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Elternzeit kündigen?-Recht auf Teilzeit?

Hallo!
Ich würde gerne wissen ob ich meine Elterzeit schriftlich kündigen muß? Ich habe schon in meiner Firma nachgefragt und man sagte mir, ich würde von der Zentrale angeschrieben. Ich möchte mich aber nicht so drauf verlassen. Nicht daß es nachher heißt, ich hätte die Elternzeit nicht gekündigt und mein Arbeitsverhältnis würde somit auslaufen.
Eine Bekannte erzählte mir, daß man ein Anrecht auf Elternzeit hätte sobald in der Firma mehr als 15 Mitarbeiter angestellt wären. Werden alle Mitarbeiter der Firma gezählt oder nur die in meiner Filiale? Zählen Aushilfen, Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleichermaßen? Hier wissen ja immer eine menge Leute bescheid. Ich dachte, ich frage zuerst mal hier.
LG Nicole
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit kündigen?-Recht auf Teilzeit?

Huhu, Elternzeit bekommt doch jeder!
Man kann zudem Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten und hat nach Ablauf der Elternzeit Anspruch auf seine ehemalige (meist volle) Stelle.
Die andere Sache ist das Recht auf Teilzeit, da muss der Betrieb eine bestimmte Größe haben, soweit ich weiß zählen da auch Filialen mit. Du musst dann aber auch mit Versetzung etc. rechnen.
Also, möchtest Du nach der Elternzeit, die automatisch ausläuft, Teilzeit arbeiten, musst Du das vorher beantragen.
Möchtest du gar nicht mehr arbeiten musst Du Dein Arbeitsverhältnis kündigen und zwar vor Ablauf der Elternzeit.
Bin jetzt nicht sicher Deine Frage beantwortet zu haben, da ich auch nicht genau raus lesen konnte, um was es dir geht.
LG, Kirsche

Ergänzung

Gibt es in Eurer Firma einen Betriebsrat?
Wenn ja, einfach mal anrufen, die wissen genauestens Bescheid bzw machen sich im Zweifelsfall schlau für Dich.
LG, Kirsche

Re: Ergänzung

Danke für Deine Antwort.
Es geht mir eigentlich hauptsächlich darum daß ich nach meiner Elternzeit ( habe 3 Jahre beantragt ) gerne Teilzeit arbeiten möchte ( 80 Std. im Monat ). Einen Betriebsrat haben wir nicht. Ich werd mich mal beim Arbeitsgericht hier erkundigen. Die helfen immer super weiter.
Vielen Dank und LG Nicole

Re: Elternzeit kündigen?-Recht auf Teilzeit?

Hi Nicole,
Du kannst Dir unter bmfsfj.de eine ausführliche Infobroschüre zum Thema Erziehungsgeld/Elternzeit zuschicken lassen, oder auch runterladen.
Gerade zum Thema Erziehungsgeld hat die mir schon oft weitergeholfen.
Im Moment finde ich darin auch die Info, dass Du einen Ansporuch auf Teilzeit WÄHREND der Elternzeit hast, wenn der Betrieb mehr als 15 AN beschäftigt, leider finde ich keine Aussage, wie Aushilfen oder Teilzeitkräfte gezählt werden.
Und der Anspruch besteht auch nur, wenn Du mehr als 15 Wochenstunden arbeiten möchtest, aber das ist bei Dir ja der Fall.
Wie es NACH der Elternzeit aussieht, habe ich gerade nix gefunden :-(
LG Doro

Re: Elternzeit kündigen?-Recht auf Teilzeit?

Hallo Doro,
danke für Deinen Tip. Momentan arbeite ich ja als geringfügig Beschäftigte in meinem Betrieb. Ich hätte sehr gern meine Elternzeit schon eher gekündigt um jetzt schon Teilzeit zu arbeiten. Man sagte mir allerdings, daß ich nun mal 3 Jahre beantragt hätte und es halt momentan nicht in die betriebliche Situation passen würde :-( Ich bin dann nicht weiter darauf eingegangen da ich gerne weiter in dieser Firma arbeiten möchte und Konflikte vermeiden möchte so weit es geht.
LG Nicole

Re: Elternzeit kündigen?-Recht auf Teilzeit?

Hallo Nicole,
wenn Du vorher wieder in Deinen alten Beruf zurück möchtest, liegt es am Arbeitgeber, ob er dem zustimmt. (er kann ja auch eine Vertretung eingestellt haben und hat derzeit keinen weiteren Bedarf). Du kannst aber auch während der Elternzeit woanders teilzeitarbeiten. (ich glaube, dem muss aber auch Dein Arbeitgeber zustimmen). Vor Ende der Elternzeit musst Du dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du wiederkommst (und wie - z.B. halbtags). Ich glaube 4 Wochen vorher - aber genau weiß ich das auch nicht mehr.
LG Susanne

Re: Elternzeit kündigen?-Recht auf Teilzeit?

Hallo nochmal,
so wie es Susanne schreibt, hab ich es auch im Kopf.
Während der Elternzeit woanders Teilzeit ist mit Zustimmung des AG möglich, das weiß ich sicher, so ist es nämlich bei mir der Fall ;-)
Und ich meine auch gehört zu haben, dass man nach Ende der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit hat...
Nicole, noch viel Erfolg bei Deinen weiteren Recherchen :-)
LG Doro
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