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Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Ich habe ja noch fast 1 Jahr "alte Elternzeit" von meiner ersten Tochter übrig (bis Juli 2006).
Wie mache ich das jetzt beim 2. baby eigentlich?
Bin aus dieser Broschüre nicht ganz schlau geworden.
Ich habe es so verstanden:
Das Restjahr wird erstmal genommen und paralell ein neuer Antrag gestellt (für weitere 3 Jahre max.), dann wäre Baby Nr. 2 also 4 Jahre alt, wenn die Elternzeit ausläuft, oder?
Und dann, wenn ich nur 2 Jahre nehmen würde, wäre sie 3 Jahre alt, so daß ich das mir zustehende dritte Jahr zu einem anderen zeitpunkt nehmen könnte (z.B. vor der Einschulung).
Ist das jetzt richtig, oder liege ich komplett falsch??
LG, Andrea
Bisherige Antworten

Re: Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Hallo,
also mir wurde das folgendermaßen erklärt:
Hätte ja eigentlich bis Juni 06 Elternzeit mit meiner Tochter gehabt. Im September bekommen wir ja ein neues Baby. Jeztz muß ich nach der Geburt normal Elternzeit beantragen, der Rest der alten Elternzeit verfällt. Die neue Elternzeit wird nicht hinten angehängt. Leider gibt mein Arbeitgeber nicht die Möglichkeit das dritte Jaht später anzuhängen, daher werde ich sofort wieder 3 Jahre beantragen.
Gruß Diana

Re: Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Hallo Andrea,
die Elternzeit geht meines Wissen so lange bis dein jüngstes Kind drei Jahre alt ist. Die übrige Elternzeit von deiner érsten Tochter verfällt damit. Ich kann im öffentlichen Dienst z.B. so lange Sonderurlaub nehmen bis mein jüngstes Kind 12 Jahre alt wird. Das ist von der Rechnung her so ähnlich. LG Sally

Re: Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Hallo zusammen,
bin zwar nicht in der Situation aber wenn ich das von meiner Freundin die gerade ihr 2. Kind bekommen hat und von meiner Ma die bei uns in der Firma die Personalabteilung leitet richtig weiß ist es folgendermaßen:
Die Elternzeit für das 1. Kind endet mit der Geburt des 2. Kindes!!
Wie ich sehe hattest Du ja anscheinend die 3 Jahre für Deine Tochter in einem Stück eingereicht - dann verfällt damit der Rest.
Hättest Du im Juli '03 erst nur 2 Jahre eingereicht (was ja möglich gewesen wäre, da man sich ja 14 Tage nach der Geburt nur für 2 Jahre festlegen muß) und bis 6 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre kund getan was mit dem 3. Jahr werden soll - dann hättest Du - weil zu dem Zeitpunkt ja schon schwanger - das 3. Jahr für z.B. ab September 2009 sprich' ab Einschulung Deiner Tochter einreichen können und hättest es dann auch noch nehmen können.
So ist es aber so, dass Du nun den Anspruch für Deine Tochter bei der Geburt verlierst und eben neuen Anspruch auf 3 Jahre für das 2. Kind hast!!
Denke Du solltest villeicht für das 2. Kind bei Deinem Arbeitgeber erstmal nur 2 Jahre einreichen - denn wie schon geschrieben Du mußt Dich NUR für 2 Jahre spät. 14 Tage nach der Geburt festlegen - das 3. Jahr kannst Du dann 6 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre benennen - entweder dann sofort oder bis zum 8. Lebensjahr des Kindes!!! Warum sollte man sich so früh festlegen wenn man alle Zeit der Welt hat!!
Habe das auch so gemacht - erstmal nur bis Juli '05 - 2 Jahre eingereicht und mit meinem AG mich nun geeinigt bis 30.08.05 zu verlängern dann wieder in Teilzeit zu arbeiten und die letzten 10 Monate für Sept. 09 eingereicht!!
Lieben Gruß
Susi mit Marius *10.07.2003

Re: Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Hallo,
stimme dir zu, aber der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet die Elternzeit gestaffelt anzunehmen. Meiner zum Beispiel verlangt sofort eine komplette Entscheidung, entweder alle 3 Jahre oder nur soviel wie man beantragt. Ein nachbeantragen etc. gibt es bei uns nicht. Ist halt kulanz.
Gruß Diana

Re: Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Also m.E. nicht! Bin der Meinung, dass das in der neuen Elternzeit genauso gesetzl. verankert ist wie z.B. auch der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit. Aber ich mag mich täuschen!! S.

Re: Alte Elternzeit, und jetzt beim 2. Baby??

Hallo Andrea,
ja Du hast recht, wobei für das 3. Jahr beim 2. Kinder der AG zustimmen muss.
Bei mir ist der Fall nämlich genauso.
Habe an des Bundesministerium geschrieben. Wenn Du eine Kopie der Antwortmail des Ministerirums haben möchtest, sag Bescheid, ich sende Sie dir dann zu!
LG
Claudia
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