Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
Wir haben am Mittwoch seit fast zwei Jähriger suche eine vernünftige und vom Preis akzeptable 3 Zimmer Wohnung gefunden, die uns auch sehr gut gefällt. Heute unterschreiben wir den Mietvertrag. Jetzt ist es allerdings so, daß wir für unsere alte Wohnung 9 Monate kündigungsfrist haben, und wenn sich unser jetziger Vermieter als "Arsch" entwickeln würde, dann müssten wir 9 Monate doppelt Miete bezahlen. Wir müssen aber unsere jetzige Wohnung aufjedenfall kündigen, weil wir sonst ab Oktober 1 Jahr kündigunsfrist hätten, unser Vermieter hat außerdem gesagt das er uns jetzt wenn wir doch nicht kündigen aufjedenfall die Mieter erhöht. Ab Januar brauchen wir sowieso eine neue Wohnung, da wir unser Baby ins jetzige Schlafzimmer nicht mit hineinbekommen.
Wir haben uns entschlossen heute den neuen Mietvertrag zu unterschreiben und unsere alte Wohnung heute fristgerecht kündigen. Wenn wir ganz ganz ganz viel pech haben, müssen wir halt 8 Monate doppelt zahlen.
Was sagt Ihr dazu? Ich kann seit zwei Nächten nicht mehr schlafen...
LG Daniela
Was ist, wenn ihr euch einen Nachmieter sucht!? LG
darauf geht er leider nicht ein, es....
LG Daniela
Was würde RTL dazu sagen?
Also ein wenig Entgegenkommen täte ihm sicherlich gut;/
GLG charlotte
Re: Was würde RTL dazu sagen?
ja das wäre echt was für RTL oder für die Bild! Aber leider steht er ja im Recht und könnte im schlimmsten fall bis zum schluß warten und das bedeutet 9 Monate...
LG Dani
Re: Was würde RTL dazu sagen?
GLG charlotte
Re: darauf geht er leider nicht ein, es....
in dem neuen Gesetzt wurde aber auch geregelt, dass die alten KÜ Fristen nicht mehr gelten und im Sinne des Mieters nur noch eine dreimonatige KÜ Frist gilt !!!
Daher sind wir auch schneller aus unserer alte Wohnung herausgekommen.
Lieben Gruss,
Nelly
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
tja, was soll ich sagen, außer: da könnte ich auch nicht mehr schlafen!!
ich würde euch doch dringendst empfehlen, das VOR der unterschrift des neuen mietvertrages mit dem derzeitigen vermieter abzusprechen!
erklärt er sich bereit einen nachmieter zu akzeptieren, bzw. eine verringerte kündigungsfrist, dann ok.
aber 8 monate doppelt zahlen...also WIR hätten das geld sicher nicht!! ihr wshl auch nicht. naja, krösus heißen wir eben alle nicht :-/
wir wohnen auch in einer winzigen wohnung, können aus finanziellen gründen erst ende 05 umziehen...irgendwie MUSS es gehen. andere wohnen zu 5. in einer 1zi-wohnung...
also, meine dringende empfehlung: ein netter anruf beim vermieter, der sicher nicht halb so ein "arsch" ist, wie befürchtet und dann weitersehen, ggf jetzt schon kündigen und später umziehen. es wird sich auch dann eine feine wohnung für euch finden lassen. (rechne mal die doppelte miete hoch, da kannst du, wenn du noch ein paar monate wartest, ordentlich mehr miete für die neue wohnung hinlegen, ohne doppelbelastung!)
alles gute und lg,
s.
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
Ich habe hier auch noch nen Link für dich,http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm . Ich hoffe ihr findet ne Lösung. Kenne das nämlich auch vor drei Jahren ging es uns so.Erkundige dich doch auch noch beim Rechtsanwalt und so. Ich weiss das das ne ganz schöne rennerei gibt und man ne Mänge an Unterlagen ansammeln muß bei sowas aber was du hast ,hast du.Ich habe auf Grund das Unser Vermieter ein echtes Schlitzohr war der wo es nur ging Geld abzockte ,jeden ausgezogenen Mieter verklagte, wirklich alles gesammelt was es gab .Mir war klar das auch wir nicht ohne Verhandlung davon kamen.Wenn es dich interressiert dann kannst mich ja an-mailen weil ist ne superlange Geschichte und war ein harter Kampf.
LG Mohana
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
warum habt Ihr 9 Monate Kündigungsfrist? Steht das in Eurem Vertrag?
Wir haben im letzten Jahr auch unsere Wohnung gekündigt, in der wir über 5 Jahre gewohnt haben. Wie haben allerdings nur 6 Monate Kündigungsfrist gehabt.
Ich würde mich evtl. mal beim Mieterschutzbund erkundigen, ob das richtig ist. Fragen kostet ja nichts.
Wir haben leider auch so einen "Arsch" als Vermieter gehabt, am 22.Sept. treffen wir uns mit ihm vor Gericht!
Liebe Grüße
Sabine
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
Also kündigen müssen wir heute aufjedenfall, und jetzt bekomme ich noch bis ende März mein Gehalt, daß heisst das doppelt Mietezahlen tut jetzt noch nicht so weh... Natürlich könnten wir das Geld auch für wichtigere Dinge gebrauchen, aber ich denke wenn wir diesen Schritt jetzt nicht machen, dann kommen wir so schnell nicht mehr aus der Wohnung raus. Und die Miete will er uns jetzt ja dann auch Erhöhen falls wir doch bleiben... Außerdem vielleicht haben wir ja doch Glück und er organisiert sich eher einen neuen Mieter... Was sagst du dazu?
LG Dani
Versteh ich nicht...
Was sollen das für Gesetze sein?
Als Mieter hat man immer nur eine gesetzliche 3monatige Kündigungsfrist. So Sachen wie je länger die Wohndauer desto länger die Kündigungsfrist betreffen eigentlich den Vermieter, damit der die Mieter nicht nach 10 Jahren innerhalb von drei Monaten auf die Straße setzen kann...
Was die Nachmieter angeht; lt. Gesetz darf er drei ablehnen die Ihr vorschlagt, aber dann seid Ihr aus dem Schneider...
Wendet Euch an den Mieterschutzbund. Ich recherchier mal eben im Netz. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es derartige Mietverträge gibt.
Bis gleich
Cheye
Re: Versteh ich nicht...
seit 01.09.2002 gibt es nur noch 3 monatige Kündigungsfristen, aber nur wenn du ab diesem Zeitpunkt einen Mietvertrag hast. Wenn man noch einen "alten" Mietvertrag hat von damals, sind die kündigungsfristen von damals einzuhalten. Unser Anwalt hat gesagt, daß wir überhaupt keine Chance haben dagegen anzugehen...
LG Daniela
Re: Versteh ich nicht...
LG Daniela
Re: Versteh ich nicht...
Kann kaum glauben daß es sowas noch gibt bzw. Vermieter auf so was beharren.... Keine Schnitte?!?!
Hier Rechtsgrundlage
link>> http://www.iv-mieterschutz.de
Nachmieter
Der Mieter, der vorzeitig aus seinen Zeitmietvertrag aussteigen will, aber kein Sonderkündigungsrecht hat, kann versuchen, einen Nachmieter zu stellen.
Das ist zulässig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten ist. Das ist die Ausnahme.
Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,
wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen;
wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird;
wenn der Mieter heiraten will oder wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Darf der Mieter in diesen Fällen ausnahmsweise einen Nachmieter benennen, kommt er aus seinem Mietvertrag aber nur heraus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet ist. Wichtigstes Kriterium hierfür ist, dass der vorgeschlagene Nachmieter auch in der Lage ist, die vom Vermieter geforderte Miete zu zahlen.
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, während der er prüfen und entscheiden kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Die Gerichte billigen ihm eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten zu. Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
Wichtig: Kein Ausnahmefall, der zur Nachmieterstellung berechtigt, liegt vor, wenn es dem Mieter lediglich darum geht, in eine billigere oder verkehrsgünstigere Wohnung zu wechseln oder wenn der Mieter sich eigene vier Wände angeschafft hat und nun ins Eigentum ziehen will.
Weitere Informationen in der Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Kündigung und Mieterschutz".
link >> http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_nachmieter.html
Viel Erfolg, hoffe, ich konnte helfen. Ich empfehle: Such Dir nen Anwalt!!!!
Alles Gute
Cheye
Re: Hier Rechtsgrundlage
Re: Hier Rechtsgrundlage
GLG Annie :-)
Re: Hier Rechtsgrundlage
der Anwalt ist auf Mietrecht speziallisiert... Ich habe auch gerade beim Mieterschutzbund nachgefragt. Leider gibt es für uns keine andere Möglich keit...
Re: Hier Rechtsgrundlage
viel glück :-)
Re: Hier Rechtsgrundlage
Re: Hier Rechtsgrundlage
LG Dani
Re: Hier Rechtsgrundlage
Aber ich denke, ein Weg lässt sich immer finden, irgendwie.
Versuch einfach, Deine SS trotzdem zu genießen; vielleicht platzt der Knoten ja in einigen Wochen ganz von allein?
Ich drück Dir die Daumen!
LG
Cheye
Re: Hier Rechtsgrundlage
Du bist echt sehr nett und hast es auch geschafft mich ein bischen zu beruhigen...
LG Dani
Re: Hier Rechtsgrundlage
Nichts gegen Dein Rechtsanwalt aber....
Re: Hier Rechtsgrundlage
LEIDER
Re: Hier Rechtsgrundlage
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
kann man in Deutschland eine Hauptmietwohnung untervermieten ? In Österreich geht es, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sonst findest Du vielleicht jemand für ein paar Monate
lg Bea
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
ich habe das gleiche Problem, was eigentlich kein Problem ist. Denn, wenn du aus familiären Gründen ausziehst, MUSS der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren und dich vorher aus dem Mietvertrag entlassen. Und familiäre Gründe liegen eindeutig vor.
LG, Tina
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
Neues Gesetz: Alle haben 3 Monate K.Frist,........
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
ist ja schön blöd, da könnte ich auch nicht mehr schlafen!
Also, wir hatten genau das gleiche Problem aber bei uns waren es nicht 9 Monaten sondern 3 Jahren. Wir hatten ein Jahresvertrag über 5 Jahre (absolut bescheuert, ich weiss) abgeschlossen und wohnten nur knapp 2 Jahre drinnen!
Da wir diesen Vertrag vor dem 1.9.2002 abgeschlossen hatten standt der Vermieter absolut im Recht. Und da gibt es auch keine gesetze die sowas aufheben.
Wir haben wie bescheuert Nachmieter gesucht, die er natürlich (lieder völlig im Recht) abgelehnt hat.
Unser Glück war dann das er nach 2 Monaten selber einen Mieter gefunden hatte und somit hatten wir wohl Glück im Unglück und er liess uns aus dem Vertrag. Naja hinterher hatten wir noch viel Ärger weil wir zu wenig Nebenkosten zahlen mussten und ein haufen nach zahlen mussten woran wir heute noch knabbern (das war echt der schlimmste reinfall!).
Also ich drück euch sowas von fest die Daumen das Euer alter Vermieter sich bald einen Nachmieter selber sucht und ihr wirklich keine 8 Monate doppelt zahlen müsst!!!
Liebe Grüsse Ina
Re: Ich muß euch was erzählen... wäre schon wenn Ihr
sorry, dass meine Antwort erst so spät kommt - wahrscheinlich zu spät. Aber da wir im Urlaub waren, habe ich deinen Beitrag erst heute entdeckt.
Dabei ist mir etwas aufgefallen: Wenn ich mich recht entsinne, dann hat man als Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Miete erhöht (allerdings muss ich gestehen, dass mein Wissen ein paar Jahre alt ist). Für euch könnte das aber bedeuten, dass ihr gar nicht zu kündigen braucht, sondern nur auf den Wisch des Vermieters warten müsstet, in dem er die Mieterhöhung ankündigt. Daraufhin könnt ihr nämlich kündigen ;-) Allerdings müsst ihr euch dazu natürlich sicher sein, dass er sein Vorhaben schnellstens in die Tat umsetzt, sonst sitzt ihr doch wieder fest ...
Vielleicht wäre es aber eine weitere Möglichkeit, die ihr vorher noch nicht in Betracht gezogen habt. Wie gesagt, ich weiß auch nicht genau, was sich da rechtlich geändert hat und kann leider jetzt nicht im Internet recherchieren, da ich jetzt noch ein Straßenfest für heute Abend vorbereiten muss - aber vielleicht hilft es euch doch irgendwie? *zweifelndguck*
Liebe Grüße und alles Gute
Lana
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