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Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

mir Antwortet... Sorry, etwas lang!
Wir haben am Mittwoch seit fast zwei Jähriger suche eine vernünftige und vom Preis akzeptable 3 Zimmer Wohnung gefunden, die uns auch sehr gut gefällt. Heute unterschreiben wir den Mietvertrag. Jetzt ist es allerdings so, daß wir für unsere alte Wohnung 9 Monate kündigungsfrist haben, und wenn sich unser jetziger Vermieter als "Arsch" entwickeln würde, dann müssten wir 9 Monate doppelt Miete bezahlen. Wir müssen aber unsere jetzige Wohnung aufjedenfall kündigen, weil wir sonst ab Oktober 1 Jahr kündigunsfrist hätten, unser Vermieter hat außerdem gesagt das er uns jetzt wenn wir doch nicht kündigen aufjedenfall die Mieter erhöht. Ab Januar brauchen wir sowieso eine neue Wohnung, da wir unser Baby ins jetzige Schlafzimmer nicht mit hineinbekommen.
Wir haben uns entschlossen heute den neuen Mietvertrag zu unterschreiben und unsere alte Wohnung heute fristgerecht kündigen. Wenn wir ganz ganz ganz viel pech haben, müssen wir halt 8 Monate doppelt zahlen.
Was sagt Ihr dazu? Ich kann seit zwei Nächten nicht mehr schlafen...
LG Daniela
Bisherige Antworten

Was ist, wenn ihr euch einen Nachmieter sucht!? LG

darauf geht er leider nicht ein, es....

...gibt ein neues Gesetz, daß aussagt das er keinen Nachmieter den wir suchen akzeptieren muß...
LG Daniela

Was würde RTL dazu sagen?

Gesetze hin oder her! Wenn er kein "Arsch" ist wird er sich doch zumindest den ein oder anderen Nachmieter mal anhören, anschauen. Das wäre doch was für RTL!
Also ein wenig Entgegenkommen täte ihm sicherlich gut;/
GLG charlotte

Re: Was würde RTL dazu sagen?

Hallo Charlotte,
ja das wäre echt was für RTL oder für die Bild! Aber leider steht er ja im Recht und könnte im schlimmsten fall bis zum schluß warten und das bedeutet 9 Monate...
LG Dani

Re: Was würde RTL dazu sagen?

wenn Du bisher keine Probleme mit ihm hattest, sind die Chancen ja nicht schlecht. Lad ihn doch einfach zu Kafee und Kuchen ein.
GLG charlotte

Re: darauf geht er leider nicht ein, es....

Hallo Daniela,
in dem neuen Gesetzt wurde aber auch geregelt, dass die alten KÜ Fristen nicht mehr gelten und im Sinne des Mieters nur noch eine dreimonatige KÜ Frist gilt !!!
Daher sind wir auch schneller aus unserer alte Wohnung herausgekommen.
Lieben Gruss,
Nelly

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

hallo daniela,
tja, was soll ich sagen, außer: da könnte ich auch nicht mehr schlafen!!
ich würde euch doch dringendst empfehlen, das VOR der unterschrift des neuen mietvertrages mit dem derzeitigen vermieter abzusprechen!
erklärt er sich bereit einen nachmieter zu akzeptieren, bzw. eine verringerte kündigungsfrist, dann ok.
aber 8 monate doppelt zahlen...also WIR hätten das geld sicher nicht!! ihr wshl auch nicht. naja, krösus heißen wir eben alle nicht :-/
wir wohnen auch in einer winzigen wohnung, können aus finanziellen gründen erst ende 05 umziehen...irgendwie MUSS es gehen. andere wohnen zu 5. in einer 1zi-wohnung...
also, meine dringende empfehlung: ein netter anruf beim vermieter, der sicher nicht halb so ein "arsch" ist, wie befürchtet und dann weitersehen, ggf jetzt schon kündigen und später umziehen. es wird sich auch dann eine feine wohnung für euch finden lassen. (rechne mal die doppelte miete hoch, da kannst du, wenn du noch ein paar monate wartest, ordentlich mehr miete für die neue wohnung hinlegen, ohne doppelbelastung!)
alles gute und lg,
s.

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Wir haben schon versucht mit ihm zu reden, er will sich selbst um den neuen Mieter kümmern und er hat gesagt das er sich soviel zeit lässt wie er braucht...

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Hallo und guten Morgen,
Ich habe hier auch noch nen Link für dich,http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm . Ich hoffe ihr findet ne Lösung. Kenne das nämlich auch vor drei Jahren ging es uns so.Erkundige dich doch auch noch beim Rechtsanwalt und so. Ich weiss das das ne ganz schöne rennerei gibt und man ne Mänge an Unterlagen ansammeln muß bei sowas aber was du hast ,hast du.Ich habe auf Grund das Unser Vermieter ein echtes Schlitzohr war der wo es nur ging Geld abzockte ,jeden ausgezogenen Mieter verklagte, wirklich alles gesammelt was es gab .Mir war klar das auch wir nicht ohne Verhandlung davon kamen.Wenn es dich interressiert dann kannst mich ja an-mailen weil ist ne superlange Geschichte und war ein harter Kampf.
LG Mohana

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Hallo Daniela,
warum habt Ihr 9 Monate Kündigungsfrist? Steht das in Eurem Vertrag?
Wir haben im letzten Jahr auch unsere Wohnung gekündigt, in der wir über 5 Jahre gewohnt haben. Wie haben allerdings nur 6 Monate Kündigungsfrist gehabt.
Ich würde mich evtl. mal beim Mieterschutzbund erkundigen, ob das richtig ist. Fragen kostet ja nichts.
Wir haben leider auch so einen "Arsch" als Vermieter gehabt, am 22.Sept. treffen wir uns mit ihm vor Gericht!
Liebe Grüße
Sabine

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Wir waren ja gestern nachmittag extra vorher beim Anwalt und haben uns beraten lassen... Bei alten Mietervertägen hat man ab 8 Jahren 9 Monate kündigungsfrist und ab 10 Jahren 1 Jahr kündigungsfrist...
Also kündigen müssen wir heute aufjedenfall, und jetzt bekomme ich noch bis ende März mein Gehalt, daß heisst das doppelt Mietezahlen tut jetzt noch nicht so weh... Natürlich könnten wir das Geld auch für wichtigere Dinge gebrauchen, aber ich denke wenn wir diesen Schritt jetzt nicht machen, dann kommen wir so schnell nicht mehr aus der Wohnung raus. Und die Miete will er uns jetzt ja dann auch Erhöhen falls wir doch bleiben... Außerdem vielleicht haben wir ja doch Glück und er organisiert sich eher einen neuen Mieter... Was sagst du dazu?
LG Dani

Versteh ich nicht...

Hallo Daniela!
Was sollen das für Gesetze sein?
Als Mieter hat man immer nur eine gesetzliche 3monatige Kündigungsfrist. So Sachen wie je länger die Wohndauer desto länger die Kündigungsfrist betreffen eigentlich den Vermieter, damit der die Mieter nicht nach 10 Jahren innerhalb von drei Monaten auf die Straße setzen kann...
Was die Nachmieter angeht; lt. Gesetz darf er drei ablehnen die Ihr vorschlagt, aber dann seid Ihr aus dem Schneider...
Wendet Euch an den Mieterschutzbund. Ich recherchier mal eben im Netz. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es derartige Mietverträge gibt.
Bis gleich
Cheye

Re: Versteh ich nicht...

Hallo,
seit 01.09.2002 gibt es nur noch 3 monatige Kündigungsfristen, aber nur wenn du ab diesem Zeitpunkt einen Mietvertrag hast. Wenn man noch einen "alten" Mietvertrag hat von damals, sind die kündigungsfristen von damals einzuhalten. Unser Anwalt hat gesagt, daß wir überhaupt keine Chance haben dagegen anzugehen...
LG Daniela

Re: Versteh ich nicht...

das mit dem Gesetz er darf drei ablehen gibt es nicht mehr... Er muß keinen meiner Nachmieter akzeptieren!
LG Daniela

Re: Versteh ich nicht...

Das ist sch...
Kann kaum glauben daß es sowas noch gibt bzw. Vermieter auf so was beharren.... Keine Schnitte?!?!

Hier Rechtsgrundlage

Unbefristete Mietverträge, die nach dem 01.September 2001 unterzeichnet wurden, können vom Mieter zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Frist gekündigt werden!!!! NUR für die Kündigung des VERMIETERS verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 Jahren und 8 Jahren um jeweils drei Monate auf max. 9 Monate.
link>> http://www.iv-mieterschutz.de
Nachmieter
Der Mieter, der vorzeitig aus seinen Zeitmietvertrag aussteigen will, aber kein Sonderkündigungsrecht hat, kann versuchen, einen Nachmieter zu stellen.
Das ist zulässig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten ist. Das ist die Ausnahme.
Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,
wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen;
wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird;
wenn der Mieter heiraten will oder wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Darf der Mieter in diesen Fällen ausnahmsweise einen Nachmieter benennen, kommt er aus seinem Mietvertrag aber nur heraus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet ist. Wichtigstes Kriterium hierfür ist, dass der vorgeschlagene Nachmieter auch in der Lage ist, die vom Vermieter geforderte Miete zu zahlen.
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, während der er prüfen und entscheiden kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Die Gerichte billigen ihm eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten zu. Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
Wichtig: Kein Ausnahmefall, der zur Nachmieterstellung berechtigt, liegt vor, wenn es dem Mieter lediglich darum geht, in eine billigere oder verkehrsgünstigere Wohnung zu wechseln oder wenn der Mieter sich eigene vier Wände angeschafft hat und nun ins Eigentum ziehen will.
Weitere Informationen in der Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Kündigung und Mieterschutz".
link >> http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_nachmieter.html
Viel Erfolg, hoffe, ich konnte helfen. Ich empfehle: Such Dir nen Anwalt!!!!
Alles Gute
Cheye

Re: Hier Rechtsgrundlage

Vielen lieben Dank für deine Bemühungen. Das gleiche hatte ich auch gestern beim Anwalt dabei gehabt und der hat uns ausdrücklich gesagt, daß alle Mietverträge die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden mit diesem neuen Gesetz nicht anfechtbar sind...

Re: Hier Rechtsgrundlage

hi daniela - ich würd an eurer stelle auch nochmal beim mieterschutzbund nachfragen. vielleicht hat euer anwalt keine ahnung - nicht böse gemeint. ist er denn auf mietrecht spezialisiert? eine auskunft würde mir nicht reichen - immerhin geht es um eine menge geld.
GLG Annie :-)

Re: Hier Rechtsgrundlage

Hallo Annie,
der Anwalt ist auf Mietrecht speziallisiert... Ich habe auch gerade beim Mieterschutzbund nachgefragt. Leider gibt es für uns keine andere Möglich keit...

Re: Hier Rechtsgrundlage

hi dani! hmmm.. das ist ja blöd. klar hat dein mann recht - es geht "nur" im geld und es gibt wichtigere dinge im leben. ich würde nochmal persönlich zum vermieter gehen - den babybauch mitnehmen *gg* - und richtig auf die tränendrüse drücken so von wegen: Schwangerschaft, Geldsorgen, die neue wohnung braucht ihr unbedingt, man war doch immer zufrieden und ob er denn nicht ein bißchen intensiver nach einem nachmieter suchen kann und ihr würdet in liebend gern dabei unterstützen, einen solventen nachmieter zu finden, er hat doch schließlich auch familie und weiß und so weiter und so fort. vielleicht klappts ja.
viel glück :-)

Re: Hier Rechtsgrundlage

Dann hilft nur dem Vermieter nen schönen Kuchen backen? Tut mir leid.

Re: Hier Rechtsgrundlage

Ich hoffe ja auch das beste... schließlich hatten wir nie schwierigkeiten miteinander. Aber man muß halt immer an das schlechteste denken... Vielen Dank für deine lieben Ratschläge. Es tut schon unheimlich gut mit anderen darüber zu reden... Mein Mann sagt, ich soll mir nicht soviele Sorgen machen, es sei ja "nur" Geld. Wichtige ist das es unserem Krümelchen gut geht uns das wir uns so sehr lieben. Das ist echt süß von Ihm, aber es beruhigt mich überhaupt nicht. Es hat da keine Zweifel er sagt schlimmsten Falls zahlen wir halt 9 Monate doppelt... Soll ich einfach aufhören mir Sorgen zu machen?
LG Dani

Re: Hier Rechtsgrundlage

Einfach aufhören sich Sorgen zu machen ist leicht gesagt...
Aber ich denke, ein Weg lässt sich immer finden, irgendwie.
Versuch einfach, Deine SS trotzdem zu genießen; vielleicht platzt der Knoten ja in einigen Wochen ganz von allein?
Ich drück Dir die Daumen!
LG
Cheye

Re: Hier Rechtsgrundlage

Vielen lieben Dank!
Du bist echt sehr nett und hast es auch geschafft mich ein bischen zu beruhigen...
LG Dani

Re: Hier Rechtsgrundlage

und wo steht DAS geschrieben?
Nichts gegen Dein Rechtsanwalt aber....

Re: Hier Rechtsgrundlage

ich habe jetzt doch auch mit dem mieterschutzbund gesprochen und der hat mir jetzt auch mitgeteilt, daß wir da null chancen haben...
LEIDER

Re: Hier Rechtsgrundlage

Naja, dann würde ich den neuen Mietvertrag erstmal NICHT unterschreiben:(

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Hallo,
kann man in Deutschland eine Hauptmietwohnung untervermieten ? In Österreich geht es, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sonst findest Du vielleicht jemand für ein paar Monate
lg Bea

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Hallo Daniela,
ich habe das gleiche Problem, was eigentlich kein Problem ist. Denn, wenn du aus familiären Gründen ausziehst, MUSS der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren und dich vorher aus dem Mietvertrag entlassen. Und familiäre Gründe liegen eindeutig vor.
LG, Tina

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Das hatten wir auch mal gemacht und dann selber einen Nachmieter gefunden. Aber bei uns ist die Rechtslage vermutlich eh anders, denn wenn man zwei mögliche Mieter präsentiert, muss der Vermieter die Kündigung akzeptieren und Euch früher ziehen lassen. Würd mich einfach genau informieren bei einer Fachstelle - und das Risiko wagen! Viel Glück Susanne

Neues Gesetz: Alle haben 3 Monate K.Frist,........

egal was für ein Vertrag, ruf doch beim Mieterschutz an die werden das wohl bestätigen, lasst euch bloss nicht unter Druck setzen und schreib bloss zum nächst möglichen Termin und nicht zum bsp 01.05! Wenn ihr euch rechtlich erkundigt habt könnt ihr auch konkreten Termin reinschreiben aber bei einem möglichen Streit erstmal so offen lassen!

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Hallo Daniela,
ist ja schön blöd, da könnte ich auch nicht mehr schlafen!
Also, wir hatten genau das gleiche Problem aber bei uns waren es nicht 9 Monaten sondern 3 Jahren. Wir hatten ein Jahresvertrag über 5 Jahre (absolut bescheuert, ich weiss) abgeschlossen und wohnten nur knapp 2 Jahre drinnen!
Da wir diesen Vertrag vor dem 1.9.2002 abgeschlossen hatten standt der Vermieter absolut im Recht. Und da gibt es auch keine gesetze die sowas aufheben.
Wir haben wie bescheuert Nachmieter gesucht, die er natürlich (lieder völlig im Recht) abgelehnt hat.
Unser Glück war dann das er nach 2 Monaten selber einen Mieter gefunden hatte und somit hatten wir wohl Glück im Unglück und er liess uns aus dem Vertrag. Naja hinterher hatten wir noch viel Ärger weil wir zu wenig Nebenkosten zahlen mussten und ein haufen nach zahlen mussten woran wir heute noch knabbern (das war echt der schlimmste reinfall!).
Also ich drück euch sowas von fest die Daumen das Euer alter Vermieter sich bald einen Nachmieter selber sucht und ihr wirklich keine 8 Monate doppelt zahlen müsst!!!
Liebe Grüsse Ina

Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr

Hallo Daniela,
sorry, dass meine Antwort erst so spät kommt - wahrscheinlich zu spät. Aber da wir im Urlaub waren, habe ich deinen Beitrag erst heute entdeckt.
Dabei ist mir etwas aufgefallen: Wenn ich mich recht entsinne, dann hat man als Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Miete erhöht (allerdings muss ich gestehen, dass mein Wissen ein paar Jahre alt ist). Für euch könnte das aber bedeuten, dass ihr gar nicht zu kündigen braucht, sondern nur auf den Wisch des Vermieters warten müsstet, in dem er die Mieterhöhung ankündigt. Daraufhin könnt ihr nämlich kündigen ;-) Allerdings müsst ihr euch dazu natürlich sicher sein, dass er sein Vorhaben schnellstens in die Tat umsetzt, sonst sitzt ihr doch wieder fest ...
Vielleicht wäre es aber eine weitere Möglichkeit, die ihr vorher noch nicht in Betracht gezogen habt. Wie gesagt, ich weiß auch nicht genau, was sich da rechtlich geändert hat und kann leider jetzt nicht im Internet recherchieren, da ich jetzt noch ein Straßenfest für heute Abend vorbereiten muss - aber vielleicht hilft es euch doch irgendwie? *zweifelndguck*
Liebe Grüße und alles Gute
Lana
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