Suchen Menü

Auch Frage zum Kindergeld!

Hallo ihr Lieben,
ich reihe mich ein in die Fragenden bezüglich KiGe, Erziehungsgled, Mutterschaftgeld!
Also, dann leg ich mal los:
1. Wo beantrage ich entsprechendes,
2. Wann beantrage ich es
Wäre für Antworten wirklich sehr dankbar, da ich null den Schimmer habe!
Danke schon mal,
eine sich momentan total überfordert fühlende lillo
Liebe sonnige Grüße natürlich noch!!!
Bisherige Antworten

Re: Auch Frage zum Kindergeld!

Hi Lillo,
1. KiGe: bei der Familienkasse des Arbeitsamtes, nach der Geburt inkl. Geburtsurkunde!!!
2. Erziehungsgeld: den Antrag glaube ich gibts bei der Krankenkasse, beim Standesamt oder in der Klinik! Dann steht dabei, wo du den hinschicken musst. Das ganze beantragst du ebenfalls nach der Geburt mit Geburtsurkunde!
3. Mutterschaftsgeld beantragst du ebenfalls bei der Krankenkasse!!!
Am besten, du besorgst dir die Anträge schon jetzt und füllst sie soweit möglich aus, dann brauchst du nach der Geburt nur noch Namen und Geburtsdatum einsetzen!!!
Liebe Grüße
Micha 37+0

Re: Auch Frage zum Kindergeld!

Hallo!
Also das Mutterschaftsgeld beantragst du bei der KK 7 Wochen vor der Geburt mit einem entsprechenden Attest von deinem FA. Wie das mit dem Erziehungsgeld genau funktioniert kann ich dir leider nicht sagen. Ich beantrage das auch über meinen AG, weil ich im öffentl. Dienst tätig bin.
LG Yve 30 + 0

Frage an Yve:

Hallo Yve,
ich bin auch im öffentlichen Dienst als Beamtin tätig. Ist das dann auch hier so, dass ich das Mutterschaftsgeld bei meiner privaten KK beantragen muss?
Und Erziehungsgeld dann auch beim AG?
Danke,
lillo

Re: Frage an Yve:

Hallo Lillo,
als Beamtin im öffentlichen Dienst erhälst du kein Mutterschaftsgeld, sondern deine normalen Dienstbezüge während der Schutzfrist (also sechs Wochen vorher und acht Wochen hinterher). Wenn dein Dienstherr auch Kindergeldkasse ist, wird von dort auch Kindergeld sowie kindbezogener Anteil im Familienzuschlag gezahlt. Auskünfte erteilt deine Bezügestelle. Ich würde mir auf jeden Fall die Anträge vorher besorgrn und soweit möglich ausfüllen.
Erziehungsgeld zahlt keinesfalls der Arbeitgeber, sondern die Erziehungsgeldstelle (in Niedersachsen ist das in der Regel z. B. der Landkreis, in NRW das Versorgungsamt usw.)
Es gibt eine hilfreiche Broschüre des Bundesministeriums für Familie, die im Internet angefordert werden kann. (bmfsfj mit dem üblichen davor oder dahinter)gruss!

Re: Frage an Yve:

Wie das bei dir als Beamtin funktioniert, weiß ich leider auch nicht. Bin selbst nur Angestellte. Aber den Antrag für das Erziehungsgeld hab ich direkt von der Personalstelle bekommen, als sie erfuhren, dass ich schwanger bin. Erkundige dich doch einfach mal in der Personalstelle.
LG Yve

Re: Auch Frage zum Kindergeld!

Hallo lillo,
Das kindergeld beantragst du beim Arbeitsamt. Wenn du auf deren homepage gehst, kannst du dir den antrag schon runterladen. Wo man das erziehungsgeld beantragt, ist unterschiedlich. Bei uns in niedersachsen ist es der jeweilige landkreis. Gib mal bei google erziehungsgeld ein, da kannst du nachschauen, wo es bei dir beantragt werden muß. Die Kindergeld und erziehungsgeldanträge kannst du erst nach der geburt abgeben, aber ich würde sie jetzt schon mal ausfüllen (der erziehungsgeldantrag sieht übrigens schlimmer aus als er ist.. ;-) )
Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner Krankenkasse. Due bekommst 7 wochen vor ET eine bescheinigung von deinem FA, die mußt du auf der rückseite ausfüllen und dann an deine KK schicken. Nach der geburt mußt due dann die geburtsurkunde (kopie) an die KK schicken, damit du auch das Mutterschaftssgeld für die 8 wochen nach der geburt bekommst.
LG
Isabel ET-15

Re: Auch Frage zum Kindergeld!

Auf wen beantragst Du das KiGeld? Auf Dich oder Deinen Mann?
LG
Heike
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen