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@ NicoleR2

hi nicole,
mal unten zu dieser sorgerechtsfrage: soll das heißen, dass der vater die vaterschaft nur dann anerkennen kann/muss, wenn er neben der mutter auch das sorgerecht hat?? ich hoffe doch nicht, oder??
danke schonmal.
gruß
luna
Bisherige Antworten

Re: @ NicoleR2

Hallo, ich bin zwar nicht NicoleR2, aber soweit ich weiß, kann der Vater die Vaterschaft anerkennen u. hat dann trotzdem nicht automatisch das Sorgerecht u. umgekehrt schon gar nicht.
Bei mir ist das alles zwar schon 5 1/2 Jahre her, aber wir haben das so gemacht, als meine Tochter geboren war, hat mich das Jugendamt angeschrieben wegen der Vaterschaftsanerkennung. Wir haben dann einen Termin gemacht u. mein (damals noch) Freund hat mit seiner Unterschrift lediglich die Vaterschaft anerkannt. Ich hatte das alleinige Sorgerecht u. meine Tochter hat meinen Nachnamen getragen. 8 Monate später haben wir dann geheiratet u. somit war sie "ehelich", hat automatisch unseren Nachnamen (in dem Fall den meines Mannes) bekommen u. das Sorgerecht liegt seitdem auch bei uns beiden.
Wie gesagt, das war im Oktober 1997, ich habe keine Ahnung in wieweit sich die Gesetzte seitdem geändert haben. LG Nicole (25+4)
P.S. Ich hätte allerdings auch nicht gewollt, daß meine Tochter einen anderen Nachnamen hat als ich.

@ mrs. y

hi, so wie du es schreibst, hab ich mir das auch gedacht. vaterschaftsanerkennung ja, aber damit ist nicht das mit-sorgerecht verbunden... mal schauen, ob NicoleR2 noch antwortet; aus ihrem posting ging das irgendwie anders hervor...
na aber schonmal vielen dank!
gruß
luna

@luna

ist es nicht so, das Beide das Sorgerecht haben, ob verheiratet oder nicht? Das ist schon seid Juni oder Juli 1998 so. Mir ist jedenfalls so, das beide das gemeinsame Sorgerecht haben, ob verheiratet oder nicht, das spielt keine Rolle mehr....
Samira 15.ssw

@luna977

hallo,
bei meiner tochter vor 2 jahren war es so, dass der vater die vaterschaft anerkannt hat, aber NICHT das sorgerecht bzw. tlws. hatte. wir waren nicht vh und das sind 2 verschiedene sachen: sorgerecht und anerkennung! viele grüsse, katrin

@ samira

nein, es ist definitiv so, dass der vater (wenn nicht mit der kindesmutter verheiratet) das sorgerecht nur mit einverständnis der mutter bekommt. ledige väter kriegen das mit-sorgerecht also nur, wenn die mutter es ausdrücklich will. das ist mein kenntnisstand, und da bin ich mir auch ziemlich sicher, weil ich es vor kurzem erst aus irgendeinenm gesetzestext rausgesucht hab.

Re: @ Luna977von NicoleR2

Hi !
Also das ist falsch verstanden oder ich hatte mich falsch ausgedrückt.
Heute ist es in einer Ehe normal, das Eltern automatisch gemeinsames Sorgerecht bekommen, wenn sie sich dann scheiden lassen, bekommt es der Vater automatisch, es sei denn die Mutter gibt sehr triftige Gründe für eine Aberkennung an.
So, ist man nicht verheiratet, muss ersteinmal um gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, der Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Dann muss die Mutter der gemeinsamen Sorge auch noch zustimmen.
Bei der Namensgebung ist es so, das das eine ohne das andere nicht funktioniert.
Der Vater muss in dem Fall um Sorgerecht zu bekommen, erst die Vaterschaft anerkannt haben.# u.s.w.
Ich hoffe Du hast mich verstanden, manchmal schreibe ich ziemlich kompliziert.
LG Nicole
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