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Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!!

MAn beantragt ja für ein Jahr. Und dann wären es doch bei regellösung die ersten 6 Monate 307? danach wird gestaffelt. DAs wären bei uns nur noch 52? bis zum 12 Monat. Aber wenn ich dann neu beantrage also ab dem 13-24 Monat. Sind es dann weiter nur 52? oder sind es dann nochmal 307? in den ersten 6 Monaten des 2 Jahres??? Denn dann wäre Regellösung besser.Sonst halt Budget. BITTE HELFT MIR *KOPFQUALMTGANZDOLL*
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!!

hi im zweiten jahr zählt wieder das ganze andere einkommen wir nach dem ersten halben jahr...also nicht nochmal 307 für ein halbes ...das zählt nur das allererste halbjahr nach der geburt...und ich bekam die ersten 8wochen damals auch nix also erst nach dem muschu da mein damaliges muschugeld(trotz alleinerziehend) hoch war und somit hab ich dann nur 22 monate überhaupt bekommen (1997 - 1999)damals gabs dieses budget noch nicht...LG feechen die dir rät nochmal alles durchzurechnen

Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!!

Bei den meisten wird es so sein, daß es die ersten 8 Wochen gar nix gibt, weil das MuSchuGeld zu hoch ist. Ich bin Studentin und habe nebenher nur ein bissl gearbeitet und schon mein MUSCHGeld ist zu hoch, um Erziehungsgeld die ersten 2 Monate zu bekommen.
LG Keksiii

Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!!

find das schon mies...da gibt es erziehungsgeld und nur mit einschränkungen in deutschland ---na bin diesmal gespannt ...mein muschugeld richtet sich diesmal nur nach alhi und mein freund ist leider noch arbeitslos--mal sehn was wir dann bekommen...Lg feechen

Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!!

Hallo!
Also im 2. Jahr bekommst du komplett die 12 Monate dann nur 52? im Monat. Es gibt nicht wieder die 307? für die ersten 6 Monate.
Hoffe konnte dir weiterhelfen!
Gruss Karin

Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!!

Hallo Pia! Das budgetierte Erziehungsgeld steht dir nur dann zu, wenn du im Regelfall das volle ErzGeld bekommen würdest. Ansonsten droht dir eine Nachzahlung der bis dahin zuviel gezahlten Gelder. Dein eigenes Einkommen im des Geburtsjahres des Kindes brauchst du im übrigen nur dann angeben, wenn du neben dem Erzgeld auch noch Lohn für eine geringfügige Beschäftigung erhalten würdest, der du ja rein rechtlich durchaus nachgehen könntest. LG Antje 39-ET

Sorry...meine natürlich Rückzahlung...o.T.

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Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!! Nachfrage...

Hallo Antje,
was meinst du mit "im Regelfall das volle Erziehungsgeld bekommen würdest"? Ich wollte eigentlich auch das budgetierte Erziehungsgeld nehmen, auf das man nur Anspruch hat, wenn man ab dem 7. Lebensmonat des Kindes überhaupt Erziehungsgeld bekommt. Das wäre bei uns so. Meinst du nun, das man nachzahlen muss, wenn man in den ersten 6 Monaten wegen der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes nicht die volle Summe an Erziehungsgeld erhält. Oder meinst du , dass man,wenn man ab dem 7. Lebensmonat des Kindes nicht die volle Summer erhält, dann nachzahlen muss?? Jetzt bin ich total verunsichert...Hilfe!!
Grüße von Lenchen

Re: Erziehungsgeldfrage WICHTIG!!!! Nachfrage...

Hallo Lenchen!Im ErzGeldantrag (Merkblatt) steht folgendes unter Punkt 2: Kann wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen nur für die ersten 6 Monate ErzGeld gewährt werden, entfällt das Budget soweit beantragt. Ein bereits zu Unrecht gezahlter Budget-Anteil von bis zu 920 ? ist zu erstatten.
Das hat ja letztlich mit dem Muschugeld weniger was zu tun, denk ich mal so,denn eigentlich geht es ja dabei um das Jahreseinkommen. Das Muschugeld wird letztlich ja nur angerechnet, weil es Sonderleistung der KK ist (oder sehe ich das jetzt falsch?) LG Antje
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