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Fragen zum Wiedereinstieg...

Hallo,
ist ja noch 'ne ganze Weile hin, aber es beschäftigt mich trotzdem schon - der Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Kann mir wohl jemand sagen, wie sich das nun genau verhält? Also, der AG muß einen "gleichwertigen" Arbeitsplatz anbieten - soweit klar. Für wie lange muß der freigehalten werden? Ist das von der Firmengröße abhängig? Was machen Firmen, die das einfach nicht können? Fragen über Fragen...
Kann mir jemand sagen, ob es da eine gute I-Net Adresse drüber gibt?
Danke und GLG Helli 17+1
Bisherige Antworten

Re: Fragen zum Wiedereinstieg...

hallo helli,
die firmengröße ist ganz egal. dein arbeitsplatz (oder ein gleichwertiger) muß dir freigehalten werden. neuerdings sogar als teilzeitstelle (das war früher nicht so). wenn die firma das überhaupt nicht hinbekommt, dann kannst du etwas pech haben und bekommst an deinem ersten arbeitstag nach der elternzeit die kündigung. sie können aber auf keinen fall jetzt schon sagen, dass sie dich nach der elternzeit nicht weiterbeschäftigen können. aber die firmen kennen leider schon ihre tricks.
ich hoffe, ich konte dir ein wenig weiterhelfen.
gruß,
snowy 11+3

Re: Fragen zum Wiedereinstieg...

hallo, das mit der teilzeitstelle gilt gleube ich nur für betrieb mit mehr als 15 angestellten, ansonsten ahst du, meines wissens, nur anspruch auf genau denselben arbeitsplatz (oder gleichwertig) und das bis zu drei jahre, allerindgs mußt du gleube ich vorher sagen, wann du wieder kommen möchtest. ich bin mir aber nicht sicher, hoffe ich konnte dir trotzdem ein bißchen helfen,
glg ulla
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