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Frage zu Elternzeit

Hi,
also vorab, ich möchte mich nur mal informieren zwecks 2. Kind und Elternzeit. Wie läuft das ab? Angenommen, ich würde vor Ablauf des EU ein 2. Mal schwanger werden, bzw. ein Kind bekommen, bekomme ich dann trotzdem wieder 3 Jahre oder fällt der Rest-Erziehungsurlaub vom 1. Kind dann flach *dummguck*? Also schon insgesamt 6 Jahre? Oder nicht? Ich weiß, es ist alles etwas verworren...aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen..
LG Doro, die jetzt dann gleich spazierengeht*soschöndiesonnescheint*
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Elternzeit

hallo doro,
die frage ist nicht so einfach zu beantworten. ich empfehle dir beim bundesministerium für familie, senioren, frauen und jugend die bröschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit" anzufordern (siehe im internet: bmfsfj mit dem üblichen davor und dahinter). dort stehen viele fallbeispiele drin.
lg nicci

Re: Frage zu Elternzeit

Hi!
Für Geburten ab dem 1.1.2001 gilt: Die Eletrnzeit des ersten Kindes wird nicht verkürzt! Du kannst also bis zu 6 Jahre Elternzeit haben.
ABER das Erziehungsgeld wird schon im 3.+4. Jahr gezahlt...also direkt im Anschluß an das Geld vom ersten Kind.
Noch mehr Infos findest Du auch im Internet...Google vielleicht mal!
LG Buffy
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