Beschäftigungsverbot ?!
da ich weis, das einige von Euch ein BV haben, stell ich meinen Beitrag lieber in dieses Forum, in dem Job Forum ist ja eh nicht viel los.
Also, wie funktioniert das mit dem BV ? Kann es auch ausgesprochen werden, wenn es " nur " der werdenden Mutter schlecht geht, dem Baby zum Glück aber bestens ?
Ich arbeite im Einzelhandel, und schaffe das lange Stehen und laufen nicht mehr, außerdem habe ich ständig Schmerzen in der Scheide, so als ob es Messerstiche sind. Soll lt. Arzt nicht weiter schlimm sein, aber mir tut es nunmal ständig weh ! Ich merke halt, das ich meinen Job einfach nicht mehr schaffe, es ist mir zu anstrengend. Nu hab ich morgen meinen nächsten Vorsorgetermin und möchte meine Gyn " überzeugen ", mich zu Hause zu lassen. Wie stell ich das am besten an ???
Habt vielen Dank für eure Info`s und Tipps, einen schönen Sonntag wünscht Nicole 26. SSW
Re: Beschäftigungsverbot ?!
Also, ein BV bekommt man dann ausgesprochen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.
Ich habe eines ausgesprochen bekommen in der letzten SS, da ich zu wenif Fruchtwasser hatte und ich viele Wochen lang Bettruhe einhalten musste, um mein Kind nicht zu verlieren.
Die Schmerzen, die Du in der Leisten- Vaginal-Gegend hast, sind in der SS ganz normal und bei dem einen stärker ausgeprägt, als bei dem anderen. Ich glaube allerdings nicht, dass man damit so einfach ein BV ausgesprochen bekommt. Hast Du es mal mit Akupunktur versucht? Hat bei mir bei Ischialgien sehr gut geholfen und ich hatte nach 6 Sitzungen nie wieder Beschwerden damit! Versuch das doch mal!
Die Dehnungsschmerzen sind manchmal echt lästig, aber oftmals führt auch leider kein Weg dran vorbei, so blöde das klingt! Aber Dein Arbeitgeber muss Dir ja auch viel mehr Pausen geben und darf Dich nicht länger als 4 Stunden mit stehenden Tätigkeiten beschäftigen! Tut er das? Steht Dir nach dem MuScu- Gesetzt zu!! Beharr darauf und lass Dir das auch nicht ausreden!!
Ich wünsche Dir jedenfalls trotzdem noch eine schöne SS und nicht mehr so viele Schmerzen!!
LG, Katrin 26+2
Re: Beschäftigungsverbot ?!
ein BV gibt es eigentlich nur wenn die Beschwerden im kausalen Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen und durch die Beschäftigung eine Gefahr , zum Beispiel Arbeit mit Gefahrstoffen, erhöhtes Infektionsrisiko, radioaktive Strahlung..., für Mutter und/oder Kind entsteht, Erkrankungen oder Beschwerden die "nur" durch die Schwangerschaft entstehen, müssten eigentlich mit einer ganz normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "belohnt" werden.
Re: Beschäftigungsverbot ?!
bin selber auch im einzelhandel tätig und mein arzt wollte mir anfangs auch ein bv geben. ich war schon länger auf grund von frühwehen krank geschrieben. zum schluß aber hatte ich mich richtig mit ihm in den haaren, weil er mich wieder zur arbeit schicken wollte. er wollte mich nicht mal auf die halbe zeit setzten, so daß ich wenigstens nicht mehr den ganzen tag stehen muß. bei dem job gibt es halt keine sitzende tätigkeiten. er meinte, der arbeitgeber müßte das entscheiden. ich verstehe so langsam das ganze mutterschutzgesetz nicht mehr. anscheinend bin ich der deutschen sprache nicht im geringsten mächtig. der arzt weiß angeblich nie was davon oder meint, es sei anders gemeint.
ach, es ist eine lange geschichte....auf jedne fall habe ich mich nun weiter von meinem hausarzt krank schreiben lassen.......lg lilly29.ssw
Re: Beschäftigungsverbot ?!
niht länger als vier stunden tägl. arbeiten dürfen wenn sie überwiegend nur im stehen arbeiten
red doch einfach noche inmal mit deinem Chef ich arbeite auch im Eh und ich kann das ganz gut nachvollziehn das dir das zuviel wird hast du denn auch starke Rückenschmerzen ich bin bei einem Ortopäden in behandlung(nebenbei wohl gemerkt)
und der schreibt mich weiterhin bis zum Mutterschutz krank weil ich mich ja nicht mehr so gut bücken kann und was man sont noch so für einschränkungen hat
hoffe konnte dir etwas weiter helfen
Re: Beschäftigungsverbot ?!
Arbeitszeit auf 3 Stunden, weil ich nach einer
schweren OP akut frühgeburtsgefährdet bin und mich
sehr schonen muss, um eine Frühgeburt zu verhindern.
Wegen reiner Schwangerschaftsbeschwerden sollte
kein BV ausgesprochen werden, allerdings darfst du
nicht mehr als 4 Stunden durchgehend im Stehen
beschäftigt werden. Dein AG muss deine Tätigkeit
entsprechend anpassen, und wenn das nicht geht, könnte
ein teilweises BV ausgesprochen werden.
Jennifer.
Re: Beschäftigungsverbot ?!
LG Netterl
Re: Beschäftigungsverbot ?!
wenn ich es vor 1,5 jahren richtig verstanden habe geht ein bv eingeschränkt nur in dem die arbeitszeit verkürzt, die tätigkeit abgeändert wird, etc. ; das ein bv für zwei wochen total ausgesprochen wird und dann wieder aufgehoben wird soll nicht möglich sein lt. den ärzten!
das im eh nur stehende tätigkeit anfallen kann ich mir als ehemalige verkaufstellenverwalterin nicht wirklich vorstellen- kassiertätigkeit kann im sitzen verrichtet werden, verfallsliste, untere regale säubern, etc. alles tätigkeiten die im sitzen verrichten werden können. als wechseltätigkeit mit stehenden arbeiten kann man das durchaus vier stunden am tag verrichten!
lg bego
Re: Beschäftigungsverbot ?!
Noch geht es halt und ich schlafe viel wenn ich abends zu Hause bin auf dem Sofa.
LG Steffi
Re: Beschäftigungsverbot ?! Zu Euren Beiträgen :
Ich weis, das man in diesen Foren nur kurz und bündig schreiben sollte und das oft auch einiges leicht falsch verstanden werden kann, deshalb ist es mir doch wichtig zu betonen, das es mir körperlich echt nicht gut geht. Klar kann ich auch eine gewisse Lustlosigkeit nicht verleugnen, zumal ich eh Knatsch mit meinem Chef habe, aber Fakt ist doch auch, das viele Nichtschwangere schon beim kleinsten Schnupfen 2 Wochen krankmachen, und man als Schwangere stets mit dem Vorurteil der Faulheit konfrontiert wird, obwohl es einem schlecht geht. So Ihr Lieben, das war mir jetzt wichtig loszuwerden, und für alle Interessierten werde ich dann morgen abend berichten, was nu los ist.
Gute Nacht wünscht Nicole
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