Mütter ohne Trauschein - Frage
Sorgerecht beantragen kann? Werdet Ihr das auch machen?
Meinem Freund ist das sehr wichtig und da wir ja nun auch
gemeinsam Eltern werden ist es ja auch recht sinnvoll,
gemeinsam die Verantwortung zu tragen. Außerdem wäre so auch
dafür gesorgt, dass der Krümel dann beim Papa bleibt, falls mir
etwas passieren würde.
Wie sieht das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Kennt
sich da eine von euch aus? Ich glaube, bei Unverheirateten hat
das automatisch die Mutter, oder? Nicht das ich bei einer
Trennung dann Mann und Kind minus mache???
Ich mache mir wahrscheinlich viel zuviele Sorgen und Gedanken,
aber die rechtliche Lage ist ja nicht unwichtig.
Wie regelt Ihr das mit dem Sorgerecht, bzw. habt das geregelt?
Liebe Grüße,
Silk
Schon vor der Geburt...
Wenn beide sorgeberechtigt sind, dann haben doch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht!? Oder? Ist doch dann genauso als wärest du verheiratet.
Welchen Nachnamen bekommt euer Kind? Unseres soll den Namen meines Freundes bekommen.
LG Melli 13+1
Re: Schon vor der Geburt...
werden es schon noch erfahren ;0)
Bei den Vornamen sind wir uns schon einig. Nur noch nicht mit
dem Nachnamen. Meinem Freund ist es egal und ich finde seinen
Namen zwar schöner, hätte aber gern den gleichen Nachnamen
wie mein Kind. Momentan ist die Übelegung, dass ein Junge den
Nachnamen vom Vater bekommt und ein Mädchen den von der
Mutter. Haben Freunde von uns auch so gelöst...
Liebe Grüße,
Silk 10+5
P.S.= Ich glaube das einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht
bekommt, wird auch erst im Fall einer Trennung aktuell... Und das
wollen wir ja nicht hoffen!
Eben ;-)
Ich guck mal ob ich was finde zum Aufenthaltsbestimmungsrecht!
LG Melli
Re: Eben ;-)
Ich versuche auch mich klug zu machen.
Bis denne,
lieben Gruß Silk
Hab was gefunden...
Wer hat das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern? Zunächst hat das Sorgerecht nur die Mutter des Kindes. Vater und Mutter können das Sorgerecht jetzt auch gemeinsam ausüben, wenn sie eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben oder einander heiraten. Während man letzteres auch ohne juristischen Rat kann, ist das im Falle der Sorgeerklärung anders: Wann kann man so eine Erklärung abgeben? Eine solche Erklärung kann man schon v o r der Geburt des Kindes abgeben. Sie ist aber unwirksam, wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung hierzu vorliegt. Und wie/wo mach ich das? Eine solche Erklärung muß beurkundet werden; dazu sucht man einen Notar auf oder das Jugendamt. Die Erklärung können die Eltern nur selbst abgeben.
Achtung: Ist ein Elternteil noch minderjährig ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig, die ebenfalls beurkundet werden muß. Geht das auch auf Probe? Oder verknüpft an eine Bedingung? Nein, eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam!
4. Wer hat das Sorgerecht bei einer Trennung und Scheidung? Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorüberge€hend getrennt, bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen.
(...)
Teil 2
Für die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung hat das Gesetz einen Kompromiß entwickelt: bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das gegenseitige Einvernehmen erforderlich; der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zu alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind nach dem Gesetz solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Diese Befugnis geht entsprechend auf den anderen Elternteil über, wenn das Kind dort ist aufgrund der Einwilligung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Auch hier kann das Gericht eingreifen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
LG
Re: Teil 2
Falle einer Trennung, bleibt das Kind bei einem von beiden und
derjenige hat das A.bestimmungsrecht. Macht Sinn.
Wenn man sich nicht gütlich trennt, bleibt der Gang zum Mediatior
oder zum Gericht. Auch das ist ja bei Paaren mit Trauschein nicht
anders. Nur teurer ;o)
Danke für die Infos. Wir werden uns mal erkundigen, ab wann man
sich beim Jugendamt melden kann. Laut einem Freund kostet der
Spaß rund 150 Euro (der gute Mann hat das Geld lieber gespart
und auf das Sorgerecht verzichtet, heute sind die beiden getrennt
und er ärgert sich, auch wenn er die Kleine oft hat...selbst schuld,
meint mein Freund...)
Na, hoffen wir das beste für unsere zukünftigen Familien.
Liebe Grüße aus dem sonnigen Hamburg (jaaaaaaaaaa!!!!!!)
Silk
mal einschleich...
LG Kathi
Re: Mütter ohne Trauschein - Frage
habt Ihr denn mal übers Heiraten gesprochen, oder ist das überhaupt kein Thema? Ich frage nur wegen des Nachnamens, denn wenn das Kind Deinen Nachnamen bekommt und ihr heiratet müsstet Ihr wohl Deinen Namen als Familiennamen nehmen, denn ich bin der Meinung dass man den Nachnamen des Kindes nicht so einfach ändern kann. Nur so als Denkanstoß, denn wenn ihr mal heiraten wollen würdet und Du seinen Namen schöner findest, wäre sein Name fürs Kind vielleicht besser. Obwohl ich auch so heißen will wie mein Kind.
LG Kerstin, auch aus HH
Re: Mütter ohne Trauschein - Frage
Mein (jetzt ;-) Mann und ich waren auch noch nicht verheiratet, als Jakob geboren worden ist. Wir haben das Ganze schon vor der Geburt geregelt. Und tatsächlich ist - wenn man das gemeinsame Sorgerecht beantragt - alles wie bei Verheirateten.
Jakob hieß mit Nachnahmen erst so wie ich (welcher Mann kann das einer Frau nach einer Geburt abschlagen ;-), nach der Hochzeit (da war Jakob knapp 1,5 Jahre alt) heißen wir alle wie er. Ganz glücklich bin ich damit nicht. :-(
LG;
Cundrie
Aus Erfahrung Euch mal was erzähle
also als ich mit meinem ersten Sohn schwanger war, haben wir uns immer gesagt, daß wir wegen einem Kind nicht heiraten möchten. Der Kindsvater und ich sind da aufs Rathhaus gegangen und er hat eine Vaterschaftsannerkennungsurkunde unterschrieben. Der Nachname von meinem Quentin hat er von mir. Das Sorgerecht haben wir gemeinsam. Ich würde IMMER den Nachnamen der Mutter nehmen, wenn man nicht verheiratet ist. Kann man sich denn immer der Beziehung sicher sein? Was ist wenn der Vater doch mal die Flatter macht und dann steht Ihr da und Euer Kind heißt dann anders wie Ihr. Und stellt Euch mal das "Chaos" vor, wenn Ihr mal einen neuen Partner habt und den dann heiratet, dann heißt das Kind wiederum ganz anders. Ich bin jetzt mit dem Papa vom Quentin 7 Jahre zusammen und wir haben nun beschlossen, dieses Jahr zu heiraten. Wegen dem Nachnamen von Quentin? Kein Problem. Der Vater muß ihn, obwohl er selbst der "Erzeuger" ist, seinen Sohn adoptieren und dann heißen wir alle gleich. Und da wir uns nicht auf einen Nachnamen einigen können, heiraten wir nach dem spanischen Recht. So behalten die Eltern jeweils den eigenen Nachnamen und Quentin und Krümel bekommt den Doppelnamen von beiden. UPPS, das war jetzt viel, soory
Claudia mit Quentin (5 Jahre) + Krümel (11+0)
Re: Aus Erfahrung Euch mal was erzähle
In Deutschland muss aber der vater das Kind nicht mehr adoptieren. Gemeinsames Sorgerecht reicht. Wir haben letztes Jahr geheiratet und Jakob hat dann den Nachnamen meines Mannes bekommen. Das war aber nur eine Formalität.
Früher mussten die Väter hier tatsächlich ihre eigenen Kinder adoptieren, wenn diese vor einer Hochzeit geboren wurden. Heute ist das zum Glück nicht mehr so.
LG;
Cundrie
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