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Elternzeit

Hallo allerseits!
Wenn ich die Elternzeit bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres meines Kindes beantrage, muss ich dann am Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten gehen oder am nächsten Tag?
Liebe Grüße Katja
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit

Am Geburtstag, würde ich sagen, da dies der erste Tag des dritten Lebensjahres ist. Doof, ne?!
LG, Antje
(ET -6)

ja

meine Personaltante sagte mir auch, dass der geburtstag der Tag des Wiedereintritts wäre, wenn ich nicht ein paar Tage Urlaub noch nehme. GLG Jac 38+4
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