Frage zum Beschäftigungsverbot
ich (16+0) habe mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Wenn dieses von der Ärztin erteilt wurde, bekommt man dann noch 6 Wochen Gehalt vom Arbeitgeber und danach 60 oder 65 %? Oder bekommt man ab sofort Geld von der Krankenkasse und wenn ja, wieviel wäre das dann? Hat das Beschäftigungsverbot in irgendeiner Weise Einfluß auf das Mutterschaftsgeld (evtl. weniger?)?
Wäre über Tips und Antworten sehr dankbar!!!
Liebe Grüße von der kugelnden Nicole
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
Du bekommst während eines Beschäftigungsverbots 100% Deines Gehalt von Deinem Arbeitgeber. Falls es ein sehr kleiner Betrieb ist, kann sich Dein AG das Geld irgendwo wiederholen, aber das betrifft Dich nicht.
LG Juhindra
P.S. Wieso bekommst Du denn ein BV?
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
noch habe ich kein BV, hoffe aber sehr, daß sich das ab nächster Woche ändert. Ich wollte darüber mit meiner FÄ reden, denn ich werde auf der Arbeit nur ausgenutzt, überhaupt nicht geschont und mit meinem Chef verstehe ich mich auch seit geraumer Zeit überhaupt nicht mehr. Mittlerweise ist es schon so weit, daß ich keine Nacht mehr vernünftig schlafe und immer mit Alpträumen von der Arbeit mit wahnsinnigem Herzrasen aufwache und dann nicht wieder einschlafen kann. Vorletzte Nacht hatte ich nur zwei STunden Schlaf. Und auch, wenn mir die FÄ versichert, daß es meinem Baby bestens geht, mache ich mir Sorgen, auch um mich. Ich kann einfach nicht mehr!!! Drück´ mir bitte die Daumen!!!
Vielen DAnk für Deine Antwort!!!
Liebe Grüße Nicole
P. S.: Hast Du auch ein BV?
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
Ich habe kein BV und ich denke auch nicht, dass ich eins brauchen werde. Muß nur noch bis Ende Mai arbeiten, dann kommt mein Urlaub und dann Mutterschutz.
Dir wünsche ich viel Kraft und alles Gute. Rede mit Deiner FÄ darüber und wenn sie Dich nicht ernst nimmt, dann wechsel einfach. Ich habe letztens meine FÄ gewechselt und bin ganz happy!
LG Juhindra
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
Habe ein Arbeitsverbot und bekomme immer den vollen Lohn weiter.Also hast Du finanziell keine Einbußen.
Liebe Grüße,Claudia
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
Bei einem Beschätigungsverbot bekommst Du Dein volles gehalt vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Die Krankenkasse muss nur dann zahlen, wenn Du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist!
BV heißt also volles gehalt, ohne zu arbeiten, weil das leben von Mutter oder/und Kind gefährdet sind, wenn man die werdende Mutter weiterbeschäftigt!
Habe das in meiner letzten SS ausgesprochen bekommen, das BV.
LG, Katrin.
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot
Jetzt sehe ich endlich klarer und kann mich ja schon mal seelisch darauf vorbereiten, daß meine Ärztin evtl. kein BV ausspricht, wenn ich es nicht schaffe, Ihr meine Situation als nicht mehr aushaltbar darzustellen. Das macht dann aber auch nichts, mittlerweile sind mein Mann und ich schon soweit, daß ich mich auch für den Rest der Zeit krankschreiben lassen würde, auch wenn das finanzielle Einbußen mit sich bringt. Aber auch mein Schatzi wünscht sich ein gesundes Baby und eine glückliche, seelisch ausgeglichene Frau. Das packen wir dann auch noch!!!
Werde berichten, ob das mit dem BV geklappt hat, wäre soooo glücklich!!!
Liebe Grüße, Nicole
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