DRINGEND! HAUSHALTSHILFE nach GEBURT
meine Freundin erwartet in 4 Wochen ihr 2. Kind (der kleine ist 2,5 Jahre). Sie lebt mit dem Vater der Kinder zusammen sie sind aber nicht verheiratet. Er wird nach der Geburt keinen Urlaub nehmen können da er selbständig ist. Nun meine Frage hat sie eigentlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach der Geburt? Wenn ja, wie lange und ab wann?Wo beantragen? Welche Tätigkeiten übernehmen die Hilfen und woher kommen sie? Kostenübernahme? Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen! Ich bin da nämlich total überfragt! Ach ja, sie ist in de Techniker Krankenkasse versichert.
Würde mich über ganz viele Antworten freuen und wünsche allen neuen Mamis und noch Kugeln alles Gute! Danny
Re: DRINGEND! HAUSHALTSHILFE nach GEBURT
ich denke die beste und sicherste Antwort auf diese Frage bekommt die Freundin direkt bei ihrer Krankenkasse.
LG Linchen
Re: DRINGEND! HAUSHALTSHILFE nach GEBURT
LG anabel mit Kerstin, Flo und Max, ohne Haushaltshilfe
Re: DRINGEND! HAUSHALTSHILFE nach GEBURT
also wenn die Geburt normal verläuft und es keine Besonderheiten gibt, dann bekommt man normal auch keine Haushaltshilfe. Die müßte dann ja sonst eigentlich jede "frischgebackene" Mutter bekommen.
Ich war nur einen Tag im KK und mußte zusehen das ich für ein paar Tage meinen Mann als Haushaltshilfe bekommen habe.
Er hat ja dann unbezahlten Urlaub, den die KK übernimmt.
Wenn Du eine Verwandte als Haushaltshilfe hast, dann übernehmen sie KK meist nur die Fahrtkosten, ansonsten muß man sich jemand suchen, eine Art Zugehfrau, Putzfrau, diese Kosten bekommt man von der KK ersetzt.
Dazu brauchst Du aber auch ein ärztliches Attest, welche Komplikationen vorliegen. Nur weil der Lebenspartner keinen Urlaub bekommt, hat man keinen Anspruch auf Haushaltshilfe.
Es wird davon ausgegangen das eine normale entbundene Frau, keine besondere Hilfe im Haushalt braucht.
Soweit meine Informationen, hab die Antragsflut nämlich gerade hinter mich gebracht.
Liebe Grüsse
Sabine
Re: DRINGEND! HAUSHALTSHILFE nach GEBURT
eine Haushaltshilfe bekomm sie nur wenn sie ambulant entbindet.
Oder wenn sie aufgrund einer Krankheit (ärztliches Attest) ihre Kinder nicht versorgen kann.
Dabei ist es egal, ob der Mann selbstständig ist oder nicht. Er darf nur nicht zuhause sein.
Nimmt er allerdings Urlaub, kann er sich den Verdienstausfall erstatten lassen, geht aber nur bis zu einer bestimmten Höhe und lohnt sich daher meistens nicht.
Bei einer ambulanten Geburt kann man eine Haushaltshilfe für 6 Tage a 8 Stunden im Anschluss an die Geburt beanspruchen.
Bei Krankheit für die Dauer der Erkrankung.
Mann nimmt entweder eine Person seiner Wahl aus dem Bekanntenkreis, Nachbarschaft etc. oder lässt sich durch die KK jemanden vermitteln. Oft helfen dabei auch Jugendamt oder Kinderschutzbund, Haus der Familie etc.
Die Haushaltshilfe darf nicht in einem direkten Verwandschaftsverhältnis zu der beantragenden Person stehen.
So, ich hoffe deine Fragen sind jetzt beantwortet.
LG mondkuss
So sieht es aus:
wie Mondkuss schon sagte, hat man Anspruch auf eine
Hilfe im Haushalt für 6 Tage nach der Geburt. (So ist
das auf jeden Fall bei der Tech. Krank. und ich glaub
bei allen gesetzlichen Krankenkassen). Bleibt sie also
drei Tage im Krankenhaus, hat sie noch für drei weitere
Tage Anspruch. Vorausgesetzt, es steht niemand zur
Verfügung aus der Familie (z.B. der Mann arbeitet den
ganzen Tag). Es wird für 6 Tage á 8 Stunden gezahlt
und der Stundensatz liegt so bei 5 Euro 20 oder so. Es
gibt private Agenturen, die eine Haushaltshilfe
vermitteln oder man sucht sich selbst jemanden. Wie
schon erwähnt wurde, bei Verwandtschaft werden nur
die Fahrtkosten bezahlt.
Die Haushaltshilfe übernimmt alle im Haushalt
anfallenden arbeiten (Putzen, Kochen, Einkaufen,...)
und nimmt auch das Kind, wenn die Mutter eine
"Pause" braucht.
Sollte es gesundheitliche Komplikationen geben
haben (z.B. nicht gut verheilender Schnitt) dann kann
der Arzt ein Attest ausstellen, daß die Zeit für die
Haushaltshilfe verlängert wird.
LG Sera
Euch allen ein herzliches Dankeschön!!! mT
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