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Steuerklassenwahl-Hilfe!!!

Hallo Ihr lieben,
ich muß jetzt auch mal eine Frage dringend los werden.
In welche Steuerklasse wechselt Ihr, wenn man verheiratet ist,ich im Erziehungsurlaub bin und mein Mann ganz normal
angestellt ist?
Wir wollten die 3 und 5 wählen, aber davon wurde uns abgeraten weil ich ja keine Steuern zahle und mein Mann ja zu wenig.Das heißt wir bekommen am Ende zur Steuererklärung eine dicke Nachzahlung.Ist das richtig so?
Wir sind jetzt schon ganz verwirrt.
Ach ja die Info kommt von einem Steuerbüro.
Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße Katja
Bisherige Antworten

Re: Steuerklassenwahl-Hilfe!!!

Hallo Katja,
also das ist Schwachsinn!!! Wenn Du nicht arbeitest, worauf solltest Du auch Steuern zahlen. Also man kann sagen, wenn das Einkommen zwischen den Ehepartner im Verhältnis 30/70 oder weniger ist, dann rechnet sich 5/3 auf alle Fälle. Denn die Steuerklasse 3 ist ja gerade dafür ausgelegt, dass der eine nicht oder nur sehr wenig verdient. Ich arbeite auch nicht und habe die 5 und mein Mann die 5 und wir bekommen eigentlich immer was wieder.
LG Kerstin

Re: @smarti

Hallo Kerstin,
seid Ihr beide in der 5? Ist doch sicher ein Schreibfehler.
LG Katja

Re: @smarti

ja klar, mein Mann hat die 3!! Sorry
LG Kerstin

Re: @smarti

Hey Kerstin,
sagmal, ist Dein Sohnemann schon da? Hab ich das völlig verpasst? Wie geht es Euch?
Bussi aus Uhlenhorst
Mirja

Aaaalso....

Hi Katja! Deine Infos vom Steuerbüro hören sich ja sehr seltsam an, vielleicht hast Du da etwas missverstanden. Ich arbeite beim Meldeamt, dort wo die Steuerkarten geändert werden (bzw. bin jetzt in Erziehungsurlaub). Ihr könnt die Steuerklassen 1 mal im Jahr wechseln. Es gibt eine grobe Orientierungshilfe: wenn beide Ehepartner 50% des Einkommens verdienen, dann sollte man die Klassen 4 und 4 wählen. Wenn einer der Eheleute 60% oder mehr verdient, dann solltet ihr die Klassen 3 und 5 wählen. Derjenige der mehr verdient kriegt die Klasse 3 und kann sich auch Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte eintragen lassen. Die Steuerkarten werden immer zum nächsten 1. nach Vorsprache gewechselt. D.h. wenn ihr noch im Januar zum Amt geht, gilt die Änderung ab 01. Februar.
Ich hoffe ich konnte Euch helfen.
LG, Steffi + Julian *09.01.05

einschleich...

... Hallo Steffi,
ich bin jetzt im Mutterschutz und werde dann 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Also kein Einkommen haben. Gilt dann trotzdem die 3 und 5 für uns? Oder ist es bei keiner Beschäftigung nochmal etwas anderes?
Und ab wann sollte ich die Änderung eintragen lassen? Momentan haben wir noch 4 und 4. Erst am Ende des Mutterschutzes, wenn das Gehalt ausläuft? Oder 1/2 Jahr später, wenn auch das Erziehungsgeld aufhört? Das wird ja nicht besteuert, oder?
Wäre lieb, wenn du mich kurz aufklären könntest??
GLG
Maibraut (aus dem März-April Forum)

mein mann die 3 und ich die 5, weil:

mein mann nun alleinverdiener ist und somit weniger steuern monatlich abdrücken muss. somit habt ihr einen liquiditätsvorteil. ich die 5, weil ich sowieso keine steuern zahle, da ich ja nix verdiene. am jahresende muss man sehen, ob man was nachzuzahlen hat. manche bleiben auch bei 4/4, weil sie lieber am jahresende eine dicke nachzahlung haben wollen, quasi das geld auf einen schlag. bin ich aber kein fan von - warum sollte ich dem FA geld schenken? (zinsverlust)
wenn du genaue info willst - lohnsteuerhilfeverein - die machen die auch deine steuererklärung gegen beitrag...
GLG Annie
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