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Frage wegen Anträge...

Habe mal ein paar Fragen an schon Mamis oder diejenigen die sich auskennen.
Ich möchte eine Elternzeit von 3 Jahren in Anspruch nehmen. Wann und wo muss ich das beantragen? Ich habe gehört beim arbeitgeber? Das kann doch nicht alles sein oder doch?
wo und wann beantrage ich das Kindergeld oder kommt das Automatisch?
Und wie läuft das bei der Krankenkasse?Wird das Kind automatisch aufgenommen?
Und dann seh ich bei der steurlichen Geschichte nicht durch, Kinderfreibetrag und so...
Kurz, ich habe keine Ahnung was ich alles machen muss, wann und wo und überhaupt....
Hoffe ihr könnt mir helfen :-)
Liebe Grüsse
Kathi 30.SSW
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Anträge...

Hallo Kathi,
alle Fragen kann ich Dir leider auch nicht beantworten, aber so ein bißchen schon ... Elternzeit sagst Du dem Arbeitgeber, sonst will das keiner wissen. Kindergeld kannst Du mit Hilfe eines Formulars beantragen, dass Du bei der Familienkasse (Arbeitsamt bei uns) bekommst. Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bekommst Du von der Krankenkasse (13?) den Rest (bis zu Deinem normalen mtl. Netto) vom Arbeitgeber. Das kannst Du bei der Krankenkasse beantragen mithilfe einer Bescheinigung die Du vom Doc bekommst (frühestens 7 Wochen vor vorauss. Entbindungstermin)Für die Krankenversicherung Eures Babys gibt´s auch ein Aufnahmeformular, das ich von meiner Kasse zugeschickt bekomme, sobald ich das MuSchuGeld beantrage (angeblich). Steuerlich kann ich Dir nix sagen, darum kümmert sich immer mein Mann. Hoffe ich habe da jetzt nichts durcheinander geworfen und konnte Dir zumindest ein bißchen helfen.
Liebe Grüße, Ina (auch 30. SSW)

dazu passende Frage...Mutterschaftsgeld

Huhu ihr Lieben,
habe festgestellt, dass mein Arbeitgeber (AG) erst mal mit Beginn des Mutterschutzes kein Gehalt mehr überwiesen hat. Inzwischen habe ich meine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag an die Krankenkasse (KK) und eine Kopie an den AG geschickt...doch die Auszahlung durch die KK wird sicher etwas dauern und betrifft ja nur die 13 Euro! Aber ist es üblich, dass der AG -der ja den Rest auf diese 13 Euro draufzahlen muss- erst mal alle Gehaltszahlungen einstellt? Und auf irgendetwas wartet - vielleicht bis er Nachricht von der KK hat?! Wie ist das bei Euch...habt ihr mit Beginn des Mutterschutzes weiter Geld vom AG bekommen??? Liebe Grüße Eva

Re: dazu passende Frage...Mutterschaftsgeld

Hallo Eva
Ich bekam das Geld gleich vom AG weiter gezahlt halt nur den Teil den er zahlen muss aber er hat gezahlt! Und ich glaub so einfach kann er die Zhalung nicht einstellen. Tel. doch mal mit der Krankenkasse und rede mal mit deinem AG/oder der Personalabteilung(die auch für die Zahlung zuständig sind). Ich habe damals weiter geld bekommen jetzt werde ich nur Entbindungsgeld erhalten da ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe. Ruf mal an!
VLG Natalie hoffe ich konnte dir helfen?!

Re: dazu passende Frage...Mutterschaftsgeld

Hi Eva,
ich bin bei der Barmer versichert, und da läuft das mit dem Muschugeld wie folgt : Erst den Antrag mit der ET Bescheinigung einreichen ( max. 7 wochen vorher ), die lassen sich dann vom AG bestätigen, das Du mehr als 13 ? am Tag verdient hast. Dann überweisen sie Dir das Geld für 6 Wochen ( also * 13 ? ). Nach der Geburt mußt Du den genauen ET angeben, neues Formular, und bekommst nochmal Geld für 8 Wochen. Die KK schickt dann Deinem AG ein Formular zu, wieviel sie gezahlt haben und der AG zahlt dann die Differenz zu Deinem durchschnittlich Nettolohn . Also in Kurzform, man erhält 3 Zahlungen , und ich beneide Schmunzelhase, das ihr AG einfach weitergezahlt hat, warum auch immer !
Schönes Wochenende wünscht Dir Nicole 32. SSW

Re: Frage wegen Anträge...

Hallo Kathi,
also, die Elternzeit mußt Du bei Deinem AG anmelden, wenn du die Elternzeit direkt im Anschluß nach dem Mutterschutz (also die 8 Wochen danach) nimmst, dann ist die Frist 6 wochen vor Beginn der Elternzeit, sprich spätestens 2 Wochen nach der Geburt schriftlich anmelden.
Zwecks Kindergeldantrag, da schau unter arbeitsamt im Internet nach, da kannst DU dir einen Kindergeldantrag sofort ausdrucken, und kannst ihn dann ausgefüllt mit der Geburtsurkunde zurückschicken. Mit der Krankenkasse ist das so, Du bekommst ja frühestens in der 34.SSW eine Bescheinigung von Deiner FA zwecks Mutterschutz vor der Geburt, die gibst Du dann bei Deiner KK ab, die regeln dann alles weitere. Sobald Du dann entbunden hast, schickst Du einfach die Geburtsurkunde der KK zu und Du bekommst den Rest an Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen danach. Das Kind wird normalerweise (wenn beide Partner gesetzlich versichert sind) kostenlos bei Dir mitaufgenommen. Ach ja, bei meiner KK (bin bei der DAK) habe ich zusätzlich auch noch den Erziehungsgeldantrag bekommen.Nach der Geburt kannst Du und Dein Mann noch die Lohnsteuerklassen ändern lassen und Dir einen Kinderfreibetrag eintragen lassen, der macht zwar überhaupt nicht viel aus, aber immerhin ein wenig mehr Geld in der Tasche. Am besten Du läßt dich bei Eurer Gemeinde/Stadt noch mal beraten.
So, ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen :-)
LG noangel25

Re: Frage wegen Anträge...

Hallo Kathi
Also ich habe bei Laura den AG schriftlich darüber Informiert das ich die 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehme und das war kurz nach der Geburt von Laura (2 Jahre). Kindergeld beantragst du beim Arbeitsamt. Einfach mal anrufen oder zur nächsten Geschäftsstelle gehen und dort das Formular ausfüllen. die meisten anträge kann man eh erst stellen wenn man die Geburtsurkunden besitzt. Krankenkasse: Ja mir haben sie das Formular geschickt als sie wussten das das Kind da ist! Da du ja Mutterschaftsgeld(glaub so heißt das) Von der Krankenkasse erhällst und/oder entbindungsgeld erhälst. zumindest war das bei mir so. Dann gibts noch einen Landeserziehungsgeld/Bundeserziehungsgeld erhälst du im Rathaus oder BÜrgerbüro oder was es den bei euch gibt einfach hingehen sagen du bekommst dein erstes Kind und wolltest mal diesen Antrag und mal fragen wie es sich mit der Steuerklasse/Kinderfreibetrag auf sich hat. Bei uns hat mein Schatz Laura auf seiner Lohnsteuerkarte drauf da er der Alleinverdiener ist und noch als einer der letzten im Jahr 2001 die Steuerklasse 2 bekommen hat. Gibts ja jetzt glaub nicht mehr! aber es ist alles nicht schlimm. ALs ich Laura geboren habe undsie angemeldet habe habe ich schon viele Anträge im Standesamt erhalten, aber das war in Bayern wie es in den Anderen Bundesländern ist keine ahnung! Du schaffst das schon:-)
VLG Natalie 33 SSW Hoffe ich konnte dir helfen?:-)

Re: Frage wegen Anträge...

Hallo Kathi! Vieles wurde in den vorherigen postings schon gesagt, ich möchte dir nur noch raten, die Anträge bei den entsprechenden Stellen schon mal abzurufen, damit du sie jetzt, noch vor der Entbindung in aller Ruhe ausfüllen und die notwendigen Unterlagen zusammentragen kannst. Es ist nicht soo schwer, aber wenn du erst mal mit deinem Kind zu hause bist, hast du den Kopf nicht unbedingt frei für Bürokram. Und so brauchst du nur das tatsächliche Begurtsdatum eintragen, die Geburtsurkunde dazu und ab damit zum jeweiligen Amt...du weißt ja, Deutschlands Mühlen mahlen langsam. LG Antje, die ihr *Büro* schon fertig hat

Vergessen hab...Wohngeld ist auch möglich

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