Denkt dran. MSG auch beim 2. Kind!
ich wollte das hier auch noch mal loswerden. Leider habe ich Euer Forum nicht so verfolgt, deshalb weiss ich nicht, ob Ihr das schon alle wisst.
Auch beim 2. Kind und natürlich auch weiteren Kind bekommt Ihr Mutterschaftsgeld, wenn Ihr im Erziehungsurlaub seid.
Ich wußte das auch erst nicht und hätte es beinahe verschenkt. Bin durch Zufall durch meinen Geburtsvorbereitungskurs drauf gekommen.
Ich bekomme jetzt sogar zum 3. Mal das MSG, weil ich bis zum 01.08.2004 nach Verlängerung im Erziehungsurlaub bin.
Falls Ihr es schon wisst, vergesst den Beitrag. Ist mir nur gerade so eingefallen, deshalb wollte ich es Euch mitteilen.
Liebe Grüsse
Britta+Jill inside, 18+2
Danke, die Frage hatte ich mir gerade gestellt. LG
Re: Denkt dran. MSG auch beim 2. Kind!
ehrlich??? Ich wusste ja, dass man Erziehungsgeld doppelt bekommt, also fürs erste ganz normal und dann halt fürs zweite nocheinen Antrag stellen, aber auch das Mutterschutzgeld? Das würde ja bedeuten, dass ich nochmal 6+8Wochen normales Gehalt bekomme? Kann das sein? Muss man das beantragen? Weil Du geschrieben hast, dass man es ja "verschenken" könnte, wenn man nichts davon weiss???
Freue mich schon jetzt auf Antwort! Das wäre ja genial!
GLG, Alex!
Re: Denkt dran. MSG auch beim 2. Kind!
ja genau. Du beantragst das genauso wie beim 1. Kind. Also Bescheinigung ca. 7 Wochen vor ET-Termin vom FA. besorgen, am besten eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den bestehenden Erziehungsurlaub und dann zur Krankenkasse schicken. Ich habe beim 2. Kind dasselbe Geld bekommen wie beim 1., also berechnet nach dem letzten Gehalt das der Krankenkasse bekannt ist.
Ruf mal Deine Krankenkasse an und frag nach und lass Dir einen Antrag zuschicken.
Also vom Arbeitgeber bekommst Du natürlich nichts, sondern nur die Zahlung von der Krankenkasse, die Du beim 1. Kind auch bekommen hast, also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher.
Liebe Grüsse
Britta+Jill inside, 19. SSW
Re: Denkt dran. MSG auch beim 2. Kind!
Julia 29/4
Re: Denkt dran. MSG auch beim 2. Kind!
schau mal meine Antwort oben. Du bekommst vom Arbeitgeber natürlich nichts, sondern die Zahlung von Krankenkasse, die Du beim 1. Kind auch bekommen hast. Also für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, halt für die Zeit des Mutterschutzes.
Das war bei mir gar nicht so wenig und warum sollte man darauf verzichten?
Aber, wie gesagt, ich bin damals auch nur durch Zufall drauf gestossen, sonst hätte ich es auch verschenkt. Habe auch ungläubig bei meiner KK nachgefragt, ob ich das fürs 3. Kind auch bekomme und ja, solange Du im Erziehungsurlaub bist und Deine Kinder immer schön während des Erziehungsurlaubs bekommst, bekommst Du jedes Mal wieder das Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse
Britta+Jill inside, 19. SSW
PS: Wende Dich an Deine Krankenkasse und lass Dir ein Formular zuschicken. Dann ca. 7 Wochen vor ET die Bescheinigung vom FA. über den Geburtstermin geben lassen und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, daß Du im Erziehungsurlaub bist und wielange noch und dann bei der KK mit dem Antrag einreichen.
Dann bekommst Du sofort das erste Geld für die 6 Wochen vor der Geburt und nach der Geburt nach Einreichung der Geburtsurkunde die restliche Zahlung für die 8 Wochen.
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