, das braucht man bestimmt mal für irgendwelchen behördenkram.
am besten bestell dir mal kostenlos die broschüre "erziehungsgeld, elternzeit", die braucht man bestimmt immer mal wieder:
e-mail: [email protected]
oder unter www.bmfsfj.de
hoffe, ich konnte dir erstmal weiterhelfen,
lg, sonne (35.ssw
... die den schriebs heut auch schon mal aufgesetzt hat..., arbeitgeber will ja auch gern wissen, woran er ist...)
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