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Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Was ist Quotelung des Urlaubs?
Nach § 5 Abs. 1a Bundesurlaubsgesetz steht einem Arbeitnehmer nur 1/12 des Jahresurlaubs für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu, wenn er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Wird das Arbeitsverhältnis hingegen erst im zweiten Halbjahr beendet, steht ihm der volle Urlaubsanspruch zu. Es sei denn, daß z.B. im Tarif- oder im Arbeitsvertrag eine entsprechende Quotelung ausdrücklich vorsehen ist. Das gilt auch für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch. LAG Köln, vom 10.11.1998, AZ.: 13 Sa 647/98
Ich werde diesen Text mal meinem Arbeitgeber vorlegen. Mal sehen was er sagt.
GLG Dina
Bisherige Antworten

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hallo Dina,
das gilt aber nur, wenn Du aus dem Unternehmen AUSSCHEIDEST!! Wenn Du Elternzeit nimmst, scheidest Du nicht aus. Dein Arbeitsverhältnis ruht nur. DAS ist der Unterschied!!
LG
SUsan

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hallo Susan,
gilt das denn dann nicht entsprechend? Mensch ist das alles kompliziert. *kopfkratz*
GLG Dina

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hallo Dina,
Nein, das ist ja leider der Untschied. Wenn Du Elternzeit nimmst, ist das ja kein Ausscheiden. Das wäre es nur, wenn Du kündigst oder in Rente gehst oder was auch immer.
LG
Susan

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hmm, das ist ja ganz schön gemein!!!
Aber danke für die Aufklärung. Ich finde du solltest dein Ehrendiplom hierfür bekommen. Schließlich bist du wohl die Einzige die den Überblick behalten hat!!! ;o)))) GLG Dina

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hallo Dina,
den Überblick hatte ich auch schon verloren. Aber ich habe mich bei einem befreundeten Experten für Arbeitsrecht schlau gemacht. Und da der wirklich gut ist, glaube ich ihm das einfach mal ;-)
LG
Susan
P.S. Freu Dich doch eher darüber, daß Du noch für mindestens 3 Jahre einen sicheren Arbeitsplatz hast. Das ist doch auch was.

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Stimmt auch wieder!!

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hallo Ihr beiden!
Mein Wissensstand ist ein anderer: der U.-anspruch gilt nur bis zum Ende der MuFrist nach der Geburt. Beim Ausscheiden ist es ja klar. ABer in der Elternzeit ist man zwar mehr oder weniger beschäftigt, hat aber keinen Urlaubsanspruch! Sonst müßte der AG ja jedes Jahr 30 Tage o.ä. auszahlen! Und dem ist nicht so. So wird es jedenfalls bei uns gehandhabt. Bin im öff.Dienst, und im BAT wird ge12telt. Wenn also die MuFrist z.B. am 15.7. endet, hat man für das Jahr Anspruch auf 6,5/12 des Urlaubs.
LG, Kerstin

Re: Gerichtsurteil zum Thema Uralub

Hallo Kerstin,
so spät noch auf?? Ich hab heute mit der Perso gesprochen und bekomme für dieses Jahr 25 Tage. Mein MuSchu endet Ende Oktober. Bekomme also genau 10/12. Ist eigentlich auch ganz o.k.
Das heißt: ab Anfang Juni ist für mich Schicht und ich kann die heißen Tage im Garten geniessen und muss nicht zur Arbeit!!! *megafreu*
Wie lange arbeitest du denn noch?
Morgen hab ich übrigens FA Termin. Hoffentlich erfahren wir ob unser Krümel eine Leonie oder ein Robin wird!!!
GLG Dina

*winkewinke*

Hi Dina!
Ich bin auch morgen dran! Ich geh immer Do. nachmittags, denn da ist DIE eine Sprechstundenhilfe nicht da, die ich soooo gut leiden kann. Vielleicht erfahre ich da auch mehr. Beim letzten Mal war es so: vaginaler US: zu viel bewegt, keine Chance, dann ruhig, aber mit der Schädeldecke und nicht mit dem Po zum US-Gerät :-(. Dann US von der Bauchdecke: keine Bewegung, aber ein prima Rücken :-)
Ich hab ja am 30.8. ET und hätte somit ab 21.7. MuS. Ich werde aber noch -wenns mir gut geht- vorher 2-3 Wochen arbeiten, und nach den 8 Wochen meinen Urlaub nehmen und Überstunden. Ab 2004 werd ich wohl wieder gehen, wenn ich eine Tagesmutter hab. Somit hab ich den vollen Urlaub für 2003 und bekomme damit und mit den Ü.-std. gut 2 Monate überbrückt, wo ich volles Geld bekomme.
Bin mal morgen auf unsere Berichte gespannt!
Muß noch was arbeiten jetzt, damit ich nicht wieder so spät antworte wie gestern und Mecker kriege *g*
GggggggvlG Kerstin
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