Suchen Menü

Mitteilung an Arbeitgeber

Hallo, bin ich eigentlich verpflichtet, meine SS bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dem AG mitzuzeilen? Ich würde damit gern bis zur 12.SSW warten.
LG, Tina
Bisherige Antworten

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

Also, ich glaube (!!!), dass man es dem AG umgehend mitteilen sollte, sobald man es erfahren hat. Es gab da mal irgendeinen Rechtsstreit, wo eine Mitarbeiterin es bewusst später mitgeteilt hat und der MuPa vor Gericht dann klar bewiesen hat, dass sie schon viel früher schwanger war, als sie angab. Ich weiß aber nicht mehr den Zusammenhang. Vielleicht weiß Maria Koller da mehr? Ich habe meinem Chef bereits letzte Woche (6. SSW) bescheid gegeben. Finde ich fair ihm gegenüber und ich habe nur Vorteile dadurch (Kündigungsschutz zum Bleistift oder dass ich keine Überstunden mehr machen darf). Warum willst du eigentlich noch warten? Dein Chef ist dazu verpflichtet, den RAnd zu halten, falls du nicht möchtest, dass es in der Firma herumgeht. VLG von Simone und Muckelchen 6+3

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

hi tina,
nein, Du bist nicht verpflichtet es zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen. Das war früher mal so, aber das ist abgeschafft worden. Du solltest es aber spätestens kurz vor dem Mutterschutz mitteilen ;o)
Gruß,
Julia

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

Hi,
soweit _ich_ es weiss, _muss_ man es dem AG garnicht sagen. Ich werde es auch so schnell nicht tun, da ich schon älter bin und erstmal warten will ob auch alles in Ordnung ist.
Wenn Du allerdings in einem Beruf arbeitest, in dem Du besonderen Schutz brauchst (Gefahrenstoffe, schweres Heben, was auch immer), dann bekommst Du diesen Schutz natürlich nur dann, wenn Du die SS bekannt gemacht hast.
LG, Cara

@Sekerim

Ich hab jetzt ja nu net alles gelesen, aber im Artikel gings doch um das Verheimlichen, wenn man ein Vorstellungsgespräch hat und nicht, wenn man ein festes Arbeitsverhältnis hat. Oder kam die Info am Ende des Artikels? Dann halte ich ganz schnell meinen (unwissenden) Schnabel :-) VLG von Simone

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

Hallo,
hab noch was rausgesucht
Der Tipp: Obwohl Sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber sobald wie möglich von der Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Denn erst ab diesem Tag gelten auch die Schutzvorschriften.
Die Mitteilung an den Arbeitgeber kann mündlich erfolgen. Sollte dennoch eine Bescheinigung verlangt werden, muss auch der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Dies steht sogar im Gesetz: § 5 Abs. 3 Mutterschutzgesetz ( MSG ).

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

Hallo Tina,
ich werde bis zur 12. Woche warten, bis die "kiritische" Zeit überstanden ist, da ich die ganze Zeit mit Blutungen zu kämpfen hatte. Aber beim nächsten FA-Termin werde ich mir die Bescheinigung ausstellen lassen. Bei mir brennt es eh nicht, da ich mich derzeit eh noch im Erziehungsurlaub befinde.
Grüße, Brigitte

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

Hallo Tina,
mein FA hat mir gesagt, daß der Zeitpunkt bei dem man es sagen muß, ziemlich spät ist. Ich habe meine direkte Vorgesetzte bereits informiert, aber der Personalabteilung werde ich erst nach dem nächsten FA-Termin (das ist dann 14 SSW) Bescheid geben. Eine Arbeitskollegin von mir hat sogar erst in der 18.SSW was gesagt.
Liebe Grüße,
Sandra

Re: Mitteilung an Arbeitgeber

Hallo,
die anderen haben es ja schon gesagt: Du musst gar nichts tun. Und auch der Kündigungsschutz gilt jetzt schon :-).
Überlege aber, ob es Sachen gibt, die Du nicht mehr machen darfst (und auch nicht mehr machen willst). Dann kannst Du es auch früher sagen. Ansonsten spricht nichts dagegen zu warten.
Liebe Grüße
Nici
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen