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Bei Mutterschaftsgeld, kein Erziehungsgeld?

Hallo,
stimmt es eigentlich, das wenn man die 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der KK bekommt, das Erziehungsgeld wegfällt bzw. beides miteinander verrechnet wird? Allen einen schönen sonnigen Tag... Gruss Tanja
Bisherige Antworten

Ja, das stimmt o.T.

Re: Bei Mutterschaftsgeld, kein Erziehungsgeld?

Hi Tanja,
soweit ich weiss bekommst Du Erziehungsgeld erst nach dem Mutterschutz, also wenn der Erziehungsurlaub (oder Elternzeit) tatsächlich beginnen. Während des MuSchu bekommst Du ja das ehemalige Netto-Gehalt von der KK bzw. Arbeitgeber.
Gruß Cindy
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