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Ich jemand von Euch selbständig?

Hi, ich hab mal eine ganz andere Frage: ist jemand von Euch selbständig? Ich habe eine Ein-Mann-GmbH (oder besser Ein-Frau, es gibt ja nur mich dort ;-) ) - nun bin ich gezwungenermaßen ja dort angestellt als geschäftsführender Gesellschafter. Offiziell darf man ja 8 Wochen nach Entbindung nicht arbeiten, oder? Aber ich kann mich doch nicht selbst entlassen, die GmbH muß doch einen Geschäftsführer haben, oder wie geht das?
Und noch was: weiß jemand, ob man eine GmbH zeitweise 'stilllegen' kann, ich weiß noch nicht, was ich mit der Firma machen werde...
Danke schonmal vorab!
LG Momo
Bisherige Antworten

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

hallöchen- frag doch einfach deinen steuerberater- als gmbh mußt du doch einen haben, der weiß bestimmt bescheid- ansonsten bist du ja im mutterschaftsURLAUB und nicht entlassen, das dürfte doch kein problem sein. lg ama

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

Hallo Momo,
wie das mit den 8 Wochen ist weiß ich leider nicht. Richtig zeitweise stilllegen geht nicht:-). Solange die GmbH eingetraqgen ist, musst Du auch Steuererklärungen abgeben. Allerdings wenn Du in der Zeit keine Geschäfte tätigst, gibst Du einfach Null-Meldungen bei der USt ab und lässt Deine restlichen Vorauszahlungen runtersetzten.
LG Kerstin

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

Liebe Kerstin, beim Stilllegen geht es mir darum, ob ich mir als geschäftsführendem Gesellschafter mein Gehalt weiter zahlen muß - ich habe da was im Hinterkopf, daß man nicht einfach sein Gehalt aussetzen kann (da gab es mal ein Urteil, soweit ich weiß).
LG Momo

Quatsch!

Hi,
wo steht, dass Du nicht arbeiten DARFST????
Du BRAUCHST nicht zu arbeiten im MuSchu, dürfen darfst Du soviel Du nur willst.
LG,
Cara (die weiss, dass die meisten selbständigen nach wenigen Tagen/Wochen wieder loslegen)

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

Ich seit 6 Jahren, also auch beim ersten Kind, ich hatte es aber an einen Partner meines Vertrauens so lange übergeben und der regelt das ganz gut. Ansonnsten kannst du natürlich im Muschu arbeiten, die Frage ist nur, ob du beides schaffst, ich wäre überfordert gewesen! LG Anja

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

Hallo Momo!
ich bin aus dem Forum nach Euch, und bin selbstständig,-das was Du meinst
gilt für uns meines Wissens nicht! keiner kann Dir verbieten zu arbeiten! Das
wäre ja noch schöner :-)))
Was arbeitest Du denn? Ich bin Grafik-Designerin...weltbester Beruf, um ihn
mit dem Mama-Dasein zu vereinbaren :-)
LG,
Birgit

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

Hi Birgit, danke für die Antwort. Ich betreue Firmen, die eine bestimmte Software einsetzen, ich bin (war) also immer monatelang, manchmal sogar jahrelang, bei einer Firma, die leider aber niemals in der Nähe meines Wohnorts war. Ich reise also jede Woche zu meinem Projektstandort.
Wie Du Dir vorstellen kannst, ist das der weltschlechteste Beruf, um ihn mit dem Mama-Dasein zu vereinbaren :-).
Deshalb weiß ich auch überhaupt noch nicht, wie es weitergeht und ob ich die Firma nicht auflöse - da steckt eben auch noch eine Stange Geld drin...
LG Momo

Re: Ich jemand von Euch selbständig?

Hallo Momo !!
Ich bin auch selbsständig, habe aber einen Geschäftspartner der nach der Geburt meines Sohnes die Geschäfte weitergeführt hat, und dies auch jetzt macht.
Damals habe ich schon 2 Wochen nach Lucas Geburt schon wieder die erste Hochzeit fotografiert, das kann ich bis heute nicht glauben...
Frage mal Deinen Steuerberater ob er einen Tip hat. Die Netscheidung liegt bei Dir ob Du direkt wieder einsteigst.
Aber... ich würde es nicht tun !!! ( Meine Erfahrung )
GGLG Ute

*mal-einmisch* ;-)

huhu Momo,
das Mutterschutzgesetz gilt nur für Arbeitnehmerinnen, für Selbständige und das bist du ja mit deiner GmbH gibt es keinen Schutz.
Du darfst also arbeiten bis zur 1. Wehe und danach gleich wieder....wenn es denn sein muß.
Ich bin auch selbständig, hab mit meinem Mann eine eigene Frima und da läuft es leider so.....
Was meinst du mit "Stilllegen"?? Wenn du erst einmal keine Umsätze machst, brauchst du ja keine Steuern zu bezahlen....du versteuerst ja nur das, was du verdienst...von daher seh ich kein Problem, wenn du ein zeitlang nur am Däumchen drehst bzw. dein Baby hütest.
Grüßle Jacqui
22+3, aus dem Nachbarforum

Re: *mal-einmisch* ;-)

Liebe Jacqui, es geht es mir beim Stilllegen darum, ob ich mir als geschäftsführendem Gesellschafter mein Gehalt weiter zahlen muß - ich habe da was im Hinterkopf, daß man nicht einfach sein Gehalt aussetzen kann (da gab es mal ein Urteil, soweit ich weiß).
LG Momo

Re: *mal-einmisch* ;-)

huhu Momo, so bewandert bin ich da wirklich nicht....du wirst doch einen Steuerberater haben?
auf jedenfall ist es wohl wichtig, wenn du eine Gehaltsaussetzung machst, dass du das vorher beschließt/protokollierst. Denn ich glaube, wenn du nix machst und dein Gehalt dir nur nicht auszahlst..besteht weiter die Lohnsteuerpflicht...die müßtest du im jedenfall dann bezahlen.
Vielleicht reicht auch eine Gehaltsreduzierung????
Laufen keine Gelder mehr bei dir an in der Zeit? Ist irgendwie doof, als eine Person eine GmbH zu haben.....find ich....aber du wirst wohl deine Gründe gehabt haben, es zu machen....
Ich bin ja nur eine Einzelpersongesellschaft...ohne GmbH, da ist vieles einfacher..kommt kein Geld, dann kommt kein Geld.....
Vielleicht googelst du mal ein bisschen und findest dort vielleiht ein paar INfos, die dir weiterhelfen.
Grüßle Jacqui
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