@Beamtinnen unter Euch
weiss jemand von Euch, ob die 10,-?-Praxisgebühr beihilfefähig ist?
Danke schon mal im Voraus, dann weiss ich endlich, ob ich die Quittung des letztes Quartals archivieren muss oder entsorgen kann.
LG Line
Re: @Beamtinnen unter Euch
habe eben meinen Mann auf der Arbeit gesprochen. Er hat niemals Praxisgebühren gezahlt. Auch seine Kollegen, die er in diesem Moment gefragt hat, haben keine zahlen müssen.......Komisch....LG Lilly
Re: @Beamtinnen unter Euch
Ich habe weder für mich noch für Jan bisher die 10,-? Praxisgebühr irgendwo zahlen müssen. Auch auf den Rechnungen sind die nicht erschienen. Frag mal nach, ob du die überhaupt zahlen musstest. Vielleicht bekommst du sie direkt wieder?
LG Anja
Re: @Beamtinnen unter Euch
LG Katrin
@Lilly,anja2511 und kati*
Kann es sein, dass es daran liegt, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin? Ich werde mich wohl direkt an die Beihilfestelle wenden und mich erkundigen müssen.
Dennoch recht herzlichen Dank für Eure Antworten,
LG Line
Re: @Lilly,anja2511 und kati*
nö, mein mann und die kinder sind freiwillig privat versichert und , wie schon geschrieben, haben die nie was bezahlen müssen. frag mal nach und hol dir das geld wieder!
lg katrin
Re: @Beamtinnen unter Euch
Ich versuch's mal zu erklären...
Der Grundsatz besteht darin, dass Beamte Ihre Arztrechnungen selber bezahlen müssen, also nicht mit Kärtchen zum Arzt gehen, sondern anschließend eine Rechnung bekommen und diese bezahlen müssen. 50% des Geldes bekommt der Beamte von dieser genannten Beihilfestelle wieder, die anderen 50% kann er entweder selber zahlen -das kommt so gut wie nie vor- oder er versichert diesen Anteil "privat" bei einer Krankenversicherung.
Leider ist Euch mit dieser Beihilfestelle nicht gedient, wenn ich solche Quellen, wie Du sie suchst, kennen würde, glaub' mir, Du wärest die erste, der ich es mitteilen würde :o)
Alles Liebe
Line
Re: Ich versuch`s mal zu erklären...
Re: Ich versuch`s mal zu erklären...
es ist schon kompliziert, für die meisten lohnt sich's dennoch, da man in dem Falle als Privatpatient zum Doc geht. Ob das besser ist, sei dahingestellt...
Zu Dir ist mir noch eingefallen, habt ihr (Du und Dein Mann) schon mal daran gedacht die Rollen zu tauschen?!? Ich meine mich zu erinnern, dass Du einen Beruf, der irgendwas mit Kindern zu tun hat, erlernt hast. Ich weiss ja nicht, was Dein Mann beruflich macht, aber für Dich stünden die Chancen doch ganz gut, etwas zu bekommen, oder?
Meine Arbeitskollegin hat das nämlich so gemacht, ihr Mann wurde kurz vor der Entbindung arbeitslos, da haben sie kurzerhand die "Rollen getauscht". Es hielt ein Jahr an, anschließend gingen wieder beide arbeiten.
Liebe Grüße
Line mit Sören
Re: Ich versuch`s mal zu erklären...
Sorry,...
Wie manche noch hinterm Mond leben, da könnte ich mich nur drüber aufregen!!!!! (Mein Mann bekam auf Arbeit auch mal eine Personalakte in die Hände, auf der _mit Rotstift_ stand: Achtung geschieden) Das ist doch nicht zu fassen!!!!!
Trotzdem alles Liebe
Line, die sich auch gleich mal per PM melden wird
Ich zahl als Beamtin auch 10 Euro pro Quartal
Die 10 Euro wären also nicht beihilfefähig, sondern du müsstest als bayer. Beamtinn die nicht privat sondern freiwillig gesetzlich versichert ist sogar zweimal 10 Euro bezahlen.
Glaube nicht dass durch die eine Zahlung die andere aufgehoben wird. Denn einmal "unterstützt" du die Krankenkasse und einmal die Finanzdirektion der Landes- bzw. Bundesregierung.
Ob das nur bei bayerischen Beamten so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Bei uns erfolgte immer rasch eine Anpassung an die gesetzl. Krankenkassen.
Da ich privat versichert bin fällt keine Praxisgebühr beim Arzt an und ich hab nur den Beihilfeabzug.
LG Nuria
Dankeschön
LG Line, die aber keine bayrische :o( sondern eine hessische :o) Beamtin ist
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