HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
mein mann hatte doch am 19.april das auto in deutschland gekauft und ist mit diesem wagen mit provisorischem deutschen kennzeichen nachhause gefahren. klar war das auto NICHT angemeldet, wie auch, das geht hier nur, wenn man das auto schon vor ort hat. er hat es auf eigene gefahr hin versucht es rüberzubringen und wurde nicht WISSENTLICH erwicht.
nun heute die vorladung zum polizeirevier nach merzig heute abend wegen:
vorwurf:
paragraph 1, 6 PflVersG - Pflichtversicherungsgesetz
wie gesagt wurde er unter der fahrt weder geblitzt, noch angehalten, noch ist ihm sonstwas aufgefallen...
wie gehen wir denn nun vor? und vor allem was blüht uns jetzt?
die grosse frage die ich mir nun stelle, wie kommen die überhaupt darauf? hier in luxemburg hat man die versicherungspapiere im auto und wenn man nicht angehalten wird, dann weiss auch niemand ob man überhaupt eine versicherung fürs auto hat. ist das in D anders? kann man es dort ausserhalb des auto´s erkennen oder muss und jemand angeschwärzt haben (in diesem fall kommt nur der verkäufer in frage, denn sonst niemand wusste davon).
wäre für hilfe dankbar, da wir uns absolut nicht mit dem deutschen gesetzbuch auskennen, leider...
lg, deborah
Was hatte er denn für
Moin Debbie erstmal
Also in D gibt es einmal ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage und ein Ausfuhrkennzeichen.
Letzteres hättet ihr benötigt ist aber 5x teurer wie ein Kurzzeitkennzeichen.
Erkennen kann man ob ein Auto versichert ist oder nicht, am Kennzeichen.
In D wird nur zugelassen (mein Job ;-) ) wenn die Versicherung vorliegt. Die Versicherungsdoppelkarten holt man vorab von seiner Versicherung und geht dann zur Zulassungsstelle nebst anderen Papieren.
Bekannt ist, das viele die ein Auto ausführen wollen ein Kurzzeitkennzeichen nur holen und damit "raus" fahren. Wenn man nicht erwischt wird oder im anderen Land keine Probleme damit sind...dann Glück gehabt....aber regulär braucht man ein Ausfuhrkennzeichen.
Sowohl auf Ausfuhr als auch auf Kurzzeitkennzeichen klebt nur eine Kreisplakette..kein Tüv und keine AU-Plaketten.
Auf beiden Kennzeichen ist das Ablaufdatum eingeprägt..somit kann man die Schilder hinterher auch nicht mehr nutzen.
Ausfuhr hat einen roten Balken...Kurzzeit einen gelben.
Die normalen deutschen Schilder für richtige Zulassungen haben das nicht und auch je 2 Plaketten und kein Datum rechtsseitig eingeprägt.
Nun also meine Frage: was für ein Kennzeichen hat euch der Händler ans Auto gemacht??
Wenn das Datum abgelaufen war und die Polizei hat euch damit gesehen, dann würde das schon für eine Verletzung zur Pflichtversicherung reichen denke ich ohne das sie euch angehalten haben.
Widerum ist die Frage wer das Kennzeichen geholt hat bzw. auf wen war es zugelassen?? Dein Mann oder auf den Händler?? Habt ihr die dazugehörigen Papiere bekommen?? Kurzzeit= rotes kleines einfaches Heft, Ausfuhr= grünes mehrseitiges in allen Sprachen-Heft.
Melde dich doch nochmal hier oder per Mail.
Hoffe dir viell. schon weitergeholfen zu haben?!
GLG
Anja
P.S. Welche Strafe auf euch zukommen kann, weiss ich leider nicht :-(
Re: Was hatte er denn für
mein mann kam hier an mit kennzeichen, welche das nun waren weiss ich leider nicht. der händler des autohandels hat sie draufgemacht... wir haben weder ein rotes noch ein anderes heftchen bekommen...wir mussten sie nur nach erhalt unserer kennzeichen zurückbringen. leider weiss ich weder die nummer, noch die farbe oder sonstwas von den kennzeichen... auf uns persönlich war da nix angemeldet. wir wussten ja noch nicht mal was von alledem was du mir jetzt geschrieben hast...
ach menno, ich seh uns schon in zukunft ohne geld und ohne führerscheine...tolle aussichten mit 4 kindern :o(
lg, deborah bei der männes traumauto ein scheidungsgrund wäre, denn seit wir es haben gab es deswegen nur ärger (zwar nicht zwischen mir und patrick, sondern mit den ämtern...) und massig rechnungen...
Re: Was hatte er denn für
hm.....zurückgeben..hört sich nach Händlerkennzeichne an....."rote Nummer" auch im umgangssprachlichen genannt.
Damit darf der Händler Probe-und Überführungsfahrten in D machen....aber mehr nicht..auch nicht eine Spritztour übers Wo-ende.
Verantwortlich für die Kennzeichen ist der Händler....dem sie bei schlechter Führung entzogen werden von der Zulasssungsstelle oder der Polizei.
Vielleicht kann sich dein Mann ja noch an die Farbe des Kennzeichens erinnern...?? Händerschilder sind ganz rot...und nicht zur Ausfuhr....menno....da habt ihr aber auch ein Mist am dampfen.
Ich glaube ich würde meinen Mann rupfen.....!!
Soll er sich mal erinnern!!
Mit Führerscheinentzug müsst ihr nicht rechnen denke ich...ist ja dann auch EU-Recht..oder sowas??
Aber erstmal ist wichtig zu klären, was es für ein Kennzeichen war....
Drücke die Daumen das alles gut wird und Kopf hoch!!
GGLG
Anja
Re: HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
ich kenne mich jetzt nicht aus was das Kennzeichen angeht. HIer aber mal der Gesetzestext zu § 6 Pflichtversicherungsgesetz, erschrick aber bitte nicht!:
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Ich denke aber, es ist halb so wild, da es ja in eurem Fall schonmal nur Fahrlässigkeit war und kein Vorsatz. Vermutlich bekommt ihr ein Bußgeld und fertig, wenn überhaupt. Es wäre anders, wenn dein Mann Wiederholungstäter wäre und nichts anderes täte als mit einem Auto ohne Versicherung rumzufahren. Da er das aber nur einmal und ohne sein eigenes Wissen getan hat,ist das sicher kein Beinbruch. War der Verkäufer ein Autohändler oder ein privater Verkäufer? Wenn er Autohändler ist ist er meine Meinung nach schuld. Er hätte euch ein Kennzeichen geben müssen, das zur Ausfuhr berechtigt, da dein Mann sich ja in dem Bereich null auskennt. Wenn es ein Privatverkauf war, dann würde ich mich einfach total dumm stellen, so nach dem Motto, dass ihr das alles gar nicht wusstet. Unschuld schützt zwar ihn Deutschland vor der Strafe nicht aber immerhin kann sie dadurch bedeutend milder ausfallen. Kopf hoch und halt uns auf dem Laufenden, ok?
LG Katja
Re: HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
*uff*
es war ein autohändler, sogar anerkannt bei der EU, da wir ansonsten das auto hier in luxemburg gar nicht hätten anmelden können.
und leider war ich bei der vertragsschliessung NICHT dabei, da ich den als solchen NIEMALS unterschrieben hätte.
habe mir nämlich gerade männes papiere aus dem auto stiebitzt und lese dort wortwörlich (inklusive schreibfehler) handschriftlich zugefügt folgendes:
" bei probleme bei der transport haftet der kunde selbst "
sowie
" auf aufträtende mängel und schäden oder probleme haftet der käufer selbst (in zukunft) "
ich bin mir im moment gar nicht so sicher, ob mein mann "hinter gittern" nicht sicherer aufgehoben wäre als heute bei mir ...
lg, deborah die so langsam richtig wütend auf ihren ach so heiß geliebten ehemann wird...
Re: HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
oh prima, wenn es ein richtiger Händler ist, dann kann der nicht einfach die Gewährleistung ausschließen. Nach neuem deutschen Recht hat man auch bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung/Garantie (ich weiß immer das Wort nicht) als Käufer. Das ist ja dann z.B. das Problem bei Ebay-Verkäufen. Da steht bei fast jeder AUktion, dass der Verkauf von PRIVAT erfolgt und daher die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Ein Händler kann und darf das aber nicht. Meiner Meinung nach ist der Vertrag zumindest in dem Teil schon mal nichtig. Das hier hab ich im Internet gefunden "Konnte man bisher die Sachmängelhaftung beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ausschließen oder zumindest auf einen vertretbaren Umfang reduzieren, ist diese Möglichkeit seit dem 1. Januar 2002 ausgeschlossen." Also, die Klausel kannste schonmal beruhigt vergessen. Und wenn der Vertrag diesbezüglich nichtig ist, dann ist es vielleicht der ganze Vertrag, also auch der Absatz mit den Problemen beim Transport. Weißt du, Papier ist geduldig, reinschreiben kann der Händler viel. Das heißt noch lange nicht, dass es dann auch so ist wie er schreibt. Du musst mal schauen ob in dem Vertrag was steht so nach dem Motto "sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein betrifft das nicht den Rest des Vertrages". Ich denke, der Vertrag kann von einem Anwalt regelrecht in der Luft zerrissen werden :-) Hast also gute Chancen gut aus allem rauszukommen. LG Katja
Re: HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
wir müssen nun heute abend 19.30 auf dem polizeirevier sein und dann werd ich den herrn mal aufmerksam machen auf den ganzen vertrag. zudem waren wir ja sowieso davon überzeugt, dass wir das auto so nachhause holen dürfen, haben weder vorsetzlich noch bewusst so gehandelt. es ging ganz einfach nicht anders und der händler hat uns ja noch extra diese kennzeichen drangemacht...und behauptet es sei soweit ok so :o/
naja, bin mal gespannt was der heute abend meint, komischerweise war er sehr erstaunt als er erfuhr dass mein mann luxemburger ist, hier lebt und vor allem auch noch hier arbeitet. unsere sprache verstand er allerdings sehr gut *g*
lg, deborah die kriminellanvermählte deren mann aber hierfür ganz sicher nicht hinter gitter wandern muss *laut aussage des polizisten*
Re: HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
wollte dir nur kurz berichten wie es denn nun gestern gelaufen ist.
wir sind schon mal in versammelter truppe auf dem polizeirevier aufgetaucht *g*, und haben dann dem sehr kinderlieben polizisten erklärt wie es uns ergangen ist. so wie es scheint ist der autohändler kein ganz so unbeschriebenes blatt, denn der polizist wusste gleich um wen es geht. nun wird unsere aussage dem staatsanwalt vorgelegt und der entscheidet dann wie es weitergeht. laut aussage des polizisten wird das ganze dann wohl an die luxemburger polizei weitergeleitet und schlimmsten fall kommt hier ein gerichtliches verfahren auf uns zu :o/...
jedenfalls fand der polizist es sehr gut, dass wir gleich auf die erste aufforderung hin dort aufgetaucht sind und mein mann voll geständig ist so mit dem auto unterwegs gewesen zu sein. (was wäre uns denn anderes übrig geblieben???) er konnte es auch sehr gut nachvollziehn, dass wir keine ahnung von der deutschen gesetzesgebung haben, da er doch sehr unterschiedlich mit der luxemburgischen ist...
der vorfall wurde von einem polizisten in zivil ans polizeirevier weitergeleitet, da dieser das stillgelegte saarbrückener autokennzeichen am auto sah während er hinter meinem mann fuhr :o(
um ein bußgeld werden wir allerdings nicht herumkommen, aber laut polizisten sollen wir uns keine sorgen machen und es kann länger dauern. so werden wir nun schon mit sparen beginnen :o( hoffentlich kostet uns der spaß nicht auch noch punkte...
lg, deborah
Re: HILFE!!!!!!!!! an deutsche gesetzeskennerinnen
danke für dein Mail! Das hört sich ja alles schon mal nicht mehr ganz so schlimm an. Berichtest du uns dann wie alles ausging, wenn es vorbei ist? Das wäre lieb.
Grüße von Katja
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