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Wen es interessiert: Teil-Beschäftigungsverbot

Guten Morgen Ihr Lieben,
ich hatte gestern hier gefragt, wie das mit dem Teil-Beschäftigungsverbot funktioniert und einige wollten gerne eine Rückmeldung wie meine FÄ reagiert hat. Also ich habe jetzt ein Attest und darin steht, dass gemäß § 3 des Mutterschutzgesetzes ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird und zwar soll die tägliche ARbeitszeit 4 Stunden nicht überschreiten.
Schöne Grüße
Franzi
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Re: Wen es interessiert: Teil-Beschäftigungsverbot

Hallo Franzi,
ich hatte das Gleiche und das hat mir auch super geholfen. Ich habe von 8.00 - 12.00 Uhr gearbeitet, dann mit meinen Kollegen Mittag gegessen, bin nach Hause gefahren und ins Bett zum Mittagschlaf gefallen. Am Nachmittag war ich wieder fit und konnte meine Große aus dem Kindergarten holen. Das hat mir und meinem Arbeitgeber weitaus mehr geholfen, als wenn ich ganz zu Hause geblieben wäre.
LG und ich wünsch Dir alles Gute.
Jesi 37.SSW
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