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Schlechtes Timing...

Hallo,
ich bin momentan ja noch in Elternzeit, die aber 4 Wochen vor Beginn des MuSchu endet, heißt ich müsste/könnte 4 Wochen voll arbeiten. Ich hab aber auch die Wahl, die Elternzeit zu verlängern. Weiß hier jemand Bescheid, wie das dann im jeweiligen Fall (mit oder ohne zwischenzeitlich zu arbeiten) mit dem Mutterschaftsgeld ist? Ich hab ja keine 3 Monate zur Durchschnittsberechnung oder werden dann die vorhergehenden vor dem ersten MuSchu genommen. Ich möchte demnächst meinen Chef über die jetzige SS informieren und er wird mich dann sicher fragen ob ich arbeiten werde oder nicht.
lg
Christine
Bisherige Antworten

nicht unbedingt!

Hi, bei mir liegt 1 Woche dazwischen!!! Ich habe mich bei der Krankenkasse erkundigt und dort bekam ich die Auskunft, daß ich finanziell das selbe wie bei der 1. SS bekomme, auch wenn ich nur 1 statt 13 Wochen arbeite!!! Ich bin mit dem 3. Kind schwanger und laufe als Risikoschwangere, vn demher wird es wohl auf ein Beschäftigungsverbot rauslaufen, was sich finanziell gleichbleibt!
Ruf mal bei Deiner Krankenkasse an, denn die machen letztendlich die Mutterschaftsgeldberechnungen.
LG und eine gute SS!!!!
(Ich konnte unser Timing am Anfang auch nicht fassen!!!!)
LG von Maren mit Nr.3 7+4

Re: nicht unbedingt!

Hi Maren,
danke für die Info! Das mach ich dann gleich. Das wäre nicht schlecht, wenn ich dasselbe bekäme wie in der ersten SS *grins*. Die 4 Wochen würden mich aber auch nicht umbringen. Tja, wenn alles immer laufen würde, wie man will, hätte ich das Krümelchen schon längst auf dem Arm statt im Bauch, aber es hatte bis jetzt nicht sein sollen. Ich bin nur auf das Gesicht von meinem Chef gespannt!!
gglg Christine

Re: nicht unbedingt!

Hi, ja ich muß es auch demnächst bei meiner Firma mitteilen, aber die haben mich wahrscheinlich eh schon abgeschrieben.... (bin seit April 99 mit Mutterschutz/Elternzeit weg!)....
LG von Maren

Re: nicht unbedingt!

Hab grad nachgefragt, die konnte mir nur sagen, dass ich auf jeden Fall arbeiten sollte, also Elternzeit nicht verlängern, da sonst das Mutterschaftsgeld wegfällt, da die nur von den üblichen 3 Jahren ausgehen können. Es sind dann die 19,-/Tag. Aber den AG-Anteil konnte sie mir auch nicht sagen. Das frag ich dann halt, wenn ich dem Bearbeiter der Personalabteilung meine SS melde, wie die das dann rechnen. Mein Chef braucht mich eh nicht mehr, das hat er mir indirekt zu verstehen gegeben, als ich anfang des Jahres vorab halbtags wieder einsteigen wollte, wie ursprünglich vereinbart. Nur konnte er sich scheinbar nicht mehr daran erinnern. Halbtagskräfte "bringen ihm nichts"! Und nach außen hin immer familienfreundlich und mütterfreundlich aussehen wollen, mit ach so vielen Teilzeitarbeitsplätzen. Ich frag mich nur wo die dann sind!
Und da geschieht es ihm dann ganz recht, dass er mich für 4 Wochen nehmen muss! Da bin ich mal schadenfroh! *grins*
lg Christine

Re: nicht unbedingt!

Hallo Christine,
*lol* meine Elternzeit endet am 22.11.2004 und mein Mutterschutz beginnt 23.12.2004 (so um die Gegend rum) gehe also auch 4 Wochen voll arbeiten. 2 Wochen nimmt Oma unsere Tochter und 2 Wochen macht Papa Urlaub. Warum das ganze ?? 4 Wochen arbeiten 6+8 Wochen MuSchu sind gesamt 18 Wochen volles Geld und da wird nix verschenkt :-)
LG Martina

Re: nicht unbedingt!

Stimmt, Bei uns sind es 4 Wochen Oma, obwohl mir dabei gar nicht wohl ist. Da wird er dann wieder mit ganz seltsamen Essensgewohnheiten heimkommen und riechen wie ein Aschenbecher. Aber 14 Wochen sind über 3 Monate doppeltes Gehalt, das hatten wir schon ewig nicht mehr und ist es mir wert, außerdem komm ich dann auch mal raus, ich freu mich schon fast drauf. Weißt Du wie sich der AG-Anteil beim Mutterschaftsgeld dann berechnet? Werden da nur die 4 Wochen hergenommen oder auch die letzten beiden Monate vor dem ersten MuSchu für den Durchschnitt.
lg
Christine
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