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Praxisgebühr bzw. Überweisung

Zuerst einmal: Schwangerenvorsorge bleibt von der Praxisgebühr ausgenommen. Dazu gehört auch das erklärende Gespräch.
Doch wenn mehr gemacht wird oder ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt, dann sind 10 ? fällig oder eben die Überweisung.
Für Risikoschwangere heißt dies leider immer Überweisung oder zahlen.
Ich frage mich echt, was ist das für eine Schwangerenbetreuung, wo Deutschland das Kinderfreundlichste Land Europas werden möchte.
Also muss auch ich wieder zum Hausarzt wegen der Schwangerschaft, wegen meiner Ohren. Und dies jedes Quartal.
LG Marie, die leider dachte alles, was um die SS gemacht wird, ist befreit.
Bisherige Antworten

Re: Praxisgebühr bzw. Überweisung

Hallo!
Woher hast Du die Informationen? Von der Krankenkasse? Also ich kann mich erinnern, daß ich mehrere behandlungsbedürftige Sachen hatte, unter anderem Krankengymnastik. Mußte nie was dazuzahlen!
LG
Andrea

Re: Praxisgebühr bzw. Überweisung

Hallo Andrea,
ich habe sie von der AOK Brandenburg. Die Sachbearbeiterin hat in meinem Beisein gesucht.
Die halten sich an die Gesetzesformulierung in Bezug auf Vorsorgeuntersuchung.
Ich werde aber nächste woche noch einmal bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen.
LG Marie
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