Suchen Menü

Mutterschutz und ET - Rat von den Erfahrenen-

Hallo miteinander!
Mein ET ist der 12.04.2005. Der MuSchu soll am 28.02.2005 beginnen. Die letzten Male bzw. seit Anfang der SS hat der FA mich mit +4 Tagen eingestuft (also etwas weiter).
Wann wird definitiv der feste ET festgelegt? Muß ja vorm MuSchu sein. Hat jemand von Euch damit Erfahrungen?
Alles Gute für Euch!
Gruß Franca
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz und ET - Rat von den Erfahrenen-

Hallo,
es gilt so lange der ET in Deinem Mutterpass bzw. der, der auf der Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber steht, bis der FA was anderes ausstellt.
Frühestens 7 Wochen (und zwar taggenau !!!!) wird vom FA eine VET-Bescheinigung ausgestellt. Das ist die Bescheinigung über den voraussichtlichen ET, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss, damit Du Mutterschaftsgeld bekommst...
Alles, was früher ausgestellt wird, wird von der KK nicht akzeptiert, das ist ein Gesetz.
Dennoch gilt: Papier ist geduldig...
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße,
Katrin
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen