Mitteilung an Arbeitgeber
LG, Tina
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
nein, Du bist nicht verpflichtet es zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen. Das war früher mal so, aber das ist abgeschafft worden. Du solltest es aber spätestens kurz vor dem Mutterschutz mitteilen ;o)
Gruß,
Julia
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
soweit _ich_ es weiss, _muss_ man es dem AG garnicht sagen. Ich werde es auch so schnell nicht tun, da ich schon älter bin und erstmal warten will ob auch alles in Ordnung ist.
Wenn Du allerdings in einem Beruf arbeitest, in dem Du besonderen Schutz brauchst (Gefahrenstoffe, schweres Heben, was auch immer), dann bekommst Du diesen Schutz natürlich nur dann, wenn Du die SS bekannt gemacht hast.
LG, Cara
@Sekerim
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
hab noch was rausgesucht
Der Tipp: Obwohl Sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber sobald wie möglich von der Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Denn erst ab diesem Tag gelten auch die Schutzvorschriften.
Die Mitteilung an den Arbeitgeber kann mündlich erfolgen. Sollte dennoch eine Bescheinigung verlangt werden, muss auch der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Dies steht sogar im Gesetz: § 5 Abs. 3 Mutterschutzgesetz ( MSG ).
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
ich werde bis zur 12. Woche warten, bis die "kiritische" Zeit überstanden ist, da ich die ganze Zeit mit Blutungen zu kämpfen hatte. Aber beim nächsten FA-Termin werde ich mir die Bescheinigung ausstellen lassen. Bei mir brennt es eh nicht, da ich mich derzeit eh noch im Erziehungsurlaub befinde.
Grüße, Brigitte
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
mein FA hat mir gesagt, daß der Zeitpunkt bei dem man es sagen muß, ziemlich spät ist. Ich habe meine direkte Vorgesetzte bereits informiert, aber der Personalabteilung werde ich erst nach dem nächsten FA-Termin (das ist dann 14 SSW) Bescheid geben. Eine Arbeitskollegin von mir hat sogar erst in der 18.SSW was gesagt.
Liebe Grüße,
Sandra
Re: Mitteilung an Arbeitgeber
die anderen haben es ja schon gesagt: Du musst gar nichts tun. Und auch der Kündigungsschutz gilt jetzt schon :-).
Überlege aber, ob es Sachen gibt, die Du nicht mehr machen darfst (und auch nicht mehr machen willst). Dann kannst Du es auch früher sagen. Ansonsten spricht nichts dagegen zu warten.
Liebe Grüße
Nici
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