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...also, jetzt die Frage:

Ich habe am 01.06.03 entbunden. Mein Sohn ist (über den Vater) gesetzlich versichert, ich als Beamtin privat. Die Laborrechnung über das im Krankenhaus im Rahmen der U 2 durchgeführte Neugeborenscreening habe ich bei meiner Krankenkasse eingereicht, weil ja quasi alle Leistungen im KKH am Neugeborenen über die Mutter abgewickelt werden (das Baby hat ja noch keine eigene Krankenkasse).Meine private will aber nun nicht zahlen, da das Baby ja nicht bei denen versichert ist; die gesetzliche will aber auch nicht zahlen, da es deren Meinung die private zahlen muss. Und ich kann mich nun als "Aussenstehender" darum kümmern, WER nun zahlt. Immerhin handelt es sich um satte 131 Euro. Habt ihr auch sowas erlebtoder kennt sich einer im Krankenkassenkram aus? Über Ratschläge wäre ich dankbar, takatuka
Bisherige Antworten

Re: ...also, jetzt die Frage:

hallo takatuka,
das hört sich wirklich nach versicherungen an,denn die wollen ja alle nicht zahlen.aber man kann sich auch anstellen schließlich sind es nur 131 eur und nicht 10000 eur.
leider weiß ich da auch keinen rat.
du kannst ja versuchen dich mit dem krankenhaus in verbindung zu setzen und nachzufragen,denn du bist denke ich mal nicht die erste die so ein streß mit der versicherung hat.ein versuch ist es ja wert und außerdem wollen sie ja auch ihr geld haben und da denke ich das sie dir auch gerne weiterhelfen können.oder rechtsanwalt fragen.
mehr kann ich dir auch nicht helfen sorry.
ich wünsch dir viel glück in der sache.
gruss

Re: ...also, jetzt die Frage:

Hallo Takatuka,
bin in der gleichen Situation (bin Beamtin, demnach wie privat versichert, unser Kind soll dann aber in der gesetzlichen KK bei meinem Mann mitversichert werden). Nach meinen Informationen, muß die gesetzliche KK die Kosten für die Untersuchungen des Kindes übernehmen, da es auch dort versichert wird. Deine Versicherung zahlt nur die in Verbindung mit Dir erbrachten Krankenhausleistungen. Also würde ich mal der gesetzlichen KK den "Marsch blasen" !!
Viele liebe Grüße
Britney (ET-6)

Re: ...also, jetzt die Frage:

Hallo!
Sobald das Baby da ist, muß die zuständige Kasse, also in Deinem Falle die gesetzliche Kasse die erbrachten Leistungen am Kind zahlen.
Das gilt nicht erst ab Anmeldung, sondern ab "auf der Welt sein".
Ich würd da mal auf den Putz klopfen.
Laß Dir, wenn Du nicht weiterkommst nen Vorgesetzten geben...
Viel Erfolg
LG
Tui 37+4

Re: ...also, jetzt die Frage:

Danke an alle, versuche jetzt mal schriftlich mein Glück!
Meine bisherigen Auskünfte sind nur telefonisch, mal sehen, was passiert.
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