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Frage an die arbeitenden Mütter:

Hallo zusammen,
ich beginne im Februar wieder zu arbeiten und habe diesbetüglich zwei Fragen! Ich wäre sehr dankbar, wenn mir die irgendjemand beantworten könnte, der darüber Bescheid weiß, ALSO:
1. Wenn mein Kleiner krank ist, kann/darf ich dann zuhause bei ihm bleiben? (Urlaub nehmen geht in meinem Fall nicht, ich bin Lehrerin und somit hab ich in dem Sinne keinen Urlaub.)
2. Wenn meine Mutter (Babysitterin für die morgendlichen "Mama-geht-zur-Arbeit" - Stunden) krank ist, was mach ich dann? Hort oder sowas gibts bei uns nicht, da ich in einem Dorf wohne.
Vielen Dank an jene, die mir das beantworten können
LG von einer fast schon eingeschneiten lilo3
Bisherige Antworten

Re: Frage an die arbeitenden Mütter:

Hallöchen,
Alleinerziehende dürfen bis zu 12 Tage im Jahr zuhause bleiben wenn das Kind krank ist, bei Verheirateten ist es weniger...wieviel genau weiss ich nicht.
Wenn deine Babysitterin krank ist, brauchst du eine Ersatzperson. Am Besten du setzt dich schon vorher mit einem Tagesmütterverein in deiner Nähe in Verbindung, damit dein Kind die Ersatzbetreuung nicht erst im Notfall kennenlernt, das wäre dann für alle zuviel Streß.
Steffi

Re: Frage an die arbeitenden Mütter:

Hey danke, Steffi!
Das ging ja fix! Von der Tagesmutter-Lösung bin ich nicht begeistert! Dann muss wohl Schwiemu herhalten ;0) - die gibts ja auch nocht! Ich dachte nur, so was darf nicht vorausgesetzt werden - ich meine, dass man "Vertretung" parat hat! An Tagesmütter und so hab ich natürlich in meiner Naivität nicht gedacht!
Danke nochmal,
LG, lilo3

Re: Frage an die arbeitenden Mütter:

Hallo nochmal,
normalerweise fragen Arbeitgeber schon im Vorstellungsgespräch genau diese Fragen.
'Was machen sie wenn ihr Kind krank wird?' - Da sollte man dann möglichst antworten dass eine Betreuung auch dann gesichert ist...und sich diese auch organisieren, denn es wird trotz gesetzlichen Anspruchs nicht gerne gesehen wenn man mit krankem Kind zuhause bleibt. :o7
'Was machen sie wenn ihre Betreuung krank ist/Tagesstätte geschlossen ist?' - Auch da sollte die Ersatzbetreuung gesichert sein.
Ich fand das damals alles unheimlich schwierig, besonders wenn noch nichtmal ein Partner da ist der das Kind dann zumindest irgendwo abholen könnte. Vielleicht hat ja jemand von den anderen noch ein paar 'Weltverbesserungsvorschläge', aus Erfahrung kann ich nur sagen dass man sich mit Kranktagen wegen fehlender Kinderbetreuung viele Aufstiegschancen nimmt. :o(
Steffi

Re: Frage an die arbeitenden Mütter:

Hallo Loli! Soweit ich weiß, bekommen alleinerziehende AN im Krankheitsfall des Kindes bis vollendetem 12. Lebensjahr 20 Tage, verheiratete je 10 immer pro Kind. Gelegentlich lassen aber die AG auch mit sich reden und *verlagern* die 10 Tage des Mannes zu deinen Gunsten. Ich hoffe, mein AG macht das auch, wenn ich ab Okt. wieder gehe, da mein Mann in NRW und wir in Sachsen leben und es so nicht aufgeht. LG Antje

Sorry!!! meinte natürlich Lilo!!! o.T. aber LG -->

Re: Frage an die arbeitenden Mütter:

hallo,
ich habe nicki für den notfall bei der krippe angemeldet.
ich arbeite nur 1 tag/woche. in der zeit ist nicki bei der oma.
wenn die krank ist und ich meinen arbeitstag nicht verschieben kann, kommt sie notfalls in die krippe.
sie kennt die kinder und die leute, weil da auch unsere krabbelgruppe ist.
lg,
sandra

Danke euch allen für die Antworten! o.T. aberL.G.

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