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öhm, was ist das denn? wg elternzeit

guckt mal hier, aus einem rundbrief: "Eltern haben ohne Berücksichtigung des vorherigen Einkommens der Frau Anspruch auf Erziehungsgeld. Allerdings darf die junge Mutter während der Elternzeit nicht arbeiten gehen, auch nicht als Teilzeitbeschäftigte."
ich dachte bisher immer, dass man im 2. lj des kindes wenigstens teilzeit (bis zu 30 wochenstunden) arbeiten darf. versteh ich es richtig, dass das jetzt nicht mehr so ist??
gruß & danke
nicole
Bisherige Antworten

Re: öhm, was ist das denn? wg elternzeit

Hi Nicole,
soweit ich weiß, stimmt das so nicht.
Dein Anspruch auf Erziehungsgeld ist abhängig von eurem Einkommen nach der Geburt des Kindes... Die Grenze dafür ist recht eng bemessen, von daher kann es gut sein, dass man durch die Teilzeitarbeit über diese Grenze rutscht...
Denn was Du durch die Teilzeitarbeit verdienst, wird zu eurem Einkommen dazugrechnet. (Ist ja logisch...)
Grundsätzlich darfst Du aber schon arbeiten...
Es sei denn, das Gesetz wurde geändert, und ich weiß darüber noch nicht Bescheid... mh, muß ich mal kurz auf die Suche gehen im Netz...
LG Doro
LG Doro

Re: öhm, was ist das denn? wg elternzeit

Hallo Nicole,
die aktuelle Version des BErzGG (= Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub) findest du auf folgender Seite:
bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index (ohne www davor, aber mit .html dahinter)
LG, Viola

oder auch

auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
bmfsfj mit dem üblichen drumherum
LG Doro, die da gerade mal vorbeigeschaut hat

Re: ?½hm, was ist das denn? wg elternzeit

Minijob (400â?€) darf man und wird nicht angerechne.
teilzeitarbeit schon
gglg nanna
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