Suchen Menü

Frage zur Mutterschutzzeit

Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn sich der Mutterschutz vor der Geburt verlängert? Angenommen das Kind kommt 2 Wochen später, verkürzen sich dann die 8 Wochen nach der Geburt auf 6 Wochen? Bekommt man während der 2 Wochen Verzögerung trotzdem weiter das Geld?
LG Sandra 32+0
Bisherige Antworten

Re: Frage zur Mutterschutzzeit

Nein!!! Finanziell ist es echt besser, wenn der Kleine sich noch etwas Zeit lässt und nach dem Termin kommt. Egal wann das Kind kommt, ab dem Tag der Geburt bist du noch 8 Wochen im Mutterschutz!!! Kommt es vor dem Termin, werden die tage bis zum Termin hinten drangehängt, so dass du auf jeden fall mind. 14 Wochen Mutterschutz hast. Du kriegst also mind. für die 14 Wochen Mutterschaftsgeld und wenn es sich nach hinten verzögert noch länger!!!
Liebe Grüsse
Kathi 32.SSW

Re: Frage zur Mutterschutzzeit

Vielen Dank für deine Antwort.
LG Sandra

???raff leider nicht mehr das meiste...

daher frag ich nochmal eine geistreichere hier wie dich *gg*----also ich hab heut konto geguckt und das komplette geld für die 6 wochen draufgehabt...ich hab vielleicht gestaunt...immerhin ist der et laut ersten US erst am 27.7..nach meiner kurve und den letzen US ist es aber immer der 24.7.also ich denk mal dass sohni vor dem 27.7.kommt ....mein erster sohn kam auch 5 tage eher ..ich weiss nicht mehr so ganz genau aber ich glaube die hatten die 5tage dann vonn den 8wochen geld abgezogen...kann das sein???und wenn man nun 5tage drüber läuft würd man dann für 5tage mehr bekommen???lg feechen die mal in mathe gut war aber im mom sowas nicht rafft..

Re: ???raff leider nicht mehr das meiste...

Hallöchen. Also es ist auf jeden Fall so, dass wenn die ´kleinen nach dem ET kommen, man trotzdem dann noch 8 Wochen hat. Man muss bedenken, der mutterschutz ist eigentlich ein beschäftigungsverbot. als Frau darf man also mind. 8 Wochen nach der geburt nicht arbeiten. da darf man ihr nicht paar Tage streichen, nur weil die kleinen sich mehr zeit lassen. Dass die tage drangehängt werden, wenn sie zu früh kommen ist erst neu rausgekommen. Ich weiss jetzt nicht genau wann das Mutterschutzgesetzt überarbeitet wurde, aber da ich ziemlich viel stress mit meinem arbeitgeber wegen urlaub und so hatte, habe ich mal im Netzt gestöbert und die Neuerungen gefunden. Jedenfalls bekommt man die vollen 14 Wochen auch wenn das Kind paar Tage früher kommt. Alles klar soweit???
Ist bischen kompliziert, aber wenn Du dir nicht sicher bist, rufe mal beim Amt für Arbeitsschutz an oder schreibe den ne mail. Die haben ja extra welche sitzen nur für das Mutterschutzgesetz, die wissen es auch, ich bin dort auch schon stammkunde :-)
Liebe Grüsse
Kathi 32.SSW

Re: ???raff leider nicht mehr das meiste...

danke für deine rasche antwort ;O)))..na wenns dann die vollen 14wochen gibt wärs ja okay...ich hab ja damals bei der ersten ss gearbeitet und da war ja kkasse und arbeitgeber zusammen und das kam dann monatlich wie der lohn...diesmal alhi und dann bekommt man muschugeld genausohoch wie alhi aber dass die das soweit im voraus zahlen hätt ich nicht gedacht und dann so schnell..hab freitag erst den wisch bei der kkasse abgegeben und heut ist grad mal mittwoch ;O))..naja musste halt ETWAS geld bei tschibo herhalten für die babywoche *ggg*...bin mal gespannt dann ob ich dann direkt nach dem einreichen der geburtsurkunde das gesamt geld für die 8wochen erhalte ...tut mir leid dass du stress mit deinem arbeitgeber hast...ich kenne das ähnlich aus meiner ersten ss aber da hat mein arzt mich dann kurzerhand krankgeschrieben bis zum muschu (immerhin damals 3monate...da gabs damals noch keine 6wochenfrist wegen krankengeld und somit keine kürzung)..lg feechen und nochmal danke

Gesetzesänderung seit Juni/Juli 2002 o.T. GGLG--->

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen