@ NicoleR2
mal unten zu dieser sorgerechtsfrage: soll das heißen, dass der vater die vaterschaft nur dann anerkennen kann/muss, wenn er neben der mutter auch das sorgerecht hat?? ich hoffe doch nicht, oder??
danke schonmal.
gruß
luna
Re: @ NicoleR2
Bei mir ist das alles zwar schon 5 1/2 Jahre her, aber wir haben das so gemacht, als meine Tochter geboren war, hat mich das Jugendamt angeschrieben wegen der Vaterschaftsanerkennung. Wir haben dann einen Termin gemacht u. mein (damals noch) Freund hat mit seiner Unterschrift lediglich die Vaterschaft anerkannt. Ich hatte das alleinige Sorgerecht u. meine Tochter hat meinen Nachnamen getragen. 8 Monate später haben wir dann geheiratet u. somit war sie "ehelich", hat automatisch unseren Nachnamen (in dem Fall den meines Mannes) bekommen u. das Sorgerecht liegt seitdem auch bei uns beiden.
Wie gesagt, das war im Oktober 1997, ich habe keine Ahnung in wieweit sich die Gesetzte seitdem geändert haben. LG Nicole (25+4)
P.S. Ich hätte allerdings auch nicht gewollt, daß meine Tochter einen anderen Nachnamen hat als ich.
@ mrs. y
na aber schonmal vielen dank!
gruß
luna
@luna
Samira 15.ssw
@luna977
bei meiner tochter vor 2 jahren war es so, dass der vater die vaterschaft anerkannt hat, aber NICHT das sorgerecht bzw. tlws. hatte. wir waren nicht vh und das sind 2 verschiedene sachen: sorgerecht und anerkennung! viele grüsse, katrin
@ samira
Re: @ Luna977von NicoleR2
Also das ist falsch verstanden oder ich hatte mich falsch ausgedrückt.
Heute ist es in einer Ehe normal, das Eltern automatisch gemeinsames Sorgerecht bekommen, wenn sie sich dann scheiden lassen, bekommt es der Vater automatisch, es sei denn die Mutter gibt sehr triftige Gründe für eine Aberkennung an.
So, ist man nicht verheiratet, muss ersteinmal um gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, der Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Dann muss die Mutter der gemeinsamen Sorge auch noch zustimmen.
Bei der Namensgebung ist es so, das das eine ohne das andere nicht funktioniert.
Der Vater muss in dem Fall um Sorgerecht zu bekommen, erst die Vaterschaft anerkannt haben.# u.s.w.
Ich hoffe Du hast mich verstanden, manchmal schreibe ich ziemlich kompliziert.
LG Nicole
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