Erf. mit Sozailhilfe, nun mit Text!
Ich bin nach gescheiterter Freiberuflichkeit und seit Beginn der SS nun Sozialhilfeempfängerin, lebe aber ? was das Amt natürlich nicht weiß ? mit dem Vater des Kindes zusammen.
Gerne würden wir bei der Geburt die Vaterschaft dann auch offiziell machen, viele raten mir aber davon ab, da es sich finanziell negativ auswirken würde...
Muss der nichtverheiratete Vater meines Kindes, wenn er mit mir in einem Haushalt lebt auch für mich Unterhalt zahlen, oder nur für das Kind?
Für mich mitzahlen könnte mein Freund aufgrund seiner eigenen finanziellen Lage nämlich beim Besten Willen nicht und das Erziehungsgeld alleine würde nie reichen!
Es sieht so aus als stünde man als ehrliche kleine unverheiratete Familie finanzielle sehr viel schlechter dar, als wenn ich als alleinerziehende Mutter behaupte, der Vater sei unbekannt!
Das möchte ich möglichst vermeiden!
Hat vielleicht jemand von euch einen Tipp?
Danke!
Re: Erf. mit Sozailhilfe, nun mit Text!
Wenn der Vater des Kindes mit im Haushalt lebt, muß er weder für dich noch für das Kind Unterhalt zahlen. Nur wenn er nicht bei euch lebt muß er zahlen.
Ich würde die Vaterschaft anerkennen lassen, schon alleine aus dem grund, wenn dir mal was zustößt...(was ich natürlich nicht hoffe). Wir haben das bis jetzt auch immer so gemacht und finanziell geht es uns gut (zwar nicht klasse, also wir können keine größen sprünge machen wie urlaub usw. aber doch gut).
Klar hat man finanziell mit "vater unbekannt" bessere chancen, dann kannst du ja den unterhalt vom staat bekommen, aber wenn das doch mal auffliegt... ich weiß nicht, wäre mir doch zu riskant.
LG Doreen (ab heute 24.SSW)
Re: Erf. mit Sozailhilfe, nun mit Text!
das Du nun schon mit dem Vater zusammenlebst dieses dem Amt nicht mitteilst ist eine Straftat! Du bist verpflichtet dem Amt jede Änderung mitzuteilen! Geleistete Zahlungen können somit zurück gefordert werden. Natürlich kannst Du den Vater namentlich nennen, allerding unterliegt dieser dann der Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber. Zu den weiteren Leistungen vom Amt wenn er bei Dir gemeldet ist zu entscheiden inwiefern Ansprüche bestehen immerhin lebt Ihr dann zu dritt(Eheähnliche Gemeinschaft) also entstehen auch mehr kosten. Lebensunterhaltungskosten werden ja dadurch auch mehr! Wenn der Vater nun auch finanziell nicht in der Lage ist zu zahlen besteht dann auch für Ihn ein Anspruch mit!!! In Deinem Interesse würde ich die Vaterschaft bekannt geben solltet Ihr euch nun aus irgendwelchen Gründen verstreiten, hat das Kind einen offiziellen Vater der auch für das Kind die Verwantwortung zu tragen hat! Alles gute für Euch :-) Iris
P.s. kannst mich auch gere so noch einmal anmailen :-)
Re: Erf. mit Sozailhilfe, nun mit Text!
LG Lilly
Re: Erf. mit Sozailhilfe, nun mit Text!
Im neuen Spiegel ist ein Bericht über die Kontrolleure des Sozialamts. Es kann dir nämlich durchaus passieren, dass so jemand vor der Tür steht oder Nachbarn befragt. Ich käme mir bei so einem Verhalten ziemlich mies vor und finde das ein finanzieller "Gewinn" nicht im Verhältnis zu den Lügen, die du ja in deinem ganzen Umfeld und deinem Kind gegenüber aufrechterhalten müsstest, steht.
Mein Tip: Ehrlichkeit. Wenn dein Freund in so einer schlechten finanziellen Lage ist, wirkt sich das ja auch auf die Sozialhilfe aus.
Nuria
Re: Erf. mit Sozailhilfe, nun mit Text!
Ich finde das alles doch sehr riskant.Wo ist Dein Freund denn gemeldet???Euch muß ja nur mal irgendjemand was Böses
wollen und beim Sozialamt vorreden,dann bekommst Du eine
Menge Ärger.Du hast die Möglichkeit den Vater des Kindes gar
nicht anzugeben.Aber als unbekannt anzugeben und dann vom Staat Unterhaltsgeld zu bekommen,fände ich schon megadreist!
Wenn wir es uns alle so leicht machen würden.........
Wenn man ehrlich ist und die finanzielle Lage ist schlecht,
bekommt man ja die Unterstützung die einem zusteht!!!!!!
Ansonsten würde sich ja jede Familie 5 mal überlegen,ob sie
es sich überhaupt leisten kann ein Kind in die Welt zu setzen. Viele Grüße.Mira 23+0
@alle:um Missverständnisse zu vermeiden...
... um Missverständnisse zu vermeiden: ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt: mit dem Mann, der nun der Vater meines Kindes wird, lebe ich schon lange in einer WG, das weiß auch das Sozialamt. Wer nun der Vater ist hat bisher noch niemanden interessiert, das kommt erst nach der Geburt zu tragen ? insofern habe ich mich bislang noch nicht strafbar gemacht! Habe dies im Übrigen auch nicht vor!
Wir wollen ja auch unbedingt als offizielle kleine Familie gelten! Ich such` auf diesem Weg eben nur nach Tipps, die mir Möglichkeiten aufzeigen, wie es auch für Unverheiratete ?Schlechtverdiener? schaffen, finanziell zurecht zu kommen.
Dass ich als werdende Mutter Sozialhilfe bekomme hat überhaupt nichts mit Ausnutzen oder kriminellen Verhalten zu tun. Ich bin, wie 5 Mio andere hierzulande auch, einfach mal arbeitslos geworden ? und habe mich nun trotz der Lage für mein Kind entschieden.
Mein Freund kommt mit seiner Freiberuflichkeit nur schwer über die Runden, es gibt Monate in denen er so wenige Aufträge erhält, dass er wieder seinen Dispo überziehen muss ? eine Familie zu ernähren ist ihm leider kaum möglich ( wenn er könnte würde er alles für uns geben!).
Ich will nur wissen, wie es dennoch klappen kann, ihn offiziell als Vater eintragen zu lassen und dennoch meine eigene Sozialhilfe nicht zu gefährden, auch wenn ich mit ihm und dem gemeinsamen Kind in einer Wohngemeinschaft lebe.
Re: @alle:um Missverständnisse zu vermeiden...
Mädels Ihr seid ganz schön unfähr!
laß Dich doch mal bei Profamilia beraten, die müßten über solche Dinge ganz gut Bescheid wissen! Außerdem ist es wenn überhaupt keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit! Das ist ein großer Unterschied.
Ich kannte 2 Jurastudenten, die es eigentlich besser hätten wissen müssen, die haben es so 3 Jahre durchgezogen(ohne offizielle Vaterschaftsanerkenntnis) und erst als sie Beide im Job waren das ganze richtigstellten.
Allerdings muß dann der vom Jugendamt geleistete Unterhalt zurück gezahlt werden.
Also nochmal: Such Dir Beratung!
Viel Glück!
Irielle
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