Ebay Frage habe
sagt mal wie lange hat bei euch längstens eine Liefrung gedauert?
Habe vor ca. 2 Wochen unversichert ein Päckchen losgeschickt und die Käuferin sitzt berechtigterweise ungeduldig auf der Lauer.
Mir hat schon einmal einer eine negaive reingehauen, der Einzigste von 323 und ich bange jetzt um meine Bewertung, weil die Dame mich nur noch in Ausrufezeichen - sprich - sie brüllt! kontaktiert.
LG
Patricia, die manchmal keine Lust mehr auf ebay hat ;-(
Re: Ebay Frage habe
LG Nicole
Re: Ebay Frage habe
sobald du das päckchen zur post gebracht hast, geht die "gefahr" auf den käufer über. käufer hat dann halt pech gehabt, wenn er nicht den versicherten versand wählt.
wir weisen den käufer immer darauf hin, daß wir für die post keine haftung übernehmen, um ihm nochmal klarzumachen, daß es SEIN pech ist, wenn die sendung weg kommt.
trotzdem ärgert man sich über käufer, die mit schlechter bewertung drohen oder gar wegen eigener doofheit schlecht bewerten...
ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen....du hast jedenfalls keine schuld und laß dich nicht von idioten anmachen.
glg micha
Re: Ebay Frage habe
nö, ebay löscht keine negativen Bewertungen. Die prüfen das auch gar nicht nach, es geht ihnen auf gut deutsch sonstwo vorbei.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass beide Geschäftspartner in gegenseitigem Einvernehmen die negative Bewertung zurückziehen.
Aber: man kann ja alle Bewertungen kommentieren und ergänzen.
Mich persönlich lassen die *roten* mittlerweile kalt ;-)
LG anabel, ebay-Fan und ebay-Süchtling
Re: Ebay Frage habe
Re: Ebay Frage habe
klar ists ärgerlich, wenn man aufs päckchen wartet, aber wenn ich patrizia richtig verstanden habe, ist die käuferin echt dreist und frech, oder nicht? ich habe auch schon ware nicht oder sehr spät erhalten. ist aber mein risiko, wenn ich nicht den vers. versand wähle. so sehe ich das zumindest.
ich würd mich da über mich selbst ärgern...c´est la vie. entweder ich vertrau dem verkäufer (bewertungen ansehen usw) oder ich laß es bleiben.
in meinen augen ist und bleibt es ein risikogeschäft, bei ebay zu kaufen.
mich ärgert einfac das verhalten der käufer, dem verkäufer zu unterstellen, er hätte die ware nicht abgeschickt, obwohl es so ist.
aber wie gesagt...wer bei ebay einkauft und nicht den versicherten versand wählt, darf sich im nachhinein nicht beschweren...zumindest beziehe ich das so auf mich, daß es MEIN prob ist, wenn ich es so mache...
glg micha
Re: Ebay Frage habe
ich habe jetzt eine Kissenrolle von Haba ersteigert und sage und schreibe 3 WOCHEN gewartet bis das Päckchen kam.
LG Lilly
Re: Ebay Frage habe
aus eigener leidlicher Erfahrung muss ich dir sagen, dass Micha leider nur teilweise recht hat. Wenn der Käufer den unversicherten Versand wählt geht die Gefahr zwar mit Übergabe des Päckchens an die Post bzw. auf den Käufer über ABER DU musst beweisen können, dass du es bei der Post aufgegeben hast! Und ohne Einlieferungsbeleg bzw. ohne Zeugen ist das schwierig. Also liegt die Beweislast, dass du die Sachen weggeschickt hast leider bei dir und Ebay wird eine durch Verlust resultierende negative Bewertung nicht löschen. Es sei denn, du kannst beweisen, dass du das Päckchen auf der Post abgegeben hast. Das kann z.B. durch einen Zeugen sein, der dabei war oder durch den Postler, der sich an dich erinnert und daran, dass du an die Frau ein Päckchen abgeschickt hast. Da aber kaum ein Postler so ein gutes Erinnerungsvermögen hat und du wohl kaum immer mit Zeugen zur Post gehst, sieht es schlecht aus. Du kannst nur bluffen und die Frau einfach drauf hinweisen, dass sie ja den unversicherten Versand wollte und du von Anfang an gesagt hast, dass du keine Haftung dafür übernehmen wirst. Und dann hoffen, dass die gute Frau die Rechtslage nicht kennt ... Ach ja länger als eine Woche ist ungewöhnlich. Ich denke das Päckchen ist wohl weg :-((
LG Katja
Re: Ebay Frage habe
Re: Ebay Frage habe
für diesen Fall schreibe ich seit neustem immer unter meine Auktionstexte *der Versand ist unversichert und das Risiko trägt der Käufer*
Interessiert nämlich keinen, wenn das da steht, und im Zweifelsfall könnte ich darauf zurückgreifen ;-))
LG anabel
Re: Ebay Frage habe
selbst darauf kannst du nicht zurückgreifen, da du als Verkäufer rechtlich die Gefahr nicht an den Käufer übertragen darfst. Also ist der Satz nur Abschreckung und Bluff. Ist aber egal, ich mach es genauso. Das ist meiner Meinung nach auch fair. Schließlich bietet man ja immer die Möglichkeit des versicherten Versandes an. Und ich sehe nicht ein, dass ich als Verkäufer auch noch dafür haften soll, dass der Käufer zu geizig ist die 2,60 Euro für die versicherte Variante zu zahlen. LG Katja
Re: Ebay Frage habe
weiss schon, dass es Bluff ist, aber in den allermeisten Fällen funzt es ;-)
Bisher ist nur wenig *weggekommen*, und meistens greife ich wirklich in meine eigene Tasche und verschicke das Zeug nochmal, allerdings natürlich nur, wenns keine Einzelstücke waren. Dann gilt: wenn wech, dann Pech :-)
LG anabel
Re: Ebay Frage habe
so mach ich es auch. Da es aber meistens Kinderkleider sind und die Käufer (verständlicherweise) oft den Versand als Warensendung wollen ist schon manchmal was auf der Strecke geblieben. Mit Warensendungen geht die Post eh liederlich um. Das ist echt doof: Einerseits wollen die Käufer sparen und andererseits soll man dann, wenn man die Sachen privat verkauft und das Wegschicken nicht beweisen kann auch noch dafür bluten, dass der Käufer spart. Irgendwie unfair. Von demher verlasse ich mich wie du auf den Bluff ;-) und hoffe immer, dass es klappt!
LG Katja
Re: Ebay Frage habe
rein rechtlich ist der Verkäufer in der Beweislast, nicht der Käufer, leider!
LG Katja
Re: Ebay Frage habe
Re: Ebay Frage habe
ich habe 4 Jahre BGB und weitere Rechtsfächer studiert. Und aus dem konkreten Fall bei Ebay, den ich leider selbst erleben musste :-(
LG Katja
Re: Ebay Frage habe
Re: Ebay Frage habe
Hier ein Ausschnitt aus einem Gerichtsurteil vom Landgericht Berlin (AZ 18/0 117 03)vom 20.01. 2004. Da ging es um eine versendete Uhr. Und da hat das Landgericht den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer verpflichtet im Endeffekt mit der Begründung: "Da bei der Kaufabwicklung über eBay regelmäßig ein Versandkauf vereinbart wird, trägt der Verkäufer in diesen Fällen das Risiko des Versandes. ... (Ende Zitat Urteilsbegründung) Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde. Genau diese Übergabe der Uhr konnte der Verkäufer im vorliegenden Prozess jedoch nicht nachweisen." Da der Verkäufer die Beweislast trägt, dass er wirklich bei der Post war und die Uhr verschickt hat und das nicht beweisen konnte musste er zahlen.
LG Katja
Re: Ebay Frage habe
bei solchen sachen ists dann ja auch oft so, daß man oft halbwissen hat...:o((
glg micha
Re: Ebay Frage habe
verwechsele bitte versicherten und unversicherten Versand nicht. Hier ging es bislang um ein Päckchen, das unversichert ist. Die Beweislast hat IMMER der Verkäufer, nur kannst du bei einem Päckchen eben NICHT beweisen, dass du es fortgeschickt hast. Bei einem Paket verhält sich das ganz anders. Dort hälst du den Paketeinlieferungsschein mit dem Namen und der Adresse des Empfängers in den Händen, abgestempelt von der Post. Das ist ein Beweis, dass du das Paket tatsächlich abgeschickt hast.
Übrigens: bei vier Jahren Studium, einiger Praxis und leider einer genau in dem Bereich negativen Erfahrung ist ein Halbwissen relativ unwahrscheinlich ;-) Stöber doch einfach mal ein wenig im Internet, nachdem du so sehr zweifelst. Dort findest du doch eine Menge Informationen zu dem Thema unter dem Stichwort "Versendungskauf".
LG Katja
Re: Ebay Frage habe
ich denke, viele haben nur halbwissen..ich vielleicht auch?! aber bisher hat sich keiner beschwert....
ich wußte nicht, daß man 4 jahre studium braucht, um bei ebay zu verkaufen *hihi*
glg micha, die das nicht so ernst nimmt, aber trotzdem bei ebay (fast) nur gute erfahrungen gemacht hat.
Re: Ebay Frage habe
Da kann ich nur zustimmen, solange Du beweisen kannst(mit einem Quittungsbeleg von der Post) daß Du es abgeschickt hast, bist Du eigentlich von der Sache her raus..Du kannst nur eines machen(und das kann der Verkäufer von Dir auch verlangen) daß Du einen Nachsendeantrag bei der Post stellst. Meistens kommt zwar nicht viel bei raus, aber der Käufer sieht wenigstens, daß Du bemüht bist, herauszufinden, wo sein Päckchen abgeblieben ist...also ich als Käufer würde auch erstmal skeptisch sein(nix für ungut), wo denn das Päckchen abgeblieben ist...aber wenn man es nachweisen kann, daß man es abgeschickt hat, ist die Sache erledigt. Ich hatte erst kürzlich so einen Fall..den habe ich dann bei der Polizei abgegeben..da hat einer gesagt, er hätte es abgeschickt und konnte es aber nicht beweisen und außerdem weigerte er sich strikt,einen Nachsendeantrag zu stellen..das ganze roch ganz nach Betrug. Rausgekommen ist leider nicht viel..aber er ist wenigstens schon mal registriert, falls er das bei anderen auch machen sollte. Sonst wäre es ja leichtes Spiel, einfach zu sagen, ich habs abgeschickt und dann trotzdem behalten. Ich hoffe, Du weißt, wie ich das meine :-))
LG Doro
Re: Ebay Frage habe
ich will nicht schulmeistern, aber das Ding heisst Nachforschungsantrag, nicht Nachsendeantrag.
Bring ich nämlich auch andauernd durcheinander, die zwei Wörter ;-)
also nix für Ungut und LG
anabel
Re: Ebay Frage habe
LG Doro
Re: Ebay Frage habe
Am besten überweist du ihr das Geld zurück.
Ich müsste nachher noch mal meinen Mann fragen, ob man auch bei Päckchen rückverfolgen kann, ob es schon angekommen ist. Aber soweit ich weiß geht es nur, wenn es als Paket rausgeschickt wird. Denn das kann dann noch nachgeprüft werden. Ich versende sehr viel lieber als Paket, weil du dann halt im Zweifelsfall echt noch rausfinden kannst, ob es echt verloren gegangen ist oder ob es einfach nur "behauptet" wird. Wobei ich nun aber deiner "Kundin" nichts unterstellen will!
LG und viel Glück Karin
Re: Ebay Frage habe
Also wenn Du das Päckchen vor zwei Wochen weggeschickt hast,müßte es längst da sein.Entweder ist es verloren gegangen,oder Du hast tatsächlich mit Deiner Käuferin Pech.
LG Michaela
Re: Ebay Frage habe
Re: Ebay Frage habe
wir sind leider auf die post angewiesen....
glg micha
Re: Ebay Frage habe
Re: Ebay Frage habe
schwierig. einerseits könnte der käufer tatsächlich den versicherten versand wählen,
ABER: es ist schon sehr merkwürdig, daß interessanterweise bei e-bay sooo viiieeele päckchen verlorengehen.
nicht falsch verstehen, möchte hier keinem etwas unterstellen.
habe selber schlechte erfahrungen ( und bekante ) gemacht, irgendwie kommen fast alle nichtversicherten sachen nicht an!?
wäre die käuferin allerdings etwas netter in ihren e-mails, würde ich im zweifelsfall das geld zurückbuchen.
aber so wie du beschreibst...
lg sandra
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